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Hendrik Hering

15.12.2021 Sitzungen 18/12

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zu 12. Plenarsitzung begrüßen. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Matthias Joa, Nina Klinkel, Markus Kropfreiter, Michael Ludwig, Florian Maier, Dr. Helmut Martin, Peter Moskopp, Benedikt Oster und Johannes Zehfuß. Wir dürfen auch zum Geburtstag gratulieren. Staatsministerin Stefanie Hubig verbringt heute ihren 53. Geburtstag mit uns. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Der Wein darf gleich abgeholt werden, aber er kann auch direkt entgegengenommen werden. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Er muss nicht geteilt werden. (Präsident Hendrik Hering überreicht ein Weinpräsent an Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig) Noch einmal herzlichen Glückwunsch! Die Bildungsministerin weiß, dass es ein sehr guter Wein ist und wollte ihn für sich sichern. Das kann ich durchaus verstehen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich darf Sie bitten, die Vorsorge- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, die auf der Grundlage der Beratungen des Ältestenrats beschlossen wurden. Insbesondere ist gewährleistet, dass der notwendige Abstand eingehalten wird. Deshalb stehen auf den Abgeordnetenplätzen Namensschilder. Es gilt die 3G-Regelung. Zutritt zum Plenarsaal haben also nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen. Für alle Sitzungsteilnehmer besteht grundsätzlich eine Testpflicht und darüber hinaus Maskenpflicht. Wir bitten, grundsätzlich von der FFP2-Maske Gebrauch zu machen. Wir kommen zur Feststellung der Tagesordnung. Unter Punkt 5 haben die Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIEN WÄHLER einen Gesetzentwurf zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes in erster Lesung eingebracht. Die antragstellenden Fraktionen bitten darum, die zweite Beratung des Gesetzentwurfs in der 13. Plenarsitzung, also morgen, am Donnerstag, als neuen Tagesordnungspunkt 8 mit einer Redezeit von bis zu 5 Minuten je Fraktion durchzuführen. Darf ich Ihr Einverständnis für diese Verfahrensweise feststellen? – Das ist offensichtlich der Fall. Somit ist die Frist zwischen der ersten und zweiten Beratung mit der Feststellung der Tagesordnung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 68 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags abzukürzen. Der übrigen Tagesordnung wird nicht widersprochen. Damit gilt die Tagesordnung als festgestellt. Wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung: Bestätigung und Vereidigung eines Mitglieds der Landesregierung gemäß Artikel 98 Abs. 2 und Artikel 100 der Verfassung für Rheinland-Pfalz Ich erteile hierzu der Ministerpräsidentin das Wort.

Protokoll ↗