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Dr. Bernhard Braun

GRÜNE 15.12.2021 Sitzungen 18/12

Der ist immer schlecht zu verstehen! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Wir werden noch Gelegenheit haben, diese Frage zu klären. Wir wollen diese 48 Millionen Euro nutzen, um insgesamt unter Einbeziehung des Kreditvolumens, der Zinsverbilligungsprogramme und des KlimaschutzSofortprogramms des Bundes unser Fördervolumen von bisher 375 Millionen Euro im Jahr 2021 auf nunmehr 513 Millionen Euro im Jahr 2022 zu erhöhen. Das ist sozial und ökologisch gleichermaßen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle diese Maßnahmen ergreifen wir auch, damit unsere Kommunen in Zukunft weiterhin attraktiv und lebenswert sind. Deshalb setzen wir auch in diesem Haushalt einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Förderung der Kommunen. Im nun auslaufenden Haushaltsjahr 2021 haben wir die Finanzausgleichsmasse bereits um 180 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr erhöht. Das entsprach erneut einer hohen Steigerungsrate von 5,5 %. Selbst in dem außerordentlich schwierigen Jahr 2020 und auch in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres konnten die Kommunen in RheinlandPfalz erfreuliche Finanzierungssalden erzielen und daher verantwortungsvoll ihre Aufgaben wahrnehmen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Der Überschuss im Pandemiejahr 2020 betrug 203 Millionen Euro. Im kommenden Haushaltsjahr wird die Finanzausgleichsmasse dank der Stabilisierungsrechnung des kommunalen Finanzausgleichs erneut ansteigen, und zwar um rund 34 Millionen Euro auf 3,49 Milliarden Euro. Den Löwenanteil werden wir als allgemeine Zuweisungen bereitstellen. 30 % sind zweckgebundene Zuweisungen. Neben der ansteigenden Finanzausgleichsmasse werden im Jahr 2022 auch die Zuweisungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs steigen, und zwar um 178 Millionen Euro auf über 3,5 Milliarden Euro. Insgesamt können damit Landeszuweisungen in Höhe von fast 7 Milliarden Euro an die Kommunen ausgezahlt werden. Damit setzt auch der Haushalt 2022 einen eindeutigen Schwerpunkt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wie Ihnen bekannt ist, arbeitet die Landesregierung mit Hochdruck im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden an einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wie es der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 2020 festgelegt hat. Dieses Gesetzgebungsverfahren wird uns im nächsten Jahr intensiv beschäftigen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch ein Wort zu den Liquiditätskrediten sagen. Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen von Altschulden zu leisten. „Dazu“ – so heißt es dort – „bedarf es einer gemeinsamen einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder, deren Kommunen von der Altschuldenproblematik betroffen sind.“ Die notwendigen Abstimmungen hierzu sollen unmittelbar im Jahr 2022 beginnen. Ich kann nur sagen, es ist gut, wenn die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin an den Verhandlungen auf Bundesebene teilnimmt und immer wieder den Blick auf Länder und Kommunen wirft. So sind solche Erfolge dann erreichbar. Herzlichen Dank, liebe Frau Ministerpräsidentin. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der Koalitionsvertrag enthält eine weitere bedeutende Festlegung: „Die bisherigen Entschuldungsbemühungen der betroffenen Länder sollen berücksichtigt werden.“ Diese Festlegungen zusammengenommen, ermöglichen uns in Rheinland-Pfalz, jetzt einen nächsten bedeutenden Schritt zu gehen. Wir sind bereit, landesseitig, jenseits eines Sockelbetrags, die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite zu übernehmen und damit die besonders betroffenen Kommunen zu entlasten. (Starker Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der SPD: Hoi! Sehr gut! –

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