Schönen guten Tag! Meine Damen und Herren! Ich eröffne die erste und konstituierende Sitzung des Landtages Nordrhein-Westfalen der 18. Wahlperiode. Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 37 Abs. 2 unserer Landesverfassung führt nach Zusammentritt des neuen Landtags das an Jahren älteste Mitglied den Vorsitz, bis der neugewählte Präsident bzw. die neugewählte Präsidentin oder deren Stellvertretung das Amt übernimmt. Jetzt muss ich sagen, wie ich heiße. Es überrascht Sie: Mein Name ist Herbert Reul. Jetzt wird es spannend: Ich bin am 31. August 1952 geboren. Ist einer oder eine der Abgeordneten älter als ich? – Pech gehabt. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann bin ich zur Leitung der konstituierenden Sitzung des 18. Landtags berufen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir als Alterspräsident vor Eintritt in die Tagesordnung einige Worte. Zunächst freue ich mich, Sie, die gewählten Damen und Herren Abgeordneten, begrüßen zu können. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zur Wahl in den nordrhein-westfälischen Landtag. Hervorheben möchte ich als Lebensältester das lebensjüngste Mitglied. Es ist mit 24 Jahren der Kollege Michael Röls von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch für Sie alles Gute und gute Wünsche! (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Ich möchte aber nicht versäumen, unsere dienstälteste Kollegin und die beiden dienstältesten Kollegen zu nennen. Das sind Frau Angela Freimuth von der Fraktion der FDP, Herr Rainer Schmeltzer von der Fraktion der SPD und Herr Ralf Witzel von der Fraktion der FDP. Alle drei sind heute auf den Tag genau seit 22 Jahren Mitglied dieses Parlamentes. Liebe Frau Freimuth, lieber Herr Schmeltzer, lieber Herr Witzel, ich sage im Namen des Hohen Hauses aufrichtigen Dank für die lange Wegstrecke landespolitischer Arbeit, die sicher noch längst nicht beendet ist. Herzlichen Glückwunsch auch zu Ihrer Wiederwahl! (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Auf der Besuchertribüne begrüße ich mit Freude die große Zahl unserer Ehrengäste. Schön, dass Sie heute in den Landtag gekommen sind! Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich aus Zeitgründen nur einige namentlich begrüßen kann. Unter den Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften gilt mein besonderer Willkommensgruß dem Bevollmächtigten der Katholischen Bischöfe in Nordrhein-Westfalen, Dr. Antonius Hamers, 01.06.2022 sowie dem Beauftragten der Evangelischen Kirchen, Herrn Oberkirchenrat Rüdiger Schuch. Der ökumenische Gottesdienst heute Mittag in der Maxkirche war ein wertvoller geistlicher Auftakt für diesen Tag. Ganz herzlichen Dank von dieser Stelle aus! (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Ebenso herzlich willkommen heiße ich auch die Vorsitzende des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Alexandra Khariakova sowie Mohamed El Kaada, den Sprecher des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland. Von der Griechisch-Orthodoxen Metropolie ist Herr Archimandrit Lappas heute in den Landtag gekommen. Herzlich willkommen! (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Die vielen Repräsentanten des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Wissenschaft, der Freien Wohlfahrtspflege, der kommunalen Familie, der Bundeswehr und der helfenden Verbände sowie die Mitglieder des Konsularischen Korps begrüße ich gleichfalls sehr gerne. Ich freue mich darüber, meine Damen und Herren, dass unser Land heute Ihre besondere Wertschätzung genießt und Sie bei uns sind. (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Mein besonderer Gruß gilt den Kolleginnen und Kollegen, die mit dem heutigen Tag aus dem Parlament ausscheiden. Dazu gehört auch Carina Gödecke, die nach 27 Jahren parlamentarischer Arbeit entschieden hat, nicht erneut zu kandidieren. Sie war Präsidentin dieses Hauses von 2012 bis 2017. Sehr geehrte Frau Gödecke, wir werden Ihren Rat, Ihre Erfahrung vermissen. Wir freuen uns, dass Sie da sind. Wir sind sehr froh, dass Sie bei uns waren. (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Ausscheiden aus dem Landtag wird auch der dienstälteste Vizepräsident, Herr Oliver Keymis. Herr Keymis, auch Sie begrüße ich herzlich und danke Ihnen für Ihren verlässlichen Dienst über alle Jahre, über alle Fraktionen hinweg und auch für Ihre besondere Art der Leitung der Sitzungen, die meistens auch amüsant war. (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Wir danken Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie aus dem Parlament ausscheiden, für Ihr großes Engagement, für die große kollegiale Zusammenarbeit, für Ihren wertvollen politischen Rat und für vielfältige menschliche Beziehungen bis hin zu langjährigen Freundschaften, die sich im Laufe der Zeit – übrigens auch über Fraktionsgrenzen hinweg – entwickelt haben. Unsere herzlichen Wünsche für Ihre weitere Landtag Zukunft – sei es der bevorstehende Ruhestand oder die Herausforderung in alten oder neuen Aufgabenfeldern – begleiten Sie. Alles Gute für Sie, meine Damen und Herren! (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Begrüßen möchte ich auch einige Damen und Herren, die in früheren Jahren Mitglied des Landtages waren. Namentlich möchte ich die frühere Präsidentin unseres Landtages Frau Regina van Dinther nennen. Auch der frühere Vizepräsident Dr. Michael Vesper ist heute hier. Herzlich willkommen! (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Mein herzlicher Gruß gilt natürlich auch den Repräsentanten der dritten Gewalt. Stellvertretend nenne ich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Frau Professorin Dr. Dr. Barbara Dauner-Lieb. Das gilt genauso für die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Professorin Dr. Brigitte Mandt. Es ist wichtig, dass Sie beide heute hier sind. (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Der Landtag wählt die Spitze der Landesregierung und gibt ihrer Arbeit durch Debatten und Entscheidungen einen Rahmen und Orientierung. Ich begrüße die Mitglieder der Landesregierung, an der Spitze Herrn Ministerpräsidenten Hendrik Wüst. Herzlich willkommen! (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Außerdem sind auf der Besuchertribüne ganz viele Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde von neuen oder schon einmal gewählten Abgeordneten, die an diesem Tage dabei sein wollen. Ich freue mich, meine Damen und Herren, dass Sie nach Düsseldorf in den Landtag gekommen sind. Auch Sie sind herzlich willkommen! (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Abschließend gilt mein herzlicher Willkommensgruß den zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der Medien, denen ich für ihre journalistische Begleitung dieser Sitzung und der Arbeit des Parlaments insgesamt herzlich danke. Eine unabhängige, informative und faire öffentliche Berichterstattung ist und bleibt für die Wahrnehmung und die Urteilsbildung der Menschen über die Landespolitik von großer Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie heute Ihre Arbeit von hier aus verrichten. Herzlichen Dank. (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Meine Damen und Herren, ich habe die Ehre – das hätte ich mir vor vielen Jahren überhaupt nicht vor-01.06.2022 stellen können –, dass ich heute diese Sitzung leiten darf, weil ich der Älteste bin. Ich habe es mir also nicht verdient, sondern eigentlich nur erlebt. Ich begrüße deshalb insbesondere die ganz jungen und auch die erstmals gewählten Kolleginnen und Kollegen. Ich kann mich an meine erste Landtagssitzung noch ein wenig erinnern – es wird zunehmend schwieriger –: Das war am 30. Mai 1985. Wir saßen damals deutlich beengter im Düsseldorfer Ständehaus; dieses Gebäude hier war noch im Bau. Damals warnte der frühere Kölner Oberbürgermeister und damalige Landtagspräsident John van Nes Ziegler uns Abgeordnete, dass vor uns schwere Zeiten lägen. Wir könnten das Land nicht mit dem – ich zitiere – „Füllhorn staatlicher Leistungen und Unterstützungen“ überziehen. Das sagte er. Offenbar war das damals noch keine Selbstverständlichkeit. Ich bin inzwischen einige Jahrzehnte in der Politik, war in zwei Parlamenten und unter anderem auch knapp 20 Jahre lang Mitglied dieses Parlaments. Es gibt einige Punkte, die mich in den letzten Jahren besonders beschäftigt und nachdenklich gemacht haben, die ich Ihnen schon zu Beginn der Sitzung gerne vortragen möchte. Mich besorgt sehr, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger von der Politik, vom demokratischen Prozess zunehmend entfernen. Ich registriere auch, dass viele Menschen das Vertrauen in den Staat und unsere Institutionen verlieren oder sogar verloren haben. Das kann man auch an der geringen Wahlbeteiligung bei dieser Landtagswahl festmachen. Auf jeden Fall macht mich der Zulauf für die Bewegungen der Coronaprotestler, der Verschwörungstheoretiker oder der Pegida-Aktivisten nachdenklich. Das ist wohl ein Zeichen dafür. Mancher, der sich zu den sogenannten Querdenkern zählt, bekommt aber auch vielerorts, im Netz und in der Realität, Zuspruch und wird in kritischen Sprüchen über unseren Staat bestärkt – in demokratiefeindlichen, teilweise rassistischen und antisemitischen Äußerungen und Handlungen wohlgemerkt. Das betrifft nicht alle, die da mitmachen. Ich habe Verständnis für Menschen, die Sorgen haben oder Protest äußern. Das Recht, seine Meinung bei Versammlungen und Demonstrationen kundzutun, ist gerade nach unserer deutschen Geschichte bedeutsam und auch mir wichtig. Aber Hass ist keine Meinung mehr. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Wenn dieser Hass geschürt wird, um schwallweise in die Mitte unserer Gesellschaft zu sickern, dann müssen wir dagegen etwas unternehmen – in einer Gesellschaft, die nach Pandemie- und Krisenjahren und konfrontiert mit einem Krieg in der direkten Nachbarschaft zunehmend verunsichert wird, die zweifelt, Landtag voller Skepsis ist, Orientierung sucht. Ich möchte Sie als neue bzw. erneut gewählte Abgeordnete bitten, mit allen demokratischen gesellschaftlichen Kräften genau dagegen zu arbeiten. Mein Eindruck ist, dass es dabei weniger um laute Sprüche geht. Wir müssen die Menschen durch unser Handeln gewinnen. Da helfen Reden für die Galerie überhaupt nicht. Überzogene Angriffe auf den politischen Gegner mögen die eigenen Parteifreunde begeistern, aber sie erreichen die Menschen immer weniger. Wir müssen stattdessen allen Menschen im Land wieder das Gefühl geben, dass dieser demokratische Staat, unsere Demokratie eine riesige, eine wertvolle Errungenschaft ist, dass er in all seinen Institutionen darum bemüht ist, die Probleme der Menschen zu lösen, und dass er diese Probleme auch lösen kann. Damit kommt diesem Parlament – uns allen als Vertreter der Menschen Nordrhein-Westfalen – eine ganz besondere Bedeutung zu. Deshalb sollten wir die Probleme benennen und nicht totschweigen oder drumherum reden. Dann kommt man nämlich zum Kern unserer Sache, unserer Aufgabe als Parlament: dem Lösen dieser Probleme. Darum geht es hier im Landtag, im Parlament; nicht um Macht und Posten und Selbstdarstellung von denen da oben, wie es immer erzählt wird, sondern um Menschen. Zu viele Bürgerinnen und Bürger fremdeln mit der parlamentarischen Politik. Ich möchte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dafür gewinnen, auf diese Menschen zuzugehen. Wir – und ich beziehe mich da ausdrücklich mit ein – müssen da besser werden. Wir müssen immer ein Vorbild sein, wenn wir etwa über Dinge diskutieren und streiten, die für die meisten Bürgerinnen und Bürger vielleicht total bedeutungslos sind, anstatt den politischen Gegner missverstehen zu wollen – nur aus Prinzip und um einen Stich zu setzen. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte uns alle heute darum bitten, uns in diesem Parlament in erster Linie an den Problemen der Bürgerinnen und Bürger abzuarbeiten anstatt an unseren politischen Mitbewerbern. Lassen Sie uns alle gemeinsam gute Kompromisse machen, neue Wege beschreiten, Probleme erkennen, Probleme benennen und dann Lösungen finden; klar, deutlich, ehrlich. Und ein Letztes noch – das habe ich 1985 im Ständehaus noch anders gesehen –: Manchmal braucht es in der Politik gar nicht den großen Sprung, sondern nur einen Schritt in die richtige Richtung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass ihre Volksvertreter ihre Sorgen sehen, benennen und ernst nehmen und Schritte zur Lösung unternehmen. Sie erwarten von uns gar keine Wunder, aber ehrliches Bemühen. Das war es eigentlich schon, was ich noch sagen wollte. Ich bedanke mich, dass Sie zugehört haben. 01.06.2022 Ich wünsche uns allen eine erfolgreiche, produktive 18. Legislaturperiode. (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Jetzt wird es wieder geschäftsmäßig. Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass wir bislang noch keine Geschäftsordnung beschlossen haben. Dies wird erst unter Tagesordnungspunkt 2 erfolgen. Ich gehe davon aus, dass keine Bedenken dagegen bestehen, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt die Geschäftsordnung der 17. Wahlperiode sinngemäß anwenden. – Ich sehe keinen Widerspruch. Weiterhin werden wir auch die Schriftführerinnen und Schriftführer erst zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Sitzung wählen. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass Frau Dr. Peill im Wechsel mit Herrn Marco Schmitz sowie Herrn Andreas Bialas vorläufig als Schriftführerin und Schriftführer fungieren. Sind Sie einverstanden? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann bitte ich Frau Dr. Peill und Herrn Bialas, neben mir Platz zu nehmen. (Dr. Patricia Peill [CDU] und Andreas Bialas [SPD] nehmen neben dem Alterspräsidenten Platz.) Schließlich wird mich ein Mitglied des bisherigen Präsidiums, welches gemäß Art. 38 Abs. 2 der Landesverfassung noch im Amt ist, bei der Sitzungsleitung während des Wahlakts für einen kurzen Moment unterstützen. Zunächst weise ich Sie darauf hin, dass die Bestimmungen der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen für die Konstituierung des Landtags maßgeblich sind. Gemäß Art. 37 Abs. 1 S. 1 der Landesverfassung tritt der Landtag spätestens am 20. Tag nach der Wahl zusammen. Die Landtagswahl fand am 15. Mai statt. Der späteste Zeitpunkt für den Zusammentritt ist der 4. Juni. Ich stelle fest, dass der Landtag der 18. Wahlperiode heute, am 1. Juni 2022, fristgerecht zusammengetreten ist. Zu seiner ersten Sitzung wird der Landtag gemäß Art. 37 Abs. 1 S. 2 der Landesverfassung von seinem bisherigen Präsidenten einberufen. Mit Datum vom 17. Mai, ausgegeben als Einladung 18/1, erfolgte die Einberufung durch den bisherigen Landtagspräsidenten André Kuper. Gemäß Art. 36 der Landesverfassung beginnt die Wahlperiode des neuen Landtags mit seinem ersten Zusammentritt. Das bedeutet, dass die 18. Wahlperiode heute, am 1. Juni 2022, begonnen hat. Meine Damen und Herren, aufgrund des amtlichen Endergebnisses der Landtagswahl vom 15. Mai 2022 Landtag beträgt die Zahl der Abgeordneten des neuen Landtags 195. Die Mandate verteilen sich wie folgt: Christlich Demokratische Union 76 Abgeordnete, (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) Sozialdemokratische Partei Deutschlands 56 Abgeordnete, Bündnis 90/Die Grünen 39 Abgeordnete, Freie Demokratische Partei 12 Abgeordnete, Alternative für Deutschland 12 Abgeordnete. Ich gratuliere allen Abgeordneten zu ihrer Wahl noch einmal recht herzlich. Gemäß Art. 62 Abs. 2 der Landesverfassung enden mit dem heutigen Zusammentritt des Landtags das Amt des Ministerpräsidenten Herrn Hendrik Wüst sowie die Ämter der Ministerinnen und Minister. Die Minister der Landesregierung haben gemäß Art. 62 Abs. 3 der Landesverfassung bis zur Amtsübernahme der Nachfolgerin oder des Nachfolgers ihr Amt geschäftsführend weiterzuführen. Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs Klaus Kaiser endet gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben im Land Nordrhein-Westfalen dagegen heute endgültig. Während einer Sitzungsunterbrechung anlässlich der Auszählung der Stimmen im Rahmen des Tagesordnungspunkts 4 wird Herr Ministerpräsident Wüst eine Amtsbeendigungsurkunde ausgehändigt bekommen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich einer Kollegin im Namen des Hohen Hauses zum Geburtstag gratulieren. Das ist doch eine feine Veranstaltung heute. Claudia Schlottmann hat heute Geburtstag und lädt uns alle nachher ein. (Heiterkeit und Beifall von allen Fraktionen und der Zuschauertribüne) Jetzt treten wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf: 1 Namensaufruf der Abgeordneten Gemäß Art. 2 Abs. 1 S. 1 der Geschäftsordnung beginnt die erste Sitzung mit dem Namensaufruf der Abgeordneten. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, zur Bestätigung Ihrer Anwesenheit auf den Namensaufruf jeweils mit Ja zu antworten und sich, soweit es Ihnen möglich ist, kurz vom Platz zu erheben. Nun kann Frau Dr. Peill mit dem Namensaufruf beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt. – Die Namensliste ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.) 01.06.2022 Ist ein Mitglied des Hohen Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass sich der Landtag Nordrhein-Westfalen der 18. Wahlperiode konstituiert hat. (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Damit kommen wir zu: 2 Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen nebst Anlagen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/1 Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21 – Neudruck Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/22 – Neudruck Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Damit kommen wir zu den Abstimmungen, und zwar zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/21. Wer stimmt dafür? – Die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der SPD, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Keiner. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/21 mit den Stimmen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt worden. Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/22. Wer stimmt dafür? – Danke sehr. Wer stimmt dagegen? – Danke sehr. Wer enthält sich? – Keiner. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/22 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei keiner Enthaltung angenommen worden … abgelehnt worden, um Gottes Willen. Auf meinem Zettel hier steht immer beides. (Heiterkeit von allen Fraktionen) Ich habe noch die Kurve gekriegt – gerade so. (Nadja Lüders [SPD]: Gott sei Dank!) Außerdem wäre es ja offensichtlich falsch gewesen. Jetzt stimmen wir über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/1 ab. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Landtag Drucksache 18/1 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD angenommen worden. Mit diesem Ergebnis tritt die Geschäftsordnung des Landtags in der Fassung der Drucksache 18/1 ab sofort in Kraft. Wir kommen zu: 3 Verpflichtung der Mitglieder des Landtags Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 der Geschäftsordnung folgt auf den Namensaufruf der Mitglieder des Landtags ihre Verpflichtung. Nachdem unter Tagesordnungspunkt 1 der Namensaufruf erfolgte, steht nunmehr die Verpflichtung der Mitglieder des Landtags an. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, sich – soweit es Ihnen möglich ist – von Ihren Plätzen zu erheben und im Bewusstsein der von Ihnen übernommenen Verantwortung den Wortlaut der vor dem Landtag abzugebenden Verpflichtungserklärung anzuhören: (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.) „Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“ Meine Damen und Herren, durch Erheben von den Plätzen haben Sie diese Verpflichtung bekräftigt. Ich bedanke mich und darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Damit sind Sie alle verpflichtet. Wir kommen zu: 4 Wahl des Präsidiums a) Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags und der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten des Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2 Wahlvorschlag der Fraktion SPD Drucksache 18/5 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/3 01.06.2022 Wahlvorschlag der Fraktion FDP Drucksache 18/4 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/23 Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 und 2 der Geschäftsordnung werden nach Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtags die Präsidentin bzw. der Präsident und drei Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in getrennten Wahlgängen in geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Die Wahl der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten kann in einem Wahlgang erfolgen, wenn nicht eine Fraktion oder mindestens zehn Mitglieder des Landtags widersprechen. Gemäß Art. 44 Abs. 1 der Landesverfassung ist der Landtag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. – Das ist der Fall. Deshalb stelle ich die Beschlussfähigkeit des Landtags fest. Für die Durchführung der nachfolgenden Wahlgänge benötigen wir neben den bereits benannten weitere vorläufige Schriftführerinnen und Schriftführer. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass folgende Mitglieder des Landtags, von denen einige bereits in der 17. Wahlperiode das Amt einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers übernommen haben, bei sämtlichen im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts vorzunehmenden Wahlvorgängen als Schriftführerinnen und Schriftführer fungieren: Frau Anja Butschkau (SPD), Herr Carlo Clemens (AfD), Frau Julia Eisentraut (GRÜNE), Frau Anke Fuchs-Dreisbach (CDU), Herr Frank Müller (SPD), Herr Michael Röls (GRÜNE), Frau Andrea Stullich (CDU) und Herr Dirk Wedel (FDP). Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwände? – Das ist nicht der Fall. Nachdem wir die Beschlussfähigkeit des Landtags festgestellt haben und die benötigten Schriftführerinnen und Schriftführer bestimmt worden sind, kommen wir jetzt zur Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landtags. Hierzu liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU vor, der als Drucksache 18/2 verteilt worden ist. Ich erteile zu diesem Tagesordnungspunkt dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Löttgen, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Landtagsfraktion schlage ich Ihnen den Abgeordneten André Kuper als neuen Landtagspräsidenten vor. (Beifall von allen Fraktionen – Vereinzelt Bei- fall von der Zuschauertribüne) Landtag
André Kuper ist zur Wahl zum Präsidenten des Landtags vorgeschlagen worden. Gibt es weitere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können. Ich will Ihnen noch einige Hinweise zur Wahl geben, damit wir keinen Fehler machen. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den hierfür vorgesehenen Tischen, also an der Regierungsbank. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Ihren Stimmzettel falten Sie bitte und werfen diesen bitte danach in die seitlich danebenstehenden Wahlurnen. Diese Anordnung ist gewählt, um den Wahlvorgang korrekt und zugleich zügig abzuwickeln. Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich Sie, nur die Ihnen an den Tischen ausgehändigten Stifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da in einem solchen Fall die Stimmabgabe der oder dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derartig gekennzeichnete Stimmzettel müssen deshalb als ungültig gewertet werden. Ebenfalls als ungültig gewertet werden leere, mit mehreren Stimmen versehene oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel. Gibt es zum Wahlverfahren noch Nachfragen oder Unklarheiten? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Wahl. Ich bitte Herrn Bialas, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.) Der Namensaufruf ist abgeschlossen. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben. (Die Schriftführerinnen und Schriftführer ge- ben ihre Stimme ab.) Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten ihren Stimmzettel abgegeben haben. – Das ist offenbar der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen, die aus organisatorischen Gründen ebenso wie alle folgenden Auszählungen im Empfangsraum des Präsidenten des Landtages stattfinden wird. 01.06.2022 Ich unterbreche die Sitzung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Da die Auszählung nicht lange dauern wird, wäre ich Ihnen sehr dankbar, während der Unterbrechung im Plenarsaal zu bleiben bzw. zumindest nicht weit weg zu gehen, damit wir sofort weitermachen können. Ich unterbreche die Sitzung für kurze Zeit. (Unterbrechung von 16:07 Uhr bis 16:14 Uhr) Meine Damen und Herren! Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl des Präsidenten des Landtags bekannt. Bekanntlich gehören dem Landtag 195 Abgeordnete an. An der Wahl haben sich 195 Abgeordnete beteiligt. Davon waren 195 Stimmen gültig, also keine Stimme ungültig. Von den gültigen Stimmen stimmten mit Ja 178, mit Nein 14 und 3 enthielten sich. Damit stelle ich fest, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen den Abgeordneten André Kuper zu seinem Präsidenten gewählt hat. (Beifall von allen Fraktionen, der Zuschauertri- büne und Alterspräsident Herbert Reul – Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.) Ich frage den Abgeordneten Kuper, ob er die Wahl annimmt. Vorher läuft hier nichts. (Heiterkeit) André Kuper, nehmen Sie die Wahl an?
Herr Alterspräsident, ich nehme die Wahl an und danke allen für ihr Vertrauen. (Beifall von allen Fraktionen, der Zuschauertri- büne und Alterspräsident Herbert Reul)
Dann darf ich Herrn Präsidenten Kuper im Namen des Hohen Hauses zu der Wahl herzlich gratulieren. (Präsident André Kuper nimmt Glückwünsche und Blumensträuße von Abgeordneten entge- gen.) Nach den Glückwünschen darf ich Herrn Kuper die Gelegenheit geben, das Wort zu ergreifen.
Herr Präsident! Liebe Gäste und Ehrengäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen für das große Vertrauen, mit dem Sie mich zum Präsidenten des 18. Landtags gewählt haben. Ich empfinde Dankbarkeit und Verpflichtung und danke unserem Alterspräsidenten Herbert Reul für die richtigen und nachdenklich stimmenden Worte. (Beifall von allen Fraktionen) Landtag Herbert Reul hat davon gesprochen, dass viele Menschen das Vertrauen in den Staat und die Institutionen verlieren. Sich diesem Vertrauensverlust entgegenzusetzen, ist eine Herausforderung, der wir uns hier in diesem Parlament stellen müssen und auch stellen werden. Zugleich stehen aber auch besonders viele Menschen zu unserer Demokratie. Inmitten aller Zweifel und des Abwendens einiger von der Demokratie sehen wir viele Menschen, die gerade heute die Demokratie verteidigen, ihren Wert erkennen und dankbar sind, in Freiheit und Frieden leben zu können. Sie haben erkannt: Die parlamentarische Demokratie hatte und hat eine Antwort zu bieten auf die Aufgaben und Herausforderungen, die vor uns liegen. Diese Menschen sind davon überzeugt: Die großen Fragen unserer Zeit sind auch die Fragen dieses Parlaments. Das war bei Corona und bei der Jahrhundertflut im letzten Jahr so, das ist so im Blick auf den Krieg in der Ukraine und seine Folgen für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, und das gilt auch für die Aufgaben aufgrund des Klimawandels und der steigenden Preise bei Lebensmitteln und Energie. Angesichts all dessen verspreche ich Ihnen, dass ich mein Amt als Präsident des Landtags überparteilich führen werde. Ich werde dieses Hohe Haus sowohl nach innen als auch nach außen mit Blick auf das Wohl der Menschen unseres Landes, auf die Förderung der Demokratie und die Wahrung der Freiheit in Frieden mit ganzer Kraft vertreten. Aber das gelingt nicht ohne Sie alle, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Es gelingt auch nicht ohne die tatkräftige Unterstützung meiner Landtagsverwaltung. Es ist mir ein besonderes Anliegen, an dieser Stelle ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen des Präsidiums der vergangenen Wahlperiode für fünf Jahre guter und engagierter Zusammenarbeit im Präsidium zu danken. Carina Gödecke, Angela Freimuth und Oliver Keymis, danke euch. (Beifall von allen Fraktionen und Alterspräsi- dent Herbert Reul) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben den benannten großen Herausforderungen und Aufgaben spreche ich noch zwei weitere Punkte an, von denen ich weiß, dass sie vielen von uns am Herzen liegen. Der eine betrifft uns selber und unsere parlamentarische Arbeit. Der Landtag hat in der vergangenen, 17. Legislatur einen bedenklichen Rekord aufgestellt: Wir mussten so viele Rügen und Ordnungsrufe wie nie zuvor in einer Wahlperiode aussprechen. Ich appelliere daher an Sie alle gemeinsam: Verwechseln Sie Streit in der Sache nicht mit Wut im Bauch. Politisch-parlamentarische Auseinandersetzungen und sachlicher Streit sind auch ohne sprachliche Ausfälle 01.06.2022 möglich. Dafür sind Kollegialität, Kompromissfähigkeit und auch Kooperation gefragt. Max Weber hatte recht, als er vor mehr als 100 Jahren unsere Arbeit in der Politik mit dem Bohren harter Bretter verglich. Ich erwarte von uns, dass dieses Parlament weiterhin eine gute und von gegenseitigem Respekt geprägte Diskussionskultur vorlebt. Ich werde dies einfordern und durchsetzen, wo immer es nötig werden sollte. Denn hier, wo das Herz der Demokratie schlägt, sollten wir keine Störungen zulassen. Der zweite Punkt ist: Wir Abgeordnete dieses Landtags vertreten alle Menschen in Nordrhein-Westfalen, und zwar unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Sexualität sowie davon, ob sie uns gewählt haben oder nicht. Wir haben uns dem Wohle und den Werten Nordrhein-Westfalens verpflichtet. Die Zusammenarbeit in diesem Parlament erfordert die Akzeptanz der Werte, auf denen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung fußt. Sie erfordert ein uneingeschränktes Ja zu unserem Rechtsstaat und ein klares Nein zu Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Intoleranz. (Beifall von allen Fraktionen und Alterspräsi- dent Herbert Reul) Wir alle haben dies vorhin mit unserer Verpflichtung bezeugt. Diese gemeinsamen Werte schulden wir auch und ganz besonders aufgrund unserer historischen Verantwortung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben auch die Aufgabe, zwischen der manchmal unübersichtlich gewordenen Welt und alltäglichen Problemen zu vermitteln. Wir werden die Sorgen und Nöte der Menschen aufgreifen, sie hier im Parlament beraten und nach tragfähigen Antworten suchen. Als Parlament wollen wir aber auch vor Ort hinhören und als Landtag lokal präsent sein. Ja, dieses Parlament wird Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit geben müssen. Zu Beginn dieser Sitzung haben wir alle uns verpflichtet, dem Frieden zu dienen. Wir spüren, wie die Zeitenwende und die Folgen des Ukrainekriegs jeden Einzelnen und auch jede Einzelne persönlich und unmittelbar betreffen; sei es beispielsweise beim Einkauf, beim Tanken, beim Heizen. Alle Abgeordneten und Fraktionen sind hier gefordert, gemeinsam nach Lösungen für unser Land zu suchen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, den 195 Mitgliedern des Landtags, und natürlich auch mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unser Land und seine Menschen brauchen Ihr ganzes Engagement als Abgeordnete. Wir werden unser Land nicht nur geografisch in der Mitte Europas, sondern auch geistig und kulturell inmitten der Werte Europas vertreten und, wo immer nötig, auch verteidigen. Landtag Das bekenne ich auch vor allen unseren Gästen und Ehrengästen, die auch ich herzlich begrüße. Ich richte an dieser Stelle meinen besonderen Dank an meine eigene Familie und vor allem an Monika, meine Frau. Ohne deine große Unterstützung, dein Verständnis und deinen Einsatz wäre eine solche Amtsausübung nicht leistbar. Danke von Herzen. (Beifall von allen Fraktionen) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche unserer parlamentarischen Arbeit Glück und Erfolg, unserem Land und seinen Menschen Gottes Segen. – Herzlichen Dank und auf gute Zusammenarbeit. (Beifall von allen Fraktionen – Alterspräsident Herbert Reul erhebt sich, Präsident André Ku- per tritt hinzu.)
Herzlichen Glückwunsch an den neu gewählten Präsidenten. Ich wünsche dir alles Gute, viel Unterstützung und uns allen im Parlament kluge Entscheidungen. Alles Gute und Gottes Segen. Damit ist meine Amtszeit – die kürzeste, die ich je hatte – beendet. Herzlichen Dank. (Heiterkeit von der CDU und den Grünen)
Herzlichen Dank, lieber Herbert. (Anhaltender Beifall von allen Fraktionen – Übernahme der Sitzungsleitung durch Präsi- dent André Kuper) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf Sie alle recht herzlich zur konstituierenden Sitzung begrüßen. Ich mache darauf aufmerksam – weil wir in der Tagesordnung fortfahren –, dass die Hinweise, die für den ersten, vorherigen Wahlgang galten, auch für sämtliche folgende Wahlgänge gelten werden, soweit ich nicht ergänzend etwas dazu mitteilen würde. Wir kommen nun zur Wahl des 1. Vizepräsidenten des Landtags. Hierzu liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD vor, der als Drucksache 18/5 verteilt wurde. Für die Fraktion der SPD erteile ich ergänzend dazu dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Kutschaty das Wort. – Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der SPD-Fraktion schlage ich zur Wahl des 1. Vizepräsidenten unseres Parlaments den Kollegen Rainer Schmeltzer vor. 01.06.2022 (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP, Dr. Martin Vincentz [AfD] und Enxhi Seli-Zacharias [AfD])
Vielen Dank, Herr Kutschaty. – Demnach ist vorgeschlagen worden, Herrn Schmeltzer zum 1. Vizepräsidenten des Landtags zu wählen. Ich frage der Ordnung halber: Gibt es weitere Vorschläge? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann bitte ich nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an der Wahlkabine und den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Namensaufruf ist abgeschlossen. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben. (Die Schriftführerinnen und Schriftführer ge- ben ihre Stimme ab.) Nachdem die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Stimme abgegeben haben, frage ich: Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das ist offenbar der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung für diesen Moment bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. (Unterbrechung von 16:50 Uhr bis 16:58 Uhr) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Wir kommen zur Bekanntgabe des Ergebnisses. Dem Landtag gehören 195 Abgeordnete an. An der Wahl haben sich 195 Abgeordnete beteiligt – gültige Stimmen: 195; ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen stimmten mit „Ja“ 152, mit „Nein“ 32 und 11 enthielten sich. Damit stelle ich fest, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen den Abgeordneten Rainer Schmeltzer zu seinem 1. Vizepräsidenten gewählt hat. (Langanhaltender Beifall von allen Fraktionen und von Präsident André Kuper – Die Abge- ordneten erheben sich von ihren Plätzen.) Sehr geehrter Herr Kollege Schmeltzer, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bedanke mich Landtag für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Selbstverständlich nehme ich die Wahl an. – Herzlichen Dank. (Beifall von allen Fraktionen – Vizepräsident Rainer Schmeltzer nimmt Glückwünsche und Blumensträuße von Abgeordneten entgegen.)
Ich darf Sie im Namen des Hohen Hauses herzlich beglückwünschen und Ihnen für Ihre Amtsführung Glück und Erfolg wünschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zur Wahl der 2. Vizepräsidentin oder des 2. Vizepräsidenten des Landtags. Hierzu liegen Ihnen zwei Wahlvorschläge vor: ein Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein anderer der Fraktion der AfD. – Die Wahlvorschläge sind als Drucksachen 18/3 und 18/23 verteilt worden. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich dazu der Fraktionsvorsitzenden Frau Schäffer das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen und euch unsere Kollegin Berivan Aymaz zur Wahl als Vizepräsidentin vorschlagen darf. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
Ich danke Ihnen, Frau Schäffer. Demnach ist vorgeschlagen, Frau Aymaz zur 2. Vizepräsidentin des Landtags zu wählen. Für die Fraktion der AfD erteile ich ergänzend dazu das Wort dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Dr. Vincentz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellvertretend für die AfD-Fraktion darf ich Ihnen Herrn Prof. Dr. Daniel Zerbin vorschlagen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Ich danke Ihnen, Herr Dr. Vincentz. – Demnach ist vorgeschlagen, Frau Aymaz oder Herrn Prof. Dr. Zerbin zur 2. Vizepräsidentin oder zum 2. Vizepräsidenten des Landtags zu wählen. Der Form halber frage ich nach: Gibt es weitere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und an den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können. Sobald Sie sitzen, erteile ich Herrn Bialas das Wort zum Namensaufruf. 01.06.2022 (Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.) Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist abgeschlossen. Ich hoffe, dass alle Kolleginnen und Kollegen gewählt haben. Dann bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, nun ihre Stimme abzugeben. (Die Schriftführerinnen und Schriftführer ge- ben ihre Stimme ab.) Nachdem die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Stimme abgegeben haben, frage ich: Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das ist offenbar der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Deshalb unterbreche ich die Sitzung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. (Die Stimmen werden ausgezählt.) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl der 2. Vizepräsidentin des Landtags bekannt. Dem Landtag gehören 195 Abgeordnete an. An der Wahl haben sich 193 Abgeordnete beteiligt. Gültige Stimmen: 193, ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen stimmten für Kandidatin Aymaz 170 Abgeordnete, (Anhaltender Beifall von allen Fraktionen und der Zuschauertribüne) für den Kandidaten Prof. Dr. Zerbin 13 Abgeordnete, es enthielten sich 10. (Beifall von der AfD) Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen damit die Abgeordnete Berivan Aymaz zu seiner 2. Vizepräsidentin gewählt hat. Sehr geehrte Frau Kollegin Aymaz, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die Wahl sehr gerne an und bedanke mich für das Vertrauen. Vielen Dank. (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne – Vizepräsidentin Berivan Aymaz nimmt Glückwünsche und Blumensträuße von Abgeordneten entgegen.)
Herzlichen Glückwunsch, auf gute Zusammenarbeit! Ich wünsche Ihnen für Ihre Amtsführung Glück und Erfolg. Landtag Wir kommen nun zur Wahl des 3. Vizepräsidenten des Landtags. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der FDP vor, der als Drucksache 18/4 verteilt worden ist. Für die Fraktion der FDP erteile ich zu dem Wahlvorschlag ergänzend das Wort dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Höne.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der FDP-Landtagsfraktion darf ich Ihnen den Kollegen Christof Rasche vorschlagen. (Beifall von allen Fraktionen)
Demnach ist vorgeschlagen, Herrn Rasche zum 3. Vizepräsidenten des Landtages zu wählen. Ich frage der Ordnung halber: Gibt es weitere Vorschläge? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann bitte ich nun in bewährter Art und Weise die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können. Ich bitte Frau Dr. Peill, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.) Ich muss diesen Wahlgang unterbrechen, weil der vorliegende Stimmzettel nicht korrekt ist. Ich brauche neue Stimmzettel. Wir haben zwei verschiedene Stimmzettel. Auf einer Seite wird der korrekte Stimmzettel ausgegeben, auf der anderen Seite ein falscher. Deswegen müssen wir den Wahlgang wiederholen. Ich bitte Sie, noch einmal Platz zu nehmen. Ich höre gerade, dass wir neue Stimmzettel drucken lassen müssen, da nun einige schon verbraucht sind. Ich unterbreche die Sitzung für 15 Minuten. (Unterbrechung von 17:39 Uhr bis 17:55 Uhr) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzungsunterbrechung ist beendet. Ich bitte noch einmal, zu entschuldigen, dass falsche Stimmzettel verteilt worden sind. Wir steigen wieder ein. Der Wahlvorschlag ist, Herrn Rasche zum 3. Vizepräsidenten des Landtags zu wählen. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können. (Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.) Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist jetzt abgeschlossen. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben. 01.06.2022 (Die Schriftführerinnen und Schriftführer ge- ben ihre Stimme ab.) Nachdem die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Stimme abgegeben haben, frage ich, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben. – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung nochmals, bitte Sie aber, soweit möglich in Platznähe zu bleiben, da die Auszählung nicht allzu lange dauern sollte. (Die Stimmen werden ausgezählt.) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl des 3. Vizepräsidenten des Landtags bekannt. Dem Landtag gehören 195 Abgeordnete an. An der Wahl haben sich 191 Abgeordnete beteiligt. Gültige Stimmen: 191, ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen stimmten mit „Ja“ 161, mit „Nein“ 16, es enthielten sich 14. (Langanhaltender Beifall von allen Fraktionen und der Zuschauertribüne) Ich stelle fest, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen damit den Abgeordneten Christof Rasche zum 3. Vizepräsidenten gewählt hat. Lieber Kollege Rasche, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
Herr Präsident, natürlich nehme ich die Wahl sehr gerne an und bedanke mich für das Vertrauen. (Vizepräsident Christof Rasche nimmt Glück- wünsche und Blumensträuße von Abgeordne- ten entgegen.)
Der Kollege Rasche hat die Wahl angenommen. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Während die Gratulationen laufen, darf ich mit Ihrem Einverständnis schon weitermachen. b) Feststellung der Vollständigkeit des Präsidiums Es gilt jetzt, die Vollständigkeit des Präsidiums festzustellen. Ich stelle ausdrücklich fest, dass das Präsidium des Landtags der 18. Wahlperiode nunmehr vollständig gewählt ist. Damit endet die Tätigkeit des gesamten Präsidiums der 17. Wahlperiode, das bis heute geschäftsführend Landtag im Amt war. Ich darf an dieser Stelle noch einmal den aus dem Präsidium ausgeschiedenen Kolleginnen Frau Carina Gödecke und Frau Angela Freimuth sowie dem aus dem Präsidium ausgeschiedenen Kollegen Oliver Keymis für ihre engagierte Arbeit im Präsidium danken. Danken möchte ich an dieser Stelle auch ausdrücklich unserem Alterspräsidenten Herbert Reul für die Sitzungsleitung zu Beginn der konstituierenden Sitzung. Ich bitte nun die gewählte Vizepräsidentin und die gewählten Vizepräsidenten, nach vorne zu kommen, damit ich einen Blumenstrauß überreichen kann und wir ein Präsidiumsfoto machen können. (Präsident André Kuper überreicht den Ge- wählten Blumensträuße. – Beifall von allen Fraktionen und der Zuschauertribüne) Ich rufe auf: 5 Festlegung der Anzahl der Schriftführerinnen und Schriftführer des Landtags Nordrhein-Westfalen und: Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer sowie der stellvertretenden Schriftführerinnen und Schriftführer des Landtags Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/6 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/7 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/8 Die Schriftführerinnen und Schriftführer werden gemäß § 4 S. 1 der Geschäftsordnung in einem Wahlgang aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionen gewählt. Kommt kein gemeinsamer Wahlvorschlag zustande, so erfolgt die Wahl gemäß § 4 S. 2 der Geschäftsordnung nach den Grundsätzen des § 13 der Geschäftsordnung, also nach der Stärke der Fraktionen. 01.06.2022 Mit Drucksache 18/6 liegt Ihnen ein Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, die Anzahl der Schriftführerinnen und Schriftführer auf 22 festzulegen. Ferner liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 18/8 – sowie der Fraktion der AfD – Drucksache 18/7 – vor, in denen Ihnen die auf diese Fraktionen entfallenden Schriftführerinnen und Schriftführer vorgeschlagen werden. Eine Aussprache dazu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zu den Abstimmungen, und zwar erstens über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/6. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Antrag Drucksache 18/6 einstimmig angenommen. Wir stimmen zweitens über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/7 – ab. Wer stimmt dem zu? – Das sind die Mitglieder der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/7 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen drittens über den Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 18/8 – ab. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/8 wie gerade festgestellt angenommen. Falls ich jetzt keinen Einwand von den Gewählten höre, gehe ich davon aus, dass alle ihr Amt annehmen. – Perfekt. Damit sind wir bei: 6 Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/9 Gemäß § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung besteht der Ältestenrat aus dem Präsidenten, den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie den Vertretern und Vertreterinnen aller Fraktionen. Die Zahl der Mitglieder wird durch Beschluss des Landtags bestimmt. Landtag Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in einem gemeinsamen Antrag mit der Drucksache 18/9 vorgeschlagen, die Zahl der weiteren Mitglieder des Ältestenrats auf insgesamt elf festzusetzen. Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die AfD. Der Form halber: Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9 einstimmig angenommen. Im Anschluss an die soeben erfolgte Abstimmung weise ich auf Folgendes hin: Gemäß Art. 60 Abs. 1 und 2 der Landesverfassung kann die Landesregierung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung oder zur Beseitigung eines Notstandes Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, die der Verfassung nicht widersprechen dürfen, wenn der Landtag durch höhere Gewalt daran gehindert ist, sich frei zu versammeln, und dies durch einen mit Mehrheit gefassten Beschluss des Landtagspräsidenten oder seiner Stellvertreter festgestellt wird. Diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung eines in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Ausschusses – es sei denn, dass auch dieser am Zusammentritt gehindert ist. Die vorhin unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossene Geschäftsordnung enthält in § 48 Abs. 2 die Regelung, dass der Ältestenrat zum Ausschuss im Sinne des Art. 60 der Landesverfassung bestimmt ist. Schließlich weise ich darauf hin, dass der Ältestenrat eine halbe Stunde nach dem Ende dieser Plenarsitzung im Raum E 1 D 05 zu einer ersten, konstituierenden Sitzung zusammentreten wird. Damit kommen wir zu: 7 Richtlinien für die Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Landtags Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/10 Neben den in der Geschäftsordnung bestehenden Regelungen kann der Landtag gemäß § 86 Abs. 5 der Geschäftsordnung durch Beschluss weitere Regelungen zur Aufhebung der Immunität festlegen. Bei den in Drucksache 18/10 enthaltenen Richtlinien handelt es sich um dieselben Regelungen, die bereits in der 17. Wahlperiode des Landtags und auch in den Wahlperioden davor vereinbart wurden. Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. 01.06.2022 Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung. Wer möchte dafür stimmen? – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10 einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 8 Einsetzung eines Wahlprüfungsausschusses Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/11 Gemäß Art. 33 Abs. 1 der Landesverfassung ist die Wahlprüfung Sache des Landtags. Abs. 4 dieser Vorschrift bestimmt, dass das Nähere durch ein Gesetz geregelt wird. Dies ist im Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt. Nach § 8 dieses Gesetzes hat der Landtag zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einen Ausschuss einzusetzen, der einen Vorschlag mit einem schriftlichen Bericht vorlegt. Mit Drucksache 18/11 legen Ihnen die vier oben genannten Fraktionen einen gemeinsamen Antrag zur Einsetzung eines Wahlprüfungsausschusses vor. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind alle Fraktionen. Der Form halber: Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/11 einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 9 Einsetzung eines Petitionsausschusses Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/12 Gemäß § 113 S. 2 der Geschäftsordnung unterliegen Petitionen nicht der Diskontinuität. Um eine kontinuierliche Bearbeitung von Petitionen zu gewährleisten, besteht die Parlamentspraxis, unmittelbar zu Beginn einer neuen Wahlperiode einen Petitionsausschuss einzusetzen. Der vorliegende Antrag Drucksache 18/12 ist darauf gerichtet, einen Petitionsausschuss in einer vorläufigen Zusammensetzung einzusetzen. Es ist beabsich-Landtag tigt, in der Plenarsitzung, in der sämtliche Fachausschüsse eingesetzt werden, auch die endgültige Besetzung des Petitionsausschusses zu beschließen. Mit Drucksache 18/12 legen Ihnen die vier oben genannten Fraktionen einen gemeinsamen Antrag vor. Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind alle Fraktionen. Der Form halber: Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/12 einstimmig angenommen. Ich weise darauf hin, dass sich der Petitionsausschuss im Anschluss an diese Plenarsitzung sowie die danach stattfindende Sitzung des Ältestenrats ebenfalls konstituieren wird. Es folgt: 10 Einsetzung eines Haushalts- und Finanzausschusses Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/13 Der vorliegende Antrag Drucksache 18/13 ist darauf gerichtet, einen Haushalts- und Finanzausschuss in einer vorläufigen Zusammensetzung einzusetzen. Es ist beabsichtigt, in der Plenarsitzung, in der sämtliche Fachausschüsse eingesetzt werden, auch die endgültige Besetzung des Haushalts- und Finanzausschusses zu beschließen. Da der Haushalts- und Finanzausschuss eigene gesetzliche Mitwirkungspflichten hat, soll die Einsetzung ebenfalls unmittelbar zu Beginn der Wahlperiode erfolgen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/13. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag Drucksache 18/13 einstimmig angenommen. Ich rufe dann auf: 11 Einsetzung eines Hauptausschusses Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/14 01.06.2022 Es ergibt sich schließlich die Notwendigkeit, den Hauptausschuss in einer vorläufigen Zusammensetzung einzusetzen. Es ist beabsichtigt, auch hier in der Plenarsitzung, in der sämtliche Fachausschüsse eingesetzt werden, die endgültige Besetzung des Hauptausschusses zu beschließen. Bis zur Einsetzung der übrigen Fachausschüsse soll der Hauptausschuss eine Auffangzuständigkeit für alle bis zu diesem Zeitpunkt anstehenden Beratungsgegenstände haben, soweit nicht die in den vorangegangenen Tagesordnungspunkten eingesetzten Ausschüsse zuständig sind. Hierzu liegt Ihnen die Drucksache 18/14 vor. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/14 einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 12 Kontrollgremium gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen a) Anzahl der Mitglieder und Zusammensetzung Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/15 Gemäß § 23 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde der Kontrolle durch ein besonderes parlamentarisches Gremium. Dieses übt auch die parlamentarische Kontrolle der nach dem Gesetz zu Art. 10 des Grundgesetzes angeordneten Beschränkungsmaßnahmen aus. Schließlich hat es Aufgaben im Haushaltsgesetzgebungsverfahren. Gemäß § 24 Abs. 1 des genannten Gesetzes wählt der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte. Er bestimmt die Zahl seiner Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder sowie die Zusammensetzung des Kontrollgremiums. Gewählt ist, wer die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Mit der Drucksache 18/15 liegt Ihnen ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, die Anzahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Gremiums Landtag auf jeweils elf festzulegen und diese gemäß § 13 der Geschäftsordnung auf die Fraktionen zu verteilen. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag in der Drucksache 18/15 einstimmig angenommen. b) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Gremiums Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/16 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/17 Es liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD vor, der als Drucksache 18/16 verteilt wurde. Demnach sollen die dort aufgeführten Abgeordneten als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt werden. Außerdem liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, der als Drucksache 18/17 verteilt wurde. Demnach sollen die dort aufgeführten Abgeordneten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt werden. Wir kommen zu den Abstimmungen, erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/16. Wer stimmt hier zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/16 abgelehnt. Ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 24 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für die Gewählten nicht erreicht wurde. Er ist damit abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in Drucksache 18/17 ab. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Mitglieder der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/17 angenommen. Ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 24 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in 01.06.2022 Nordrhein-Westfalen erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für die Gewählten erreicht wurde. Ich leite über zu: 13 Wahl des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes des Kontrollgremiums nach § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/18 Gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen wählt der Landtag aus der Mitte der gewählten Mitglieder mit Stimmenmehrheit den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Mit Drucksache 18/18 legen Ihnen die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen gemeinsamen Wahlvorschlag vor, über den ich jetzt abstimmen lasse. Wer stimmt dafür? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag in der Drucksache 18/18, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 14 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zum Vorgehen der nordrheinwestfälischen Landesregierung und der Ermittlungsbehörden sowie der Jugendämter im Fall des Verdachts des vielfachen sexualisierten Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde und ggf. an anderen Orten, soweit sie im Zusammenhang stehen mit den verurteilten Sexualstraftätern V., S. und V. oder dem Missbrauchskomplex Lügde (PUA Kindesmissbrauch) Antrag der Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten der Fraktion der FDP Drucksache 18/19 Der vorliegende Antrag in der Drucksache 18/19 ist darauf gerichtet, den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Vorgehen der nordrhein-west-Landtag fälischen Landesregierung und der Ermittlungsbehörden sowie der Jugendämter im Fall des Verdachts des vielfachen sexualisierten Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde und gegebenenfalls an anderen Orten, soweit sie im Zusammenhang stehen mit den verurteilten Sexualstraftätern V., S. und V. oder dem Missbrauchskomplex Lügde (PUA Kindesmissbrauch), einzusetzen. Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer möchte sich dafür aussprechen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag in der Drucksache 18/19 einstimmig angenommen und der PUA Kindesmissbrauch eingesetzt. Wir kommen zu: 15 Beschlüsse gemäß § 6 Abs. 5 und § 15 Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/20 Gemäß § 6 Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen beschließt der Landtag zu Beginn der Wahlperiode ein Verfahren zur Anpassung der Mitarbeiterpauschale. Gleiches gilt gemäß § 15 Abs. 3 dieses Gesetzes für die Abgeordnetenbezüge selbst. Die Verfahrensbeschlüsse sind nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen erforderlich. Zu diesem Tagesordnungspunkt legen Ihnen die vier Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit der Drucksache 18/20 einen gemeinsamen Antrag vor. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/20. Wer möchte zustimmen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag in der Drucksache 18/20, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 16 Mitteilung gemäß § 15 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 17/17131 01.06.2022 Der Präsident hat die Daten zur Ermittlung eines Anpassungsbedarfs der Abgeordnetenbezüge mit der Drucksache 17/17131 veröffentlicht. Die Daten sind damit dem Landtag zugeleitet worden. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich stelle fest: Der Landtag hat sich mit der Unterrichtung 17/17131 befasst. Bevor ich die Sitzung schließe, erlauben Sie mir noch einen abschließenden Hinweis. Ich empfinde es als ein besonderes Zeichen der Solidarität und unseres Freiheitswillens, dass am 14. Juni um 16:30 Uhr in diesem Plenarsaal das Jugendsinfonieorchester der Ukraine ein Konzert geben wird, an dessen Schluss die Europahymne steht. (Beifall von allen Fraktionen und der Zuschau- ertribüne) Die Jugendlichen aus der Ukraine werden übrigens erstmals seit Kriegsbeginn als Orchester gemeinsam musizieren. Zu diesem Konzert lade ich alle Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich ein. Damit ist die konstituierende Sitzung geschlossen. Wir haben 18:44 Uhr. Ihnen alles Gute! Schluss: 18:44 Uhr Landtag Anlage Zu TOP 1 – „Namensaufruf der Abgeordneten“ Lfd. Nr. Name des Abgeo 1 Achtermeyer, Tim 2 Andrieshen, Nina 3 Aymaz, Berivan 4 Baer, Alexander 5 Bakum, Rodion 6 Baran, Volkan 7 Berger, Christian 8 Dr. Bergmann, Günther J 9 Besche-Krastl, Ina 10 Dr. Beucker, Hartmut 11 Bialas, Andreas 12 Blask, Inge 13 Dr. Blex, Christian 14 Blöming, Jörg 15 Blondin, Marc 16 Blumenrath, Peter 17 Blumenthal, Ina 18 Börner, Frank 19 Bongers, Sonja 20 Bostancieri, Ilayda 21 Braun, Florian 22 Brems, Wibke 23 Brockes, Dietmar 24 Brüntrup, Tom 25 Dr. Büteführ, Nadja 26 Busche, Andrea 27 Butschkau, Anja 28 Clemens, Carlo 29 Cordes, Frederick 30 Creuzmann, Norika 31 Dahm, Christian 32 Deppermann, Dorothea 33 Déus, Guido 01.06.2022 ordneten Fraktion GRÜNE SPD GRÜNE SPD SPD SPD CDU J. CDU GRÜNE AfD SPD SPD AfD CDU CDU CDU SPD SPD SPD GRÜNE CDU GRÜNE FDP CDU SPD SPD SPD AfD SPD GRÜNE SPD GRÜNE CDU Landtag Lfd. Nr. Name des Abgeo 34 Dudas, Gordan 35 Durdu, Tüley 36 Eggers, Matthias 37 Eglence, Gönül 38 Eisentraut, Julia 39 Engin, Dilek 40 Engstfeld, Stefan 41 Erwin, Angela 42 Esser, Klaus 43 Falszewski, Benedikt 44 Fohn, Annika 45 Franken, Björn 46 Freimuth, Angela 47 Frieling, Heinrich 48 Fuchs-Dreisbach, Anke 49 Ganzke, Hartmut 50 Gebauer, Katharina 51 Gebauer, Yvonne 52 Dr. Geerlings, Jörg 53 Göddertz, Thomas 54 Goeken, Matthias 55 Görtz, Guido 56 Golland, Gregor 57 Gosewinkel, Silvia 58 Grothus, Antje 59 Grunwald, Jonathan 60 Hafke, Marcel 61 Hagemeier, Daniel 62 Hansen, Klaus 63 Hanses, Dagmar 64 Dr. Hartmann, Bastian 65 Haug, Sebastian 66 Dr. Heinisch, Jan 67 Dr. Höller, Julia 68 Höne, Henning 01.06.2022 ordneten Fraktion SPD SPD CDU GRÜNE GRÜNE SPD GRÜNE CDU AfD SPD CDU CDU FDP CDU CDU SPD CDU FDP CDU SPD CDU CDU CDU SPD GRÜNE CDU FDP CDU CDU GRÜNE SPD CDU CDU GRÜNE FDP Landtag Lfd. Nr. Name des Abgeo 69 Höner, Markus 70 Hoppe-Biermeyer, Bernh 71 Hovenjürgen, Josef 72 Jablonski, Frank 73 Jörg, Wolfgang 74 Kahle-Hausmann, Julia 75 Dr. Kaiser, Gregor 76 Kaiser, Klaus 77 Kamieth, Jens 78 Kampmann, Christina 79 Kapteinat, Lisa-Kristin 80 Dr. Katzidis, Christos 81 Kavena, Anna 82 Keith, Andreas 83 Kerkhoff, Matthias 84 Kirsch, Carolin 85 Klenner, Jochen 86 Klocke, Arndt 87 Klute, Thorsten 88 Dr. Korte, Robin 89 Korth, Wilhelm 90 Krauß, Oliver 91 Krückel, Bernd 92 Kuper, André 93 Kutschaty, Thomas 94 Laumann, Karl-Josef 95 Lehne, Olaf 96 Lienenkämper, Lutz 97 Lienesch, Sascha 98 Löcker, Carsten 99 Löttgen, Bodo 100 Loose, Christian 101 Lucke, Martin 102 Lüders, Nadja 103 Lürbke, Marc 01.06.2022 ordneten Fraktion CDU hard CDU CDU GRÜNE SPD SPD GRÜNE CDU CDU SPD SPD CDU SPD AfD CDU SPD CDU GRÜNE SPD GRÜNE CDU CDU CDU CDU SPD CDU CDU CDU CDU SPD CDU AfD CDU SPD FDP Landtag Lfd. Nr. Name des Abgeo 104 Dr. Maelzer, Dennis 105 von Marenholtz, Anja 106 Matzoll, Jan 107 Metz, Martin 108 Moor, Justus 109 Mostofizadeh, Mehrdad 110 Müller, Frank 111 Müller-Witt, Elisabeth 112 Nettekoven, Jens-Peter 113 Neubaur, Mona 114 Neumann, Josef 115 Dr. Nolten, Ralf 116 Obrok, Christian 117 Odermatt, Vanessa 118 Oellers, Britta 119 Okos, Thomas 120 Dr. Optendrenk, Marcus 121 Osei, Christina 122 Ott, Jochen 123 Panske, Dietmar 124 Paul, Josefine 125 Dr. Peill, Patricia 126 Dr. Pfeil, Werner 127 Philipp, Sarah 128 Prof. Dr. Pinkwart, Andre 129 Plonsker, Romina 130 Postma, Laura 131 Quik, Charlotte 132 Rasche, Christof 133 Rauer, Benjamin 134 Reul, Herbert 135 Ritter, Jochen 136 Rock, Simon 137 Röls, Michael 138 Rüße, Norwich 01.06.2022 ordneten Fraktion SPD GRÜNE GRÜNE GRÜNE SPD GRÜNE SPD SPD CDU GRÜNE SPD CDU SPD CDU CDU CDU CDU GRÜNE SPD CDU GRÜNE CDU FDP SPD eas FDP CDU GRÜNE CDU FDP GRÜNE CDU CDU GRÜNE GRÜNE GRÜNE Landtag Lfd. Nr. Name des Abgeo 139 Schäffer, Verena 140 Schalley, Zacharias 141 Scheen-Pauls, Daniel 142 Schick, Thorsten 143 Schlottmann, Claudia 144 Schmeltzer, Rainer 145 Schmitz, Hendrik 146 Schmitz, Marco 147 Schneider, René 148 Schnelle, Thomas 149 Scholz, Rüdiger 150 Schrumpf, Fabian 151 Schulze Föcking, Christin 152 Schwarzkopf, Ralf 153 Seli-Zacharias, Enxhi 154 Siebel, Christin 155 Sieveke, Daniel 156 Sonne, Dennis 157 Stamm, Christin-Marie 158 Dr. Stamp, Joachim 159 Stich, Kirsten 160 Stinka, André 161 Stock, Ellen 162 Stoltze, Ralf 163 Sträßer, Martin 164 Stullich, Andrea 165 Tarner, Hedwig 166 Teschlade, Lena 167 Thoms, Meral 168 Tigges, Raphael 169 Tritschler, Sven W. 170 Troles, Heike 171 Dr. Untrieser, Christian 172 Dr. Vincentz, Martin 173 Vogelheim, Astrid 01.06.2022 ordneten Fraktion GRÜNE AfD CDU CDU CDU SPD CDU CDU SPD CDU CDU CDU na CDU CDU AfD SPD CDU GRÜNE SPD FDP SPD SPD SPD SPD CDU CDU GRÜNE SPD GRÜNE CDU AfD CDU CDU AfD GRÜNE Landtag Lfd. Nr. Name des Abgeo 174 Vogt, Alexander 175 Voussem, Klaus 176 Wagner, Markus 177 Watermeier, Sebastian 178 Wedel, Dirk 179 Wendland, Simone 180 Weng, Christina 181 Wenzel, Julia 182 Wermer, Heike 183 Dr. Wille, Volkhard 184 Winkelmann, Bianca 185 Witzel, Ralf 186 Woestmann, Eileen 187 Wolf, Sven 188 Wolters, Stephan 189 Wüst, Hendrik 190 Yetim, Ibrahim 191 Yüksel, Serdar 192 Dr. Zerbin, Daniel 193 Zimkeit, Stefan 194 Zimmermann, Marc 195 Zingsheim-Zobel, Lena 01.06.2022 ordneten Fraktion SPD CDU AfD SPD FDP CDU SPD GRÜNE CDU GRÜNE CDU FDP GRÜNE SPD CDU CDU SPD SPD AfD SPD GRÜNE GRÜNE