Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zu 12. Plenarsitzung begrüßen. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Matthias Joa, Nina Klinkel, Markus Kropfreiter, Michael Ludwig, Florian Maier, Dr. Helmut Martin, Peter Moskopp, Benedikt Oster und Johannes Zehfuß. Wir dürfen auch zum Geburtstag gratulieren. Staatsministerin Stefanie Hubig verbringt heute ihren 53. Geburtstag mit uns. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Der Wein darf gleich abgeholt werden, aber er kann auch direkt entgegengenommen werden. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Er muss nicht geteilt werden. (Präsident Hendrik Hering überreicht ein Weinpräsent an Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig) Noch einmal herzlichen Glückwunsch! Die Bildungsministerin weiß, dass es ein sehr guter Wein ist und wollte ihn für sich sichern. Das kann ich durchaus verstehen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich darf Sie bitten, die Vorsorge- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, die auf der Grundlage der Beratungen des Ältestenrats beschlossen wurden. Insbesondere ist gewährleistet, dass der notwendige Abstand eingehalten wird. Deshalb stehen auf den Abgeordnetenplätzen Namensschilder. Es gilt die 3G-Regelung. Zutritt zum Plenarsaal haben also nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen. Für alle Sitzungsteilnehmer besteht grundsätzlich eine Testpflicht und darüber hinaus Maskenpflicht. Wir bitten, grundsätzlich von der FFP2-Maske Gebrauch zu machen. Wir kommen zur Feststellung der Tagesordnung. Unter Punkt 5 haben die Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIEN WÄHLER einen Gesetzentwurf zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes in erster Lesung eingebracht. Die antragstellenden Fraktionen bitten darum, die zweite Beratung des Gesetzentwurfs in der 13. Plenarsitzung, also morgen, am Donnerstag, als neuen Tagesordnungspunkt 8 mit einer Redezeit von bis zu 5 Minuten je Fraktion durchzuführen. Darf ich Ihr Einverständnis für diese Verfahrensweise feststellen? – Das ist offensichtlich der Fall. Somit ist die Frist zwischen der ersten und zweiten Beratung mit der Feststellung der Tagesordnung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 68 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags abzukürzen. Der übrigen Tagesordnung wird nicht widersprochen. Damit gilt die Tagesordnung als festgestellt. Wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung: Bestätigung und Vereidigung eines Mitglieds der Landesregierung gemäß Artikel 98 Abs. 2 und Artikel 100 der Verfassung für Rheinland-Pfalz Ich erteile hierzu der Ministerpräsidentin das Wort.
Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Heute ist es genau eine Woche her, dass sich das neue Bundeskabinett konstituiert hat. Im Bundeskabinett werden jetzt mit Anne Spiegel und Volker Wissing zwei starke Stimmen aus RheinlandPfalz vertreten sein, was uns natürlich sehr freut. Rheinland-Pfalz ist dann gut vertreten. Der Wechsel von Anne Spiegel hat aber mit sich gebracht, dass wir eine neue Ministerin an der Spitze des Klimaschutzministeriums ernennen mussten oder durften. Ich freue mich, dass dafür sehr schnell eine hervorragende Lösung gefunden worden ist. Ich habe soeben gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung die bisherige Staatssekretärin Katrin Eder zur Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ernannt. Ihr Amt als Staatssekretärin ist damit natürlich unbesetzt. Ein neuer Staatssekretär wird folgen. Das wird Michael Hauer sein. Ich werde ihn im Anschluss an die Plenarsitzung zum Staatssekretär ernennen. Sehr verehrter Herr Präsident, ich bitte Sie, die Vereidigung von Frau Eder als neues Mitglied der rheinland-pfälzischen Landesregierung vorzunehmen. Darüber hinaus bitte ich, durch das Hohe Haus gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung die Bestätigung herbeizuführen. Ferner haben wir eine neue stellvertretende Ministerpräsidentin. Ich habe sie gemäß Artikel 105 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung dazu bestimmt. Es ist Katharina Binz, die ab heute stellvertretende Ministerpräsidentin ist. Sehr verehrter Herr Präsident, ich bitte Sie, die Zustimmung des Hohen Hauses zu dieser Bestellung herbeizuführen. Ich danke Ihnen sehr, sehr herzlich dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie der Abg. Ellen Demuth, CDU)
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin. – Die Ministerpräsidentin hat um Bestätigung von Staatsministerin Katrin Eder gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung gebeten. Die Bestätigung erfolgt durch Erheben vom Platz. Wer für die Bestätigung von Staatsministerin Katrin Eder ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Staatsministerin Katrin Eder mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung ausdrücklich bestätigt hat. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Frau Staatsministerin, ich bitte Sie, zur Vereidigung nach vorne zu kommen. (Präsident Hendrik Hering begibt sich zum Redepult) Die übrigen Kolleginnen und Kollegen bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen) Ich bitte Sie, unter Heben der rechten Hand die Eidesformel nachzusprechen, die aus der Urfassung unserer Verfassung vorgetragen wird. „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, – –“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen damit zu Punkt 2 unserer Tagesordnung: Zustimmung zur Bestellung der Stellvertreterin der Ministerpräsidentin gemäß Artikel 105 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz Die Ministerpräsidentin hat Staatsministerin Katharina Binz zur stellvertretenden Ministerpräsidentin bestellt. Wer seitens des Landtags dieser Bestellung zustimmt, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Landtag mit der erforderlichen Mehrheit der Bestimmung von Staatsministerin Katharina Binz zur stellvertretenden Ministerpräsidentin gemäß Artikel 105 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung von Rheinland-Pfalz zugestimmt hat. Frau Binz, ich darf Ihnen recht herzlich zu dieser Funktion gratulieren und einen Blumenstrauß überreichen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Präsident Hendrik Hering überreicht Staatsministerin Katharina Binz einen Blumenstrauß) Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Landeshaushaltsgesetz 2022 (LHG 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1800 – Erste Beratung dazu: Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2021 bis 2025 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/1801 – Zur allgemeinen Information darf ich noch darauf hinweisen, dass die Einbringung des Landeshaushaltsgesetzes 2022 und die Aussprache hierzu auch mit einem barrierearmen Livestream mit Gehörlosen-Untertitelung auf der Website zu sehen sein wird. Weiterhin wird es eine Nachproduktion mit einer Übersetzung in Gebärdensprache geben. Ich darf Frau Staatsministerin Doris Ahnen für die Einbringungsrede das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich heute hier, kurz vor Ende des Jahres, den Haushalt 2022 einbringe und damit Perspektiven für unser politisches Handeln aufzeige, geht das nicht, ohne zunächst den Blick zurückzuwerfen. 2021 war und ist ein schwieriges Jahr. Die Corona-Pandemie verlangt uns allen nach wie vor viel ab: den von COVID-Infektionen Betroffenen, den Beschäftigten im Gesundheitswesen, die tagtäglich darum kämpfen, Leben zu retten und Vorsorge zu treffen, den Betrieben, die ihre wirtschaftliche Existenz und Arbeitsplätze unter zum Teil schwierigsten Rahmenbedingungen sichern müssen, den Kindern und Jugendlichen mit den Einschränkungen in Kita, Schule und Freizeit und den vielen Menschen, die sich um Familie und Freunde sorgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sie zu unterstützen, ihnen beizustehen und dafür die richtigen Entscheidungen zu treffen, ist eine zentrale politische Aufgabe. Deshalb muss auch dieser Haushalt für das Jahr 2022 einen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten, und er tut es auch. So sind weitere 65 Millionen Euro für die Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen im Einzelplan des Gesundheitsministeriums vorgesehen. Weitere 51,3 Millionen Euro werden den Kommunen zur Verfügung gestellt, damit auch sie während der Pandemie zu jeder Zeit finanziell handlungsfähig sind. Die Mittel des Sondervermögens stehen unterstützend zur Verfügung. Zu jeder Zeit schnell auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können, das war und ist die zentrale Herausforderung in dieser Pandemie. Wenn wir auf 2021 zurückblicken, dann steht uns allen die schreckliche Flutkatastrophe im Juli vor Augen, die zu nie dagewesenen Zerstörungen geführt, die Menschen in den betroffenen Regionen schwer getroffen und viel Leid gebracht hat. Wir alle wissen, dass uns die Bewältigung der Katastrophe und der Wiederaufbau auf Jahre hinaus fordern werden. Wir alle sind dankbar für die große Solidarität, die die Menschen in den betroffenen Regionen unterstützt. Wir sind auch dankbar für die politische Solidarität des Bundes und aller Länder, um den Wiederaufbau finanziell kraftvoll angehen zu können. Über das Fluthilfe-Sondervermögen werden wir in den nächsten Jahren bis zu 15 Milliarden Euro zur Verfügung stellen können. Den Kommunen sind in den vergangenen Monaten bereits Soforthilfen in Höhe von 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus sieht dieser Haushaltsentwurf unter anderem weitere 40 Millionen Euro zur kommunalen Unterstützung vor, davon allein 10 Millionen Euro für Personalmehrbedarfe, damit auch an dieser Stelle die Kommunen jederzeit handlungsfähig sind. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Zur Bewältigung der Folgen der Flut stocken wir auch das Landespersonal um rund 130 Stellen auf: Personal, das dringend gebraucht wird in ADD, SGD, LBM und auch den Ministerien, insbesondere der Wiederaufbau-Abteilung im Innenministerium. Ich möchte mich an dieser Stelle neben den Tausenden von Ehrenamtlichen auch bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst bei Land und Kommunen bedanken, die unermüdlich ihren Beitrag zur Krisenbewältigung leisten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei der AfD) Viele sind in dieser Krisenzeit an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Das müssen wir ernst nehmen, und darauf müssen wir wertschätzend reagieren. Nicht zuletzt deshalb bin ich froh, dass Ende November ein Tarifabschluss zustande gekommen ist, den wir unmittelbar auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Dafür werden im Jahr 2022 rund 133 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Auch in anderen Bereichen sehen wir personelle Verstärkung vor. Rund 400 neue Stellen im Schulbereich sollen einen Beitrag dazu leisten, die Schulen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Zur Stärkung unseres Rechtsstaats und der Inneren Sicherheit werden in der Justiz 98 Stellen neu geschaffen. Bei der Polizei kommen im Saldo 107 Stellen hinzu. Zur Umsetzung der Grundsteuerreform werden 73 zusätzliche Stellen geschaffen. Nicht zuletzt die Umweltverwaltung ist besonders gefordert. Sie wird mit 57 Stellen verstärkt. Der Haushaltsentwurf sieht per Saldo 332 zusätzliche Stellen vor. Dabei sind 647 Stellenabgänge wegen eines Aufgabenwechsels zum Bund berücksichtigt, das heißt, im übrigen Landeshaushalt werden in Summe 979 zusätzliche Stellen geschaffen. Die Personalausgaben betragen rund 7,9 Milliarden Euro und entsprechen damit rund 40 % des Gesamtausgabevolumens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gesamtwirtschaftlichen Aussichten sind zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 mit besonders großen Unsicherheiten verbunden. Seit dem Frühjahr 2020 steht die wirtschaftliche Entwicklung – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit – im Zeichen der Corona-Pandemie. Die öffentlichen Haushalte haben seit dem Ausbruch der Pandemie einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet. Damit konnten viele Härten bei privaten Haushalten und Unternehmen abgemildert und der konjunkturelle Einbruch in Deutschland insgesamt begrenzt werden. Letztlich ging die Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 real um 4,6 %, und damit deutlich weniger stark als ursprünglich befürchtet, zurück. Wir wissen aber auch: Die Pandemie ist noch nicht vorüber, und die Bewältigung ihrer Folgen stellt nach wie vor eine große Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Der Prozess der wirtschaftlichen Erholung vollzieht sich weniger zügig als von vielen erhofft und wird immer wieder von Rückschlägen getroffen. Der private Konsum gewinnt zwar langsam wieder an Fahrt, gleichzeitig wird nun aber die Produktion in Deutschland durch Lieferengpässe und steigende Energie- und Rohstoffpreise gebremst. All dies zusammen hat dazu geführt, dass die Bundesregierung ihre Konjunkturprognose für das laufende Jahr im Vergleich zum Frühjahr abgesenkt hat. Sie geht mittlerweile von einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von 2,6 % aus, und das heißt auch, dass es länger dauern kann, bis der Einbruch aus dem Vorjahr aufgeholt ist. Für das Jahr 2022 wird allgemein mit einer dynamischer verlaufenden, weiter vor allem vom privaten Konsum gestützten Erholung gerechnet. Die Bundesregierung prognostizierte für 2022 zuletzt ein Wachstum von 4,1 %. Eine solche Entwicklung setzt aber voraus, dass sich aktuell dämpfende Effekte im Laufe des kommenden Jahres zurückbilden. In der Gesamtbetrachtung ist die konjunkturelle Lage also derzeit bei Weitem noch nicht stabil, und die Risiken für die Erholung sind unverändert beträchtlich. Wir tun deshalb gut daran, in einer solchen Situation auch den Landeshaushalt weiter mit besonderem Augenmaß zu gestalten. Genau dies haben wir mit dem Regierungsentwurf für den Haushalt des Landes für das Jahr 2022 getan. Nicht zuletzt deshalb haben wir uns entschieden, einen Ein-Jahres-Haushalt vorzulegen. Dies vorangestellt, umfasst unsere Regierungsvorlage für den Haushalt 2022 bereinigte Gesamtausgaben von rund 20,61 Milliarden Euro. Die bereinigten Gesamteinnahmen liegen bei rund 19,71 Milliarden Euro. Die konjunkturell bedingte Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt beläuft sich auf 894,1 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Unsicherheiten und allem, was uns beschwert, gibt es auch positive Entwicklungen. In der Folge der Steuerschätzung vom November wurden die erwarteten Steuereinnahmen im Vergleich zur Maischätzung nach oben korrigiert. Bei den Steuereinnahmen des Landes wird im kommenden Jahr ein Anstieg von 841,6 Millionen Euro im Vergleich zu den Ansätzen 2021 berücksichtigt. Bereits die aktuellen Steuereinnahmen sind, jedenfalls in den letzten Monaten, auf einen unerwartet kräftigen Erholungskurs eingeschwenkt. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Steuereinnahmen des Landes auch im kommenden Jahr noch deutlich hinter dem strukturellen, das heißt um konjunkturelle Effekte und Sonderfaktoren bereinigten Niveau zurückbleiben werden. In Rheinland-Pfalz macht sich vor allem im Jahr 2021 eine positive Entwicklung bemerkbar. Wir gehen auf der Basis der letzten Steuerschätzung davon aus, dass das Land im bundesstaatlichen Finanzausgleich voraussichtlich finanzstark wird. Wir alle wissen, dass diese Entwicklung auch Sondereffekten bei einzelnen besonders erfolgreichen Unternehmen zu verdanken ist. In die Nettokreditaufnahme im Ansatz 2022 fließt insoweit auch ein sogenannter Phasenverschiebungseffekt ein. Im letzten Quartal 2021 ging ein hoher dreistelliger Millionenbetrag beim Land ein, der aber im Jahr 2022 in der Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs wieder auszuzahlen ist. Für die damit verbundenen Belastungen wird im Haushalt 2022 durch die Veranschlagung einer pauschalen Steuermindereinnahme Vorsorge getroffen. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, unter dem Strich bleibt trotz kurzfristig einschränkender Effekte die absolut positive Entwicklung am Standort. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Diese Entwicklung ist in jeder Hinsicht zu begrüßen. Die Bewältigung der Corona-Pandemie und der Folgen der Hochwasserkatastrophe treffen den rheinland-pfälzischen Haushalt in einer Situation, in der sich die öffentlichen Haushalte ohnehin großen Herausforderungen gegenübersehen. Es gilt, das Land auf einen Pfad hin zur Klimaneutralität zu führen und die umfassenden Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb, die bereits vor der Krise gesetzten investiven Anstrengungen fortzuführen und einen Beitrag zur Bewältigung wichtiger Zukunftsaufgaben zu leisten. Mit zielgerichteten Investitionen schaffen wir die Voraussetzungen für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum und damit für den Wohlstand von morgen in Rheinland-Pfalz. Zusammen mit den Investitionen der Landesbetriebe werden für das Jahr 2022 investive Mittel von 1,73 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, was gegenüber dem Ansatz des Jahres 2021 eine Steigerung von rund 27,5 Millionen Euro bedeutet. Die Investitionsquote halten wir mit einem Wert von 8,4 % in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Schon in der vergangenen Legislaturperiode wurden schrittweise höhere Mittel für Investitionen im Landeshaushalt bereitgestellt. Auf die wirtschaftliche Notsituation der Corona-Krise haben wir auch mit einer erheblichen Ausweitung der bereitgestellten investiven Mittel reagiert. Es ist aber klar: Auch unabhängig von der Pandemie sind die Herausforderungen für das Land nicht kleiner geworden. Wir investieren in wichtige Projekte im Hochbau des Landes, in den Straßenbau, in den Schienenpersonennahverkehr, in die Krankenhäuser sowie in den Klima- und Hochwasserschutz. Es ist deshalb wichtig, die Investitionen des Landes weiter auf hohem Niveau zu stabilisieren. Dieser finanzpolitische Grundsatz ist ökonomisch gut begründbar und notwendig für die Zukunftsfähigkeit des Landes. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Vorausschauendes Handeln ist zugleich die Grundlage unserer guten Politik für alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz. Wir wollen gestalten, damit die Unternehmen in Rheinland-Pfalz wirtschaftlich erfolgreich sein können und die Menschen gute Arbeit in einer modernen Arbeitswelt finden. Wir wollen gestalten, damit die Menschen in diesem Land in einer sozial gerechten Gesellschaft leben können, zu der gutes Wohnen und gebührenfreie Bildung für alle gehört. Wir wollen gestalten, damit jetzige und künftige Generationen in diesem Land nachhaltig und in einer gesunden Umwelt leben können. Gerade bei der Einbringung eines neuen Haushalts ist es mir ein besonderes Anliegen zu zeigen, dass hinter dem Zahlenwerk eine gute Politik für Rheinland-Pfalz steht, die an ihren Erfolgen ablesbar ist. Ich will Ihnen dafür ganz konkrete Beispiele nennen. Ich nenne Ihnen unsere Politik für Kinder, Jugendliche und Familien. Rheinland-Pfalz ist das Bundesland der Gebührenfreiheit in Kindergärten und Kitas. Rheinland-Pfalz liegt bei der Betreuungsquote der Drei- bis Sechsjährigen auf Platz 1 unter den westlichen Ländern. Beim Betreuungsschlüssel der Krippenkinder haben wir den drittbesten Platz bundesweit. In keinem anderen Bundesland lernen so viele Grundschülerinnen und Grundschüler bereits eine Fremdsprache. Schließlich haben wir für die beste Unterrichtsversorgung seit Jahrzehnten gesorgt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich nenne unsere Arbeitsmarktpolitik. Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit der drittniedrigsten Arbeitslosenquote. In diesem November lag die Arbeitslosenquote bei 4,3 % und damit trotz der widrigen Ausgangslage um 0,8 Prozentpunkte niedriger als im November des vergangenen Jahres. Ich nenne unsere Politik für eine starke und innovative Wirtschaft. Bei der Exportquote liegen wir auf Platz 2 unter den Flächenländern. Wir sind ein Land des Mittelstands, der chemischen Industrie und der Gesundheitswirtschaft sowie anderer wichtiger Industriebereiche, und viele Hidden Champions haben hier ihren Sitz. Ich nenne Ihnen unsere Politik für Umwelt und Klimaschutz. Mit unseren politischen Anstrengungen zur Nutzung erneuerbarer Energien liegen wir bereits auf den vorderen Plätzen im Ländervergleich. Durch den Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben wir nun zusätzlich Rückenwind für den Ausbau der erneuerbaren Energien bekommen. Damit werden wir unser Ziel, die Energieversorgung aus Windkraft zu verdoppeln, leichter umsetzen können. Ich nenne unsere Politik für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben bei den Straftaten den niedrigsten Stand seit 1992 und die höchste Aufklärungsquote seit Einführung der polizeilichen Kriminalstatistik im Jahre 1971. Das ist ein Spitzenplatz im Ländervergleich. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht zu übersehen: Rheinland-Pfalz ist auf einem erfolgreichen Weg, einem langfristig angelegten Weg. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Da kann man ja gleich noch einmal klatschen!) Lassen Sie mich hier bewusst den Blick auf Kaiserslautern richten, eine Stadt, die in besonderer Weise vom Strukturwandel geprägt war. Heute ist sie bekannt als international sichtbarer Wissenschaftsstandort, vor allem im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Kaiserslautern verfügt nicht nur über eine Technische Universität und eine Hochschule, sondern wird zugleich durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen auf höchstem Niveau ergänzt. Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, das Max-PlanckInstitut für Softwaresysteme, zwei Fraunhofer-Institute sowie das LeibnizInstitut für Verbundwerkstoffe sorgen für Wissenschaftserkenntnisse „Made in Rheinland-Pfalz“. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Damit habt Ihr nur leider nichts zu tun!) – Sehen Sie, lieber Herr Baldauf, als hätte ich es geahnt, dass wir damit gar nichts zu tun haben! Wer meinen Sie denn eigentlich hat mit die politische Verantwortung dafür, dass diese Institute in den letzten 30 Jahren in Rheinland-Pfalz entstanden sind? (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der SPD: Jawohl, so ist es! Richtig!) Jetzt treffen Sie mich nämlich nicht nur in meiner Leidenschaft als Finanzministerin, sondern jetzt treffen Sie mich auch in meiner Vergangenheit als Wissenschaftsministerin. Ich kann Ihnen zu jedem dieser Institute die Geschichte erzählen. Ich kann Ihnen zu jedem dieser Institute sagen, wer die Gespräche geführt hat, und ich kann Ihnen jede Stelle im Haushalt nennen, wo die entsprechenden Mittel verankert sind. Das ist langfristig angelegte Politik. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Last, but not least: Worauf ich heute verzichte, ist, Ihnen die Stellen zu nennen, wo Sie diese Wege zum Teil nicht mitgehen wollten und wir darum kämpfen mussten, diese Fortschritte in Rheinland-Pfalz zu erreichen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Aktuelle Beispiele für die Wissenschaftsstärke sind auch die beiden Forschungsbauten – dazu war ich mit dem Kollegen Hoch in diesem Jahr gleich zweimal in Kaiserslautern – der TU Kaiserslautern im Bereich Ultrapräzisionsund Mikrotechnik mit einer Fördersumme von rund 50 Millionen Euro sowie zur anwendungsorientierten Erforschung des Drehimpulses von atomaren Teilchen mit einer Fördersumme von über 39 Millionen Euro, hälftig vom Bund und vom Land finanziert, also erneut erhebliche Mittel für den Standort Kaiserslautern. Die Forschungsstärke am Standort ist eben in den vergangenen 30 Jahren massiv angewachsen und wird kontinuierlich durch kluge und innovative Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber eben auch durch unterstützende Politik fortgeschrieben. Dazu haben wir allein in den letzten fünf Jahren für Forschungsprojekte und Maßnahmen im Rahmen der Forschungsinitiative in Kaiserslautern rund 38 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt und diesen Weg so mitbereitet. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich will den Bogen aber weiter spannen; denn von dieser Forschungsstärke profitiert Rheinland-Pfalz auch als Industriestandort. Die Industrie in unserem Land steht vor einer Transformation, welche ihren Ausgangspunkt im Erreichen der Pariser Klimaziele und dem sogenannten Green Deal hat. Hinzu kommen die Themen der Digitalisierung, die etablierte Wertschöpfungsketten innerhalb von kurzer Zeit sehr nachhaltig verändern werden bzw. diese Veränderung bereits eingeleitet haben. Rheinland-Pfalz will und wird zu den Gewinnern dieses Transformationsprozesses gehören. Hierbei kommen batterieelektrischen Speichersystemen sowie dem Einsatz von Wasserstoff eine erhebliche industriepolitische Bedeutung zu. Daher beteiligen wir uns als Landesregierung gemeinsam mit dem Bund auch an den Projekten im Zuge der „Important Projects of Common European Interest“ – kurz IPCEI – der Europäischen Union. Im Fokus steht hier zum einen der Aufbau einer Batteriezellfertigung durch ein deutsch-französisches Konsortium unter Beteiligung der Opel Automobile GmbH am Standort Kaiserslautern. Der Zuwendungsbescheid des Bundeswirtschaftsministeriums beläuft sich auf rund 437 Millionen Euro, einschließlich der Landesbeteiligung von rund 51 Millionen Euro. Im Haushalt 2022 werden dafür 3 Millionen Euro als Teilbetrag für die Kofinanzierung zur Verfügung gestellt. Zum anderen erwarten wir uns von den momentan noch in der Vorphase befindlichen Projekten im Bereich der Wasserstofferzeugung und Wasserstoffverwendung an den Standorten der BASF SE in Ludwigshafen sowie der Daimler Truck AG in Wörth erhebliche industriepolitische Impulse für unser Bundesland. Forschungsstärke und Wirtschaftsstärke gehen in diesem Land zusammen ineinander über. (Beifall der SPD, der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zur Biotechnologie und damit natürlich auch ein gutes Stück weit nach Mainz. Eine besonders dynamische Entwicklung erleben wir im Bereich der Biotechnologie. Im vergangenen Jahr hat die Biotechnologie in Rheinland-Pfalz und insbesondere in Mainz mit der Entwicklung eines mRNA-Corona-Impfstoffs in Rekordzeit durch die Firma BioNTech eine besondere Aufmerksamkeit und einen besonderen Schub erfahren. Wir wollen an diesen Erfolg anknüpfen und Rheinland-Pfalz in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus in diesem Jahrzehnt zu einem führenden Standort in der Biotechnologie mit einem Schwerpunkt in den Lebenswissenschaften entwickeln. Die Biotechnologie ist eine Schlüsselindustrie des 21. Jahrhunderts, die uns dabei helfen wird, die Herausforderungen der Medizin, aber auch des Klimawandels erfolgreich zu meistern. Gerade in der Biotechnologie hat eine langfristige Förderung, die sich in den letzten zehn Jahren auf über 200 Millionen Euro für Forschungsförderung, für forschungsbezogene Infrastrukturund Baumaßnahmen sowie für die Ansiedlung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den Lebenswissenschaften bzw. der gesundheitsbezogenen Forschung belief, zum bisherigen Erfolg beigetragen. Die starke Förderung der vergangenen Jahre will die Landesregierung fortsetzen und in den kommenden zehn Jahren weiterhin mindestens 100 Millionen Euro investieren. Diese Mittel sollen durch Bundes- und private Mittel deutlich verstärkt werden. Ein wichtiger Erfolg für Rheinland-Pfalz, liebe Frau Ministerpräsidentin, ist die Verankerung eines Helmholtz-Zentrums für Altersforschung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, das mit zusätzlichen Mitteln errichtet werden soll, auf den vorhandenen Kompetenzen aufbaut und den Standort in idealer Art und Weise ergänzen würde. Im kommenden Haushalt sind 14 Millionen Euro für Förderungen im Schwerpunkt Lebenswissenschaften einschließlich spezifischer Projektförderungen vorgesehen. Neben der weiteren Stärkung von Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie müssen wir dafür Sorge tragen, die Bedingungen für Ausgründungen in diesem Bereich zu verbessern und die Standortbedingungen für die Ansiedlung weiterer Biotechnologieunternehmen so attraktiv wie irgend möglich zu gestalten. Mit dem Landeshaushalt 2022 werden die finanziellen Grundlagen geschaffen, um das Technologiezentrum Mainz zu einem Innovations- und Gründungszentrum mit dem Schwerpunkt Biotechnologie/Life Science auszurichten. Das TZM soll ein Leuchtturm für die Biotechnologie Rheinland-Pfalz werden. Ich bin mir sicher, diese Investitionen in die Zukunft werden sich für die Menschen, die Unternehmen und unser Land rechnen, und es ist gut investiertes Geld. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Auch am Hochbau wird der Stellenwert unserer Hochschulen sichtbar. Der Ausbau und die Modernisierung der Hochschulen als Stätten für Ausbildung, Wissenschaft und Forschung sind entscheidende Basis für eine gute Zukunft des Landes und unsere Gesellschaft. So bildet der Hochschulbau weiterhin den Schwerpunkt der Baumaßnahmen im Wirtschaftsplan des LBB. Im Haushalt 2022 sind hierfür Bauausgaben von 108,6 Millionen Euro vorgesehen. Mit diesen Zukunftsinvestitionen liegen wir deutlich über dem bisherigen Jahresdurchschnitt. Insgesamt sollen für Hochbaumaßnahmen des Landes in 2022 Investitionsausgaben von 188,4 Millionen Euro veranschlagt werden. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bewältigung der Folgen des Klimawandels ist eine unserer größten Herausforderungen im 21. Jahrhundert. Eines der Schlüsselthemen im Haushalt für das Jahr 2022 sowie in den folgenden Jahren und Jahrzehnten wird daher das Erreichen der Klimaneutralität für Rheinland-Pfalz sein. Es bedarf enormer Anstrengungen, um in Rheinland-Pfalz eine ausgeglichene Bilanz aus Treibhausgasemissionen und Treibhausgassenken zu erreichen. Zentrale Grundlage für den Weg zur Klimaneutralität sind die Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der Bericht des Weltklimarats zum 1,5-Grad-Ziel. Der Landeshaushalt leistet dazu einen erheblichen Beitrag mit Förderungen von Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, für den klimaresilienten Umbau unserer Wälder, für den Schutz unserer Gewässer und Moore, den Ausbau der Windkraft, dem kommunalen Klimapakt und einer nachhaltigen Mobilität. Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Mittel für den Klimaschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien um 13 Millionen Euro auf insgesamt 42,3 Millionen Euro erhöht werden. Um das Ausbauziel 100 % erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen, wird die Zentralisierung der Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen im Haushalt 2022 umgesetzt und bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen etabliert. Im Rahmen des kommunalen Klimapakts sollen die strukturellen Voraussetzungen in den Kommunen durch Fortschreibung bzw. Aktualisierung der Klimaschutzkonzepte und die Entwicklung von Klimaschutzaktionsplänen geschaffen und ausgeweitet werden. Es ist vorgesehen, eine Klimaförderberatung zu etablieren und die Kompetenzen und Kapazitäten sowie die Unterstützung strategischer Ansätze zur Etablierung und Festigung eines strukturierten Klimaschutzmanagements auf kommunaler Ebene auf- und auszubauen. Die Mittel für den kommunalen Klimapakt wurden im Vergleich zum Haushalt 2021 um 2,2 Millionen Euro erhöht. Das Land hat beim Klimaschutz eine Vorbildfunktion. Die seit Juni 2021 geltende Klimaneutralitätsrichtlinie fordert daher, dass für jede Neubau- und Sanierungsmaßnahme des Landes die Klimaneutralität untersucht und bestmöglich umgesetzt werden soll. Selbstverständlich wird die Wirtschaftlichkeit dabei über den Lebenszyklus bewertet. Im Gebäudebestand unterstützen in erster Linie Energiesparmaßnahmen und der verstärkte Ausbau der Photovoltaik die schrittweise Dekarbonisierung. Zur Umsetzung der Maßnahmen sehen wir insgesamt 23 zusätzliche Stellen vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, besondere Bedeutung hat in RheinlandPfalz natürlich auch der Landesforst; denn Rheinland-Pfalz gehört zu den waldreichsten Bundesländern in Deutschland. Die schwierige wirtschaftliche Lage der Forstwirtschaft einschließlich der kommunalen und privaten Forstbetriebe erfordert gezielte Unterstützung. Große Flächen müssen wiederbewaldet und Reinbestände zu klimaresilienten Mischwäldern umgebaut werden. Insgesamt müssen diese Maßnahmen in den kommenden Jahren auf rund 6.500 ha Staatswaldfläche durchgeführt werden. Deshalb werden wir die Zuführung an den Landesbetrieb Landesforsten gegenüber dem Vorjahr um 7,7 Millionen Euro auf nunmehr knapp 106 Millionen Euro erhöhen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Neben dem Klimaschutz ist die Gestaltung der Digitalisierung eine weitere Kernaufgabe der Landesregierung. Die Digitalisierung verändert die Welt, in der wir leben, in atemberaubendem Tempo. Über alle Einzelpläne verteilt sind im Haushalt 2022 daher über 400 Millionen Euro für Maßnahmen der Digitalisierung vorgesehen. Die gesellschaftliche Dynamik und die technologischen Möglichkeiten der digitalen Transformation werden wir nutzen, um auch unsere öffentliche Verwaltung umfassend zu modernisieren und bürgerfreundlich auszurichten. Zu unseren Vorhaben gehören beispielsweise die Zentralisierung der IT-Steuerung und der Ausbau des Landesbetriebs Daten und Information in einen Landesbetrieb Digitales, die Einführung der E-Akte auch im nachgeordneten Bereich der Landesverwaltung und nicht zuletzt die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Allein für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden im Haushalt 2022 über 35 Millionen Euro veranschlagt. Die Digitalisierung trifft in besonderem Maße auch unsere Arbeitswelt, die sich ebenfalls in einer umfassenden Transformation befindet. Das Ziel der Landesregierung ist es, dass alle Menschen an dem Transformationsprozess teilhaben können. Dabei dürfen wir nicht diejenigen vergessen, die es bereits vor der Corona-Pandemie schwer hatten, eine Beschäftigung zu finden. Eine eigenständige Arbeitsmarktpolitik – das sagt die Landesregierung ganz deutlich – ist deshalb auch in Zukunft wichtig und richtig. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dabei verfolgen wir bewährte arbeitsmarktpolitische Strategien, die die Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen erhöhen, die Erwerbstätigen und die Unternehmen an die Transformation der Arbeitswelt und die verstärkten Qualifizierungsbedarfe heranführen und sie unterstützen. Wir ergänzen unsere bewährten arbeitsmarktpolitischen Strategien um die Transformationsagentur. Sie wird für Beschäftigte und Unternehmen den oftmals abstrakten Transformationsprozess sichtbar und begreifbar machen. Dort, wo Lücken erkennbar werden, werden wir neue Angebote initiieren. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden wir die Arbeitsmarktmittel um 1,1 Millionen Euro auf 10,3 Millionen Euro erhöhen. Ein moderner Wirtschaftsstandort braucht natürlich auch eine moderne Verkehrsinfrastruktur. Im Haushalt 2022 wollen wir daher die Investitionsmittel für den Landesbetrieb Mobilität um rund 10 Millionen Euro auf 135 Millionen Euro erhöhen. Zudem werden dem Landesbetrieb Mobilität 38 zusätzliche Stellen vorwiegend im technischen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Hierbei soll mit 23 Stellen möglichst jede Dienststelle durch ein RadwegeTeam verstärkt werden. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese sollen sich dem Ausbau der Radwege und der Radverkehrsanlagen widmen. Das zeigt auch, die Förderung des Radverkehrs entwickelt sich zu einem neuen Förder- und Aufgabenschwerpunkt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes hinweisen, sodass mit weiteren Mitteln im Verkehrsbereich zusätzlich rund 14,5 Millionen Euro zur Verbesserung des Radverkehrssystems zur Verfügung stehen werden. Dem öffentlichen Personennahverkehr kommt im Rahmen des Ziels der Klimaneutralität eine Schlüsselfunktion zu. Mobilität muss neu gedacht und Angebote des Nahverkehrs müssen gestärkt werden. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Und finanziert!) – Zur Finanzierung komme ich gleich, Herr Schnieder. Dafür sieht der kommende Haushalt insgesamt 534,5 Millionen Euro an Ausgaben vor. Damit setzen wir den eingeschlagenen Weg im Sinne einer sozial und ökologisch gerechten Mobilitätskultur tatkräftig fort. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe über viele große Herausforderungen gesprochen. Von einem sind wir in der Landesregierung fest überzeugt: Wir werden all diese Herausforderungen nur dann bewältigen können, wenn wir unsere Kinder und Jugendlichen optimal unterstützen. Eine Konstante unserer Politik für Rheinland-Pfalz ist deshalb der hohe Bildungsetat, für den wir im Jahr 2022 mehr als 5,64 Milliarden Euro, also rund ein Viertel des gesamten Landeshaushalts, vorsehen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Erschreckend, was dabei herauskommt!) Das ist Geld für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, Geld für Gerechtigkeit und Chancengleichheit, Vielfalt und individuelle Förderung, Leistungsfähigkeit und gute Rahmenbedingungen für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das Kita-Zukunftsgesetz, das Mitte des Jahres vollständig in Kraft getreten ist, sorgt für mehr Qualität, mehr Transparenz und mehr Gerechtigkeit bei der frühkindlichen Bildung. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU –
Reines Wunschdenken!) Für die Eltern bringt das neue Kitagesetz den Anspruch auf sieben Stunden durchgehende Betreuung und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es ist also gut für Kinder und die Familien. Wir unterstützen die Kommunen im Land dabei, Kitaplätze weiter auszubauen und gleichzeitig die Qualität der Betreuung zu steigern. Für den Schwerpunkt der frühkindlichen Bildung setzen wir im Jahr 2022 daher rund 900 Millionen Euro an. Darin sind auch die weitere Investitionsförderung für den Platzausbau in Höhe von 12 Millionen Euro als Baransatz und weitere 12 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen enthalten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen, für die wir rund 20 Millionen Euro vorsehen. Wir werden also die Kitas auch in Zukunft kraftvoll unterstützen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Zum Wohle der Schülerinnen und Schüler geht es auch im kommenden Jahr zentral darum, den Folgen der Pandemie entgegenzuwirken. Dafür setzen wir Landes- und Bundesmittel konzertiert ein. Wir erhöhen die Mittel für die Schulsozialarbeit auf 15 Millionen Euro, für die Ganztagsschulen auf 109 Millionen Euro, für die Sprachförderung auf 61,4 Millionen Euro und für die Förderung in den Ferien – etwa in der Ferienbetreuung oder in der Ferienschule – auf 4,6 Millionen Euro. Außerdem erhöhen wir die Mittel für die Berufs- und Studienorientierung sowie die MINT-Förderung auf 7 Millionen Euro und gehen mit Programmen „S4“ wie „Keiner ohne Abschluss“ und unseren erfolgreichen Weg zur Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler weiter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Bereichen, die jetzt für das Aufholen nach Corona besonders wichtig sind, betragen die Mittelsteigerungen damit teilweise 50 % und mehr. Für die Unterrichtsversorgung stellen wir fast 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit ermöglichen wir weiterhin, dass wir in Rheinland-Pfalz die mit Abstand kleinsten Grundschulklassen aller Bundesländer haben, und wir schaffen rund 400 neue Stellen für unsere Schulen. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir denken unsere Schulen weiter. Mit den Schulen wollen und werden wir neue Ideen entwickeln und diese in die Zukunft fortschreiben. Unser Ziel ist, dass sich am Ende des jetzt beginnenden Prozesses jede Schule in ihrem eigenen Tempo und vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen vor Ort aufmacht, Schule der Zukunft zu werden. Dafür stehen im Haushalt 2022 mehr als 7 Millionen Euro zur Verfügung. Wir wollen darüber hinaus Kindern ein gesundes und möglichst unbelastetes Aufwachsen ermöglichen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Im Jahr 2020 wurde das Landeskinderschutzgesetz novelliert, um ganz gezielt den Gruppen von Kindern helfen zu können, die unter besonders belasteten Bedingungen aufwachsen: Kindern von psychisch oder suchterkrankten Eltern. Um Maßnahmen in den Kommunen umsetzen zu können, investiert das Land zusätzliche 750.000 Euro pro Jahr und geht einen weiteren wichtigen Schritt mit dem Ziel, ein umfassendes und präventives Hilfesystem für alle Kinder zu schaffen. Das Land fördert die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes insgesamt mit jährlich rund 3,3 Millionen Euro. Auch die Infrastruktur für Frauen, die besonders von Gewalt betroffen sind, werden wir stärken. Die Frauennotrufe, Interventionsstellen und Frauenhäuser machen hier eine sehr gute und wichtige Arbeit. Sie begleiten betroffene Frauen auf ihrem Weg hin zu einem eigenständigen Leben, das nicht mehr von Gewalt geprägt ist, und geben ihnen die notwendige Stabilität zurück. Dafür sind im kommenden Haushaltsjahr rund 5,7 Millionen Euro vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus dem zentralen Bereich der Gesundheitspolitik will ich neben dem zur Pandemie Gesagten nur auf zwei Bereiche eingehen. Eine zukunftsorientierte Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen ist Voraussetzung für eine gute medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. (Abg. Michael Frisch, AfD: Späte Erkenntnis!) Der Haushalt 2022 sieht insgesamt 4,9 Millionen Euro und 69 Stellen für die Neuordnung der akademischen Ausbildung in den Gesundheitsberufen „Pflege“, „Hebammen“ und „Psychotherapie“ vor. Die nächsten Schritte bei der akademischen Ausbildung von Hebammen und die Neuordnung der Psychotherapeutenausbildung sichert der Haushalt 2022 mit einem Aufwuchs von 1,4 Millionen Euro und 35 neuen Stellen ab. Auch in eine leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur werden wir weiterhin investieren. Die originäre Krankenhausfinanzierung steigt mit dem Haushalt 2022 von 129,8 Millionen Euro auf 137,8 Millionen Euro. Dabei setzen wir 8 Millionen Euro, die durch das Absinken des Krankenhausstrukturfonds als Landeskofinanzierung frei werden, um. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Zusätzlich zur originären Krankenhausfinanzierung des Landes und zum Krankenhausstrukturfonds, der im kommenden Jahr ein Volumen von 34 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln haben wird, ist auch noch das Krankenhauszukunftsprogramm zu nennen. Es wird über das Corona-Sondervermögen abgewickelt und lässt von 2021 bis 2023 weitere 215 Millionen Euro von Bund und Land in die Modernisierung der Krankenhausinfrastruktur fließen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der SPD: Hört, hört!) Ich komme nun zur Inneren Sicherheit. Wir investieren in mehr Personal und eine moderne technische Ausstattung. Beide Schwerpunkte sind im Haushalt abgebildet. Die Zahl der Polizistinnen und Polizisten ist entsprechend den Zielen der Landesregierung im Laufe der vergangenen Legislaturperiode auf aktuell 9.160 Vollzeitäquivalente angestiegen. Das entspricht rund 9.600 ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten. Diesen Weg werden wir fortsetzen und die Einstellungszahlen auch in der laufenden Legislaturperiode auf hohem Niveau fortführen. Die Personalstärke der ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten wird dann im Jahr 2024 bei rund 10.000 Köpfen liegen. Jenseits des Personals erhöhen wir das Ausgabevolumen im Polizeibereich im Haushalt 2022 von 133 Millionen auf 141 Millionen Euro Das ist ein Zuwachs von 6 %. Konkret wollen wir beispielsweise in den Austausch von zwei Polizeihubschraubern investieren und stellen hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Ich möchte an dieser Stelle noch auf den Brand- und Katastrophenschutz und den Rettungsdienst eingehen. Das Land stellt mit diesem Haushalt insgesamt rund 54,5 Millionen Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung. Die Steigerung um 8,1 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 dokumentiert, dass die Sicherstellung der Gefahrenabwehr im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes auch in dem neuen Haushalt einen hohen Stellenwert einnimmt. Zur Optimierung der Bevölkerungswarnung verdoppelt das Land das Sirenenprogramm des Bundes und stockt dies im Haushaltsjahr 2022 um insgesamt 4 Millionen Euro auf. Mit dem Haushaltsentwurf setzt die Landesregierung außerdem einen klaren Fokus auf einen wahrnehmbaren starken und effektiven Rechtsstaat. Daher sorgen wir für eine personelle Verstärkung von insgesamt 98 Planstellen und Stellen im Geschäftsbereich der Justiz, davon alleine 81,5 Stellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sicher zu leben und gesund zu leben sind existenzielle Bedürfnisse der Menschen und existenzielle Anforderungen an die Politik. Wir wissen aber auch, es ist mehr, was uns zusammenhält. Es ist das soziale Miteinander, das große ehrenamtliche Engagement, das Zusammenkommen im Sport, in Vereinen und Initiativen. Auf manches haben wir in den letzten Monaten schmerzlich verzichten müssen, gerade auch – ich will das beispielhaft deutlich machen – im Bereich der Kultur. Im Landeshaushalt 2022 veranschlagen wir für die Kultur rund 102 Millionen Euro und 35,8 Millionen Euro für das kulturelle Erbe. Damit wollen wir die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in allen Teilen des Landes, in den Städten und den ländlichen Regionen, weiter verbessern und damit die Grundlage schaffen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Landes die Möglichkeit der kulturellen Teilhabe und der kulturellen Bildung hat. Für den Ausbau des Förderprogramms „Zukunft durch Kultur“ zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Kultur im ländlichen Raum wollen wir die Mittel auf 300.000 Euro aufstocken. Mit einem Strukturförderprogramm der freien Szene und der Soziokultur wollen wir diese Einrichtungen stärken und zukunftsfest machen. Den zugehörigen Haushaltstitel, aus dem auch Maßnahmen der kulturellen Bildung und kulturellen Teilhabe gefördert werden, erhöhen wir um 0,5 Millionen Euro. Darüber hinaus werden wir selbstverständlich unsere großen Kultureinrichtungen weiterhin fest im Blick behalten. Für unsere Theater, Orchester und Museen sind wir ein verlässlicher Partner und werden das auch weiterhin bleiben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Im Jahr 2022 wird mit der Landesausstellung zum Thema „Untergang des Römischen Reiches“ ein kulturelles Ausrufezeichen gesetzt. Das Land unterstützt die Ausstellung in Trier und ihre Begleitprojekte mit insgesamt rund 4 Millionen Euro. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Endlich wieder mehr Kultur – das ist unser aller Herzenswunsch. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Kultur und kulturelle Angebote spielen auch für die Entwicklung unserer Innenstädte eine große Rolle. Wir wollen unsere Innenstädte wieder verstärkt zu Orten der Begegnung, des Handels, des Genusses, der Information und Inspiration machen. Mit neuen Ideen und Angeboten von Kunst und Kultur möchten wir attraktive Anreize setzen, in die Städte zu kommen, Kultur, Handwerk, Genuss und Handel zusammenzubringen und zusammen erlebbar zu machen. Zur Umsetzung des Regierungschwerpunkts „Innenstädte der Zukunft“ stocken wir die Mittel zur Belebung der Innenstädte von 250.000 Euro im Jahr 2021 auf 1,2 Millionen Euro im Jahr 2022 auf und sehen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2 Millionen Euro vor. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Hinzu kommt aus dem Bereich der Städtebauförderung das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“, das wir in diesem Jahr für die Oberzentren ins Leben gerufen haben. Für das Jahr 2022 ist ein landesweites Ausrollen des Innenstadt-Impuls-Programms auf die Mittelzentren vorgesehen. Geplant ist ein Bewilligungsvolumen von rund 5 Millionen Euro. Wir wollen die Einzigartigkeiten aus den Bereichen Handwerk, Kultur, regionale Spezialität und Tradition zusammen mit modernen Technologien, smarten Ideen und nachhaltigen Innovationen verbinden und gemeinsam mit allen Beteiligten unsere Innenstädte noch attraktiver gestalten. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Davon, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird auch der Tourismus in RheinlandPfalz profitieren, der mit einem Umsatz von 7,2 Milliarden Euro und knapp 150.000 Arbeitsplätzen zu den bedeutendsten Wirtschaftssektoren im Land gehört. Insbesondere für die ländlichen Räume – das darf man nicht übersehen – trägt der Tourismus außerdem zur Erhaltung der Versorgungsstrukturen bei. Wir wollen den Tourismus in Rheinland-Pfalz weiter nach vorne bringen. Deshalb arbeiten wir an der Tourismusstrategie 2025 und unterstützen das rheinland-pfälzische Gastgewerbe. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Mit 2G-Plus!) – Ja, wir unterstützen das rheinland-pfälzische Gastgewerbe dadurch, dass wir klare und gute Rahmenbedingungen setzen und wir es vor allen Dingen bei der Modernisierung und Digitalisierung seiner Angebote unterstützen, damit es gut in die Zukunft starten kann. Das ist unser zentrales Anliegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deswegen sind für Maßnahmen des Tourismus im Jahr 2022 insgesamt rund 16,9 Millionen Euro aus Landes- und Drittmitteln vorgesehen. Das ist gegenüber dem Jahr 2021 ein Zuwachs um gut 3 Millionen Euro. Zur Attraktivität unserer Städte und ländlichen Regionen gehört zentral das gute Wohnen. Bezahlbares Wohnen – das wissen wir alle – spielt in dieser Zeit eine bedeutende Rolle. Im Rahmen unserer Wohnraumoffensive werden wir die soziale Wohnraumförderung mit Tatkraft fortführen. Dabei kommt dem ressourcenschonenden und klimagerechten Bauen und Sanieren eine wichtige Bedeutung zu. Wir wollen hierzu neue Förderprogramme erarbeiten und die zusätzlichen Bundesmittel des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 für den energetisch hochwertigen Neubau oder die Modernisierung von sozial geförderten Wohnungen in Anspruch nehmen. Ich begrüße die Aufstockung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau von insgesamt 1 Milliarde auf 2 Milliarden Euro für das Programmjahr 2022 sehr und hoffe, dass mit dem Bund zeitnah eine Einigung bei der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau erzielt wird; denn dies bedeutet für Rheinland-Pfalz bei einer Verteilung über den Königsteiner Schlüssel ein Plus von rund 48 Millionen Euro speziell für den Klimaschutz im geförderten Wohnungsbau. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) – Sollten Sie mich direkt angesprochen haben, Herr Baldauf, dann ist es wegen der Maske hier vorne im Moment schlecht zu verstehen. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ich sage es Ihnen morgen! –
Der ist immer schlecht zu verstehen! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Wir werden noch Gelegenheit haben, diese Frage zu klären. Wir wollen diese 48 Millionen Euro nutzen, um insgesamt unter Einbeziehung des Kreditvolumens, der Zinsverbilligungsprogramme und des KlimaschutzSofortprogramms des Bundes unser Fördervolumen von bisher 375 Millionen Euro im Jahr 2021 auf nunmehr 513 Millionen Euro im Jahr 2022 zu erhöhen. Das ist sozial und ökologisch gleichermaßen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle diese Maßnahmen ergreifen wir auch, damit unsere Kommunen in Zukunft weiterhin attraktiv und lebenswert sind. Deshalb setzen wir auch in diesem Haushalt einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Förderung der Kommunen. Im nun auslaufenden Haushaltsjahr 2021 haben wir die Finanzausgleichsmasse bereits um 180 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr erhöht. Das entsprach erneut einer hohen Steigerungsrate von 5,5 %. Selbst in dem außerordentlich schwierigen Jahr 2020 und auch in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres konnten die Kommunen in RheinlandPfalz erfreuliche Finanzierungssalden erzielen und daher verantwortungsvoll ihre Aufgaben wahrnehmen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Der Überschuss im Pandemiejahr 2020 betrug 203 Millionen Euro. Im kommenden Haushaltsjahr wird die Finanzausgleichsmasse dank der Stabilisierungsrechnung des kommunalen Finanzausgleichs erneut ansteigen, und zwar um rund 34 Millionen Euro auf 3,49 Milliarden Euro. Den Löwenanteil werden wir als allgemeine Zuweisungen bereitstellen. 30 % sind zweckgebundene Zuweisungen. Neben der ansteigenden Finanzausgleichsmasse werden im Jahr 2022 auch die Zuweisungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs steigen, und zwar um 178 Millionen Euro auf über 3,5 Milliarden Euro. Insgesamt können damit Landeszuweisungen in Höhe von fast 7 Milliarden Euro an die Kommunen ausgezahlt werden. Damit setzt auch der Haushalt 2022 einen eindeutigen Schwerpunkt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wie Ihnen bekannt ist, arbeitet die Landesregierung mit Hochdruck im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden an einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wie es der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 2020 festgelegt hat. Dieses Gesetzgebungsverfahren wird uns im nächsten Jahr intensiv beschäftigen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch ein Wort zu den Liquiditätskrediten sagen. Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen von Altschulden zu leisten. „Dazu“ – so heißt es dort – „bedarf es einer gemeinsamen einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder, deren Kommunen von der Altschuldenproblematik betroffen sind.“ Die notwendigen Abstimmungen hierzu sollen unmittelbar im Jahr 2022 beginnen. Ich kann nur sagen, es ist gut, wenn die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin an den Verhandlungen auf Bundesebene teilnimmt und immer wieder den Blick auf Länder und Kommunen wirft. So sind solche Erfolge dann erreichbar. Herzlichen Dank, liebe Frau Ministerpräsidentin. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der Koalitionsvertrag enthält eine weitere bedeutende Festlegung: „Die bisherigen Entschuldungsbemühungen der betroffenen Länder sollen berücksichtigt werden.“ Diese Festlegungen zusammengenommen, ermöglichen uns in Rheinland-Pfalz, jetzt einen nächsten bedeutenden Schritt zu gehen. Wir sind bereit, landesseitig, jenseits eines Sockelbetrags, die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite zu übernehmen und damit die besonders betroffenen Kommunen zu entlasten. (Starker Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der SPD: Hoi! Sehr gut! –
Jetzt auf einmal!) Dafür gibt es unterschiedliche Wege. Der für die Kommunen beste und verlässlichste ist aus Sicht der Landesregierung eine verfassungsrechtliche Absicherung der signifikanten Schuldübernahme. Hierzu wird die Landesregierung kurzfristig auf alle Fraktionen – auch auf die Fraktionen der Opposition – mit einem entsprechenden Vorschlag zukommen. Wir streben eine breite parlamentarische Unterstützung an. Wir können dann gemeinsamen Worten gemeinsame Taten folgen lassen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte mit einigen Bemerkungen zur Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2025 schließen und damit einen Blick auf die Entwicklung des Landeshaushalts in der mittleren Frist werfen. Ausgangspunkt der mittelfristigen Planung sind der Regierungsentwurf für den Landeshaushalt 2022 sowie die gesamtwirtschaftliche Projektion, die die Bundesregierung zur Steuerschätzung im November vorgelegt hat. Wie sich zeigt, ist in der mittleren Frist mit einer weniger dynamisch verlaufenden Entwicklung der strukturellen Steuereinnahmen als in den Jahren vor der Krise zu rechnen. In der Finanzplanung werden die heute erkennbaren ausgabenseitigen Belastungen für den Haushalt in den kommenden Jahren in den Blick genommen. Die Einhaltung der Vorgabe des strukturellen Haushaltsausgleichs macht haushaltspolitische Anpassungen in der mittleren Frist erforderlich. Die ermittelten vorläufigen Konsolidierungsbedarfe belaufen sich im Jahr 2024 auf 40 Millionen Euro und im Jahr 2025 auf 120 Millionen Euro. Die Frage, wie die strukturellen Handlungsbedarfe aufgelöst werden, wird im Rahmen der Aufstellung der jeweiligen Haushalte zu beantworten sein. Insofern liegen finanzpolitisch anspruchsvolle Jahre vor uns. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zielsetzungen der Landesregierung, für die wir in der Regierungsvorlage zum Haushalt 2022 finanzielle Vorsorge treffen, erschöpfen sich nicht in den von mir genannten großen Themen. Unsere gute Politik für Rheinland-Pfalz verwirklicht sich auch in den vielen kleinen Themen, die für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort eine große Bedeutung haben. Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 stellt für die Realisierung aller notwendigen Vorhaben eine seriöse und nachhaltige Finanzierung sicher. Die Fortführung der soliden und verantwortungsvollen Haushaltspolitik schafft die Voraussetzungen dafür, die Vorgaben der Schuldenbremse für den Landeshaushalt auch künftig einzuhalten und gleichzeitig die notwendigen Spielräume zu schaffen, um die bevorstehenden Herausforderungen zielgerichtet und im Sinne unserer Zukunft in Angriff nehmen zu können. In den vergangenen 30 Jahren hat Rheinland-Pfalz große Fortschritte gemacht. Unser Land ist zu einem modernen, weltoffenen und wirtschaftlich erfolgreichen Bundesland geworden. Soziale Gerechtigkeit und Solidarität werden hier gelebt. Nun liegen weitere gewaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Umbrüche vor uns. Die Landesregierung möchte – Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Erlaubnis aus dem Koalitionsvertrag zitieren – „das Veränderungsjahrzehnt zukunftsfähig gestalten, um auch unseren nachkommenden Generationen ein lebens- und liebenswertes Rheinland-Pfalz zu hinterlassen“. Dieser Haushalt für das Jahr 2022 stellt dafür die richtigen Weichen. Er ist die Grundlage für eine gute Politik für Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Anhaltend starker Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Frau Finanzministerin, vielen Dank für die Einbringungsrede. Mir bleibt noch festzustellen, dass die erste Beratung des Landeshaushaltsgesetzes bis zur morgigen 13. Plenarsitzung unterbrochen ist. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen a) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/1833 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1834 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1835 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/1836 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/1837 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/1838 – Gemäß Absprache erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Nach dem Weinbergsaufbaugesetz stellt jede Fraktion des Landtags ein Mitglied zur Wahl in den Verwaltungsrat der Wiederaufbaukasse. Die Fraktionen haben folgende Wahlvorschläge unterbreitet: Florian Maier von der Fraktion der SPD, Horst Gies von der Fraktion der CDU, Jutta Blatzheim-Roegler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Iris Nieland von der Fraktion der AfD, Marco Weber von der Fraktion der FDP und Dr. Herbert Drumm von der Fraktion FREIE WÄHLER. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Dagegen regt sich kein Widerspruch. Es regt sich auch kein Widerspruch gegen den Wahlvorschlag. Damit stelle ich fest, dass die genannten Personen gewählt sind. b) Wahl von Mitgliedern der Kuratorien der Technischen Hochschule Bingen und der Hochschule Trier Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/1807 – dazu: Wahl von Mitgliedern in das Kuratorium der Technischen Hochschule Bingen und in das Kuratorium der Hochschule Trier Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1831 – Nach dem Hochschulgesetz wählt der Landtag drei Abgeordnete in das Kuratorium der Technischen Hochschule Bingen und ebenso drei Abgeordnete in das Kuratorium der Hochschule Trier. Die Vorschlagsberechtigung bemisst sich nach der Stärke der Fraktionen. Hierzu liegt von den vorschlagsberechtigten Fraktionen in Drucksache 18/1831 ein Wahlvorschlag vor. Für das Kuratorium der Technischen Hochschule Bingen: Michael Hüttner von der Fraktion der SPD, Michael Simon von der Fraktion der SPD und Thomas Barth von der Fraktion der CDU. Für das Kuratorium der Hochschule Trier: Lothar Rommelfanger von der Fraktion der SPD, Lars Rieger von der Fraktion der CDU und Fabian Ehmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Dagegen regt sich kein Widerspruch. Gibt es Widerspruch gegen die gemachten Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der Technischen Hochschule Bingen und in das Kuratorium der Hochschule Trier gewählt. satzmitglieder der 17. Bundesversammlung Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/1815 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1816 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1817 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/1818 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/1819 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/1820 – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die 17. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin findet am 13. Februar 2022 statt. Gemäß der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung wählt der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz 37 Mitglieder. Rechtsgrundlagen für die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung, die setzes und die §§ 1 bis 7 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Vorgeschlagen sind von der Fraktion der SPD – Drucksache 18/1815 – 15 Mitglieder, von der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1816 – zwölf Mitglieder, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1817 – drei Mitglieder, von der Fraktion der AfD – Drucksache 18/1818 – drei Mitglieder, von der Fraktion der FDP – Drucksache 18/1819 – zwei Mitglieder, von der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/1820 – zwei Mitglieder. Die Fraktionen des Landtags haben somit jeweils Wahlvorschläge eingereicht, die die Sitzverteilung nach d’Hondt bereits berücksichtigen. Daher entspricht die Zahl der insgesamt vorgeschlagenen Mitglieder der Zahl der vom Landtag zu bestimmenden 37 Mitglieder der Bundesversammlung. Des Weiteren enthalten die Wahlvorschläge den Fraktionen zugewiesene Ersatzmitglieder der Bundesversammlung. Nach Erörterung im Ältestenrat schlage ich Ihnen vor, dass aufgrund der in den Drucksachen vorliegenden Vorschläge der Fraktionen eine gemeinsame Abstimmungsliste gebildet wird, die Grundlage der Abstimmung ist. Diese Liste enthält die ebenso nach Fraktionen getrennten Ersatzmitglieder. Kann ich zur Bildung dieser gemeinsamen Abstimmungsliste Ihr ausdrückliches Einverständnis feststellen? – Das ist der Fall. Demgemäß stimmen wir über diese gebildete gemeinsame Liste ab. Die Abstimmung erfolgt offen durch das Handzeichen. Jedes Mitglied des Landtags hat eine Stimme. Wer stimmt dieser Liste zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich stelle damit fest, dass mit den Stimmen aller Anwesenden die gemeinsam gebildete Liste angenommen ist. Ich stelle weiterhin fest, dass damit der Fraktion der SPD 15 Sitze, der Fraktion der CDU zwölf Sitze, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Sitze, der Fraktion der AfD drei Sitze, der Fraktion der FDP zwei Sitze und der Fraktion FREIE WÄHLER zwei Sitze zugeteilt werden. Ich will noch mitteilen, dass die gewählten Mitglieder der Bundesversammlung nach dem Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung binnen zwei Tagen zu erklären haben, ob sie die Wahl annehmen. Ich darf deshalb die Gewählten und die Ersatzmitglieder bitten, ihre Annahme zur Wahl auf den vorbereiteten Listen zu erklären. Auf den Tischen in der Lobby finden Sie nach Fraktionen getrennt eine entsprechende Erklärung, die ich Sie unter Beachtung der Hygienevorschriften bitte, gleich zu unterschreiben. Das endgültige Ergebnis der Wahl wird Ihnen als Unterrichtungsdrucksache mitgeteilt. Damit haben wir die Mitglieder der Bundesversammlung gewählt. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/1787 – Erste Beratung Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Ich darf den Hinweis geben, dass die zweite Beratung morgen in der Plenarsitzung unter Tagesordnungspunkt 8 mit Aussprache erfolgen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Plenarsitzung beendet. Ich darf Sie für morgen zur Plenarsitzung einladen. Ende der Sitzung: 15.26 Uhr