Hendrik Hering
Frau Finanzministerin, vielen Dank für die Einbringungsrede. Mir bleibt noch festzustellen, dass die erste Beratung des Landeshaushaltsgesetzes bis zur morgigen 13. Plenarsitzung unterbrochen ist. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen a) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/1833 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1834 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1835 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/1836 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/1837 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/1838 – Gemäß Absprache erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Nach dem Weinbergsaufbaugesetz stellt jede Fraktion des Landtags ein Mitglied zur Wahl in den Verwaltungsrat der Wiederaufbaukasse. Die Fraktionen haben folgende Wahlvorschläge unterbreitet: Florian Maier von der Fraktion der SPD, Horst Gies von der Fraktion der CDU, Jutta Blatzheim-Roegler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Iris Nieland von der Fraktion der AfD, Marco Weber von der Fraktion der FDP und Dr. Herbert Drumm von der Fraktion FREIE WÄHLER. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Dagegen regt sich kein Widerspruch. Es regt sich auch kein Widerspruch gegen den Wahlvorschlag. Damit stelle ich fest, dass die genannten Personen gewählt sind. b) Wahl von Mitgliedern der Kuratorien der Technischen Hochschule Bingen und der Hochschule Trier Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/1807 – dazu: Wahl von Mitgliedern in das Kuratorium der Technischen Hochschule Bingen und in das Kuratorium der Hochschule Trier Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1831 – Nach dem Hochschulgesetz wählt der Landtag drei Abgeordnete in das Kuratorium der Technischen Hochschule Bingen und ebenso drei Abgeordnete in das Kuratorium der Hochschule Trier. Die Vorschlagsberechtigung bemisst sich nach der Stärke der Fraktionen. Hierzu liegt von den vorschlagsberechtigten Fraktionen in Drucksache 18/1831 ein Wahlvorschlag vor. Für das Kuratorium der Technischen Hochschule Bingen: Michael Hüttner von der Fraktion der SPD, Michael Simon von der Fraktion der SPD und Thomas Barth von der Fraktion der CDU. Für das Kuratorium der Hochschule Trier: Lothar Rommelfanger von der Fraktion der SPD, Lars Rieger von der Fraktion der CDU und Fabian Ehmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich schlage vor, über die vorliegenden Wahlvorschläge gemeinsam abzustimmen. – Dagegen regt sich kein Widerspruch. Gibt es Widerspruch gegen die gemachten Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der Technischen Hochschule Bingen und in das Kuratorium der Hochschule Trier gewählt. satzmitglieder der 17. Bundesversammlung Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/1815 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1816 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1817 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/1818 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/1819 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/1820 – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die 17. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin findet am 13. Februar 2022 statt. Gemäß der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung wählt der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz 37 Mitglieder. Rechtsgrundlagen für die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung, die setzes und die §§ 1 bis 7 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Vorgeschlagen sind von der Fraktion der SPD – Drucksache 18/1815 – 15 Mitglieder, von der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1816 – zwölf Mitglieder, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1817 – drei Mitglieder, von der Fraktion der AfD – Drucksache 18/1818 – drei Mitglieder, von der Fraktion der FDP – Drucksache 18/1819 – zwei Mitglieder, von der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/1820 – zwei Mitglieder. Die Fraktionen des Landtags haben somit jeweils Wahlvorschläge eingereicht, die die Sitzverteilung nach d’Hondt bereits berücksichtigen. Daher entspricht die Zahl der insgesamt vorgeschlagenen Mitglieder der Zahl der vom Landtag zu bestimmenden 37 Mitglieder der Bundesversammlung. Des Weiteren enthalten die Wahlvorschläge den Fraktionen zugewiesene Ersatzmitglieder der Bundesversammlung. Nach Erörterung im Ältestenrat schlage ich Ihnen vor, dass aufgrund der in den Drucksachen vorliegenden Vorschläge der Fraktionen eine gemeinsame Abstimmungsliste gebildet wird, die Grundlage der Abstimmung ist. Diese Liste enthält die ebenso nach Fraktionen getrennten Ersatzmitglieder. Kann ich zur Bildung dieser gemeinsamen Abstimmungsliste Ihr ausdrückliches Einverständnis feststellen? – Das ist der Fall. Demgemäß stimmen wir über diese gebildete gemeinsame Liste ab. Die Abstimmung erfolgt offen durch das Handzeichen. Jedes Mitglied des Landtags hat eine Stimme. Wer stimmt dieser Liste zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich stelle damit fest, dass mit den Stimmen aller Anwesenden die gemeinsam gebildete Liste angenommen ist. Ich stelle weiterhin fest, dass damit der Fraktion der SPD 15 Sitze, der Fraktion der CDU zwölf Sitze, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Sitze, der Fraktion der AfD drei Sitze, der Fraktion der FDP zwei Sitze und der Fraktion FREIE WÄHLER zwei Sitze zugeteilt werden. Ich will noch mitteilen, dass die gewählten Mitglieder der Bundesversammlung nach dem Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung binnen zwei Tagen zu erklären haben, ob sie die Wahl annehmen. Ich darf deshalb die Gewählten und die Ersatzmitglieder bitten, ihre Annahme zur Wahl auf den vorbereiteten Listen zu erklären. Auf den Tischen in der Lobby finden Sie nach Fraktionen getrennt eine entsprechende Erklärung, die ich Sie unter Beachtung der Hygienevorschriften bitte, gleich zu unterschreiben. Das endgültige Ergebnis der Wahl wird Ihnen als Unterrichtungsdrucksache mitgeteilt. Damit haben wir die Mitglieder der Bundesversammlung gewählt. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/1787 – Erste Beratung Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Ich darf den Hinweis geben, dass die zweite Beratung morgen in der Plenarsitzung unter Tagesordnungspunkt 8 mit Aussprache erfolgen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Plenarsitzung beendet. Ich darf Sie für morgen zur Plenarsitzung einladen. Ende der Sitzung: 15.26 Uhr
