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Lutz Liebscher

SPD 07.10.2026 Sitzungen 8/55

Auflösung des 8. Thüringer Landtags gemäß Artikel 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, 1.218.089 Thüringerinnen und Thüringer sind am 1. September 2024 zur Wahl gegangen. Sie haben entschieden, wer hier sitzt, und sie haben entschieden, wie sich dieser Landtag zusammensetzt, und vor allem haben sie uns einen Auftrag für fünf Jahre gegeben. 396.711 Menschen haben dabei die AfD gewählt. Das sind sehr viele Thüringerinnen und Thüringer. Das respektiere ich. Aber es sind eben auch nicht alle und genau darin liegt Ihr Problem. Sie verwechseln seit Jahren ein Drittel der Stimmen mit dem ganzen Volk. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Und weil die anderen zwei Drittel dieses Landes nicht so entschieden haben, wie es Herrn Höcke gefällt, soll jetzt eben noch einmal gewählt werden. Das ist doch der eigentliche große Stinkefinger, von dem Sie gerade eben selbst gesprochen haben. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Denn es ist doch ein bemerkenswertes Demokratieverständnis: Wahlen sind für die AfD offenbar so lange Ausdruck des Volkswillens, bis ihr das Ergebnis nicht mehr passt. Dann soll wieder gewählt werden, vermutlich so lange, bis endlich das gewünschte Ergebnis herauskommt. Das ist nicht unser Verständnis von Demokratie. Demokratie bedeutet nicht nur, dass Menschen eine Wahl haben. Demokratie bedeutet vor allem, dass wir das Ergebnis akzeptieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die AfD hat den Antrag weiterhin vor allem mit den Veränderungen rund um die ehemalige Fraktion des BSW begründet. Herr Höcke hat dazu erklärt, ein Mandat sei kein persönlicher Besitz, den man in ein anderes politisches Projekt mitnehmen könne. Das klingt erst mal plausibel, hat aber nur einen klitzekleinen Schönheitsfehler. Es widerspricht dem Grundprinzip unseres Parlamentarismus, dem freien Mandat. Artikel 53 unserer Landesverfassung sagt nicht: Die Abgeordneten sind Vertreter einer Partei. Dort steht: „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger [unseres] Landes.“ Sie sind nicht an Weisungen von Parteien gebunden. Sie sind lediglich ihrem Gewissen verantwortlich. Das freie Mandat gehört zum Kern unserer parlamentarischen Demokratie. Abgeordnete gehören keiner Partei, nicht der SPD, nicht der CDU und auch nicht der Linken. Und – das mag jetzt vielleicht einige überraschen – selbst die AfD-Abgeordneten gehören nicht einmal Björn Höcke, jedenfalls wenn man die Verfassung ernst nimmt. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Parteien stellen Kandidaten auf, aber die Bürgerinnen und Bürger wählen freie Abgeordnete. Und wer aus der Veränderung von Fraktionen automatisch die Ungültigkeit einer Wahl ableitet, der verteidigt nicht den Parlamentarismus, sondern er zeigt, dass er ihn nicht verstanden hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich sind die Mehrheitsverhältnisse in diesem Landtag herausfordernd und natürlich müssen wir hier im Hohen Haus um vieles ringen – willkommen in der Demokratie. Aber das Schöne ist ja, dass unsere Verfassung auch für schwierige Mehrheitsverhältnisse mehr als nur die Lösung Neuwahl parat hat. Sie kennt Mehrheiten, sie kennt Minderheiten, sie kennt Kompromisse, sie kennt das freie Mandat und vor allem kennt sie ein Parlament, das arbeiten soll. Genau deshalb verlangt unsere Verfassung auch für die Selbstauflösung dieses Hauses mehr als ihre 32 Stimmen. Es reichen auch nicht 44 oder 55 Stimmen, sondern 59 Stimmen – eine Zweidrittelmehrheit. Warum ist das so? Weil die Auflösung eines demokratisch gewählten Parlaments kein Spielzeug der jeweiligen Opposition sein soll. Die Zweidrittelmehrheit ist eine Sicherung gegen politische Willkür und eine der vielen Lehren aus der Zeit der Weimarer Republik. Unsere heutige Verfassung setzt auf Stabilität. Sie sagt, ein gewähltes Parlament wird nicht aufgelöst, nur weil Politik schwierig geworden ist. Demokratie beweist sich nicht nur dann, wenn Mehrheiten bequem sind, sondern vor allem dann, wenn sie mühsam sind, meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit kommen wir zum nächsten Kapitel dieser – sagen wir mal vorsichtig – bemerkenswerten Veranstaltung heute hier. Die AfD hat es bereits angekündigt: Wenn sie heute mit ihrem Antrag scheitert, will sie ein Volksbegehren starten. Auch dazu lohnt ein Blick in die Thüringer Verfassung und ich sage mal: toi, toi, toi. Kann ein Volksbegehren den Thüringer Landtag unmittelbar auflösen, wie Sie es hier ständig Ihren Anhängern glauben machen wollen? Die einfache Antwort lautet Nein. So einfach ist das. Man kann natürlich selbstverständlich versuchen, über ein Volksbegehren eine Verfassungsänderung anzustoßen. Dafür gibt es Verfahren und dafür gibt es hohe Hürden. Aber den Eindruck zu erwecken, wie Sie es hier stets tun, man könne nach der Niederlage heute Morgen einfach loslaufen, Unterschriften sammeln und damit den Landtag mal eben in die Wüste schicken, ist schlicht und ergreifend falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb: Wer ständig vom Volkswillen schwadroniert, der sollte vielleicht erst mal damit anfangen, dem Volk die Wahrheit über seine Verfassung zu sagen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Vielleicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, erklärt das auch, warum wir inzwischen in so kurzen Abständen auf Geheiß der AfD ständig hier antreten und uns mit uns selbst beschäftigen müssen, statt einfach mal unsere Arbeit machen zu können. Vor wenigen Wochen wollte Björn Höcke noch Ministerpräsident werden. Das Ergebnis: 33 Stimmen. 45 wären nötig gewesen. Sie sind mal wieder gescheitert. Jetzt soll gleich der gesamte Landtag aufgelöst werden. Na prima, dafür brauchen Sie 59 Stimmen. Auch die haben Sie nicht. Das Bemerkenswerte an all dem ist, Sie stellen inzwischen Anträge nicht mehr, obwohl Sie keine Mehrheit haben, sondern Sie stellen sie, weil Sie keine Mehrheit haben. Das Scheitern ist längst Teil Ihres politischen Geschäftsmodells. Nach jeder erwartbaren Schlappe, die Sie hier einfahren, können Sie Ihren Anhängern gegenüber immer schön weiter herumjammern: Alle sind gegen uns. Das System ist gegen uns. Das Parlament ist gegen uns. Die Verfassung ist gegen uns. Die simple Wahrheit ist aber: Wer keine Mehrheit bekommt, wird nicht vom System ausgegrenzt. Er hat einfach nur keine Mehrheit. Das ist auch Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren. Genau das ist doch der Unterschied, über den wir heute hier eigentlich sprechen. Sie wollen dieses Parlament auflösen, weil Ihnen seine Zusammensetzung nicht gefällt. Wir respektieren die Zusammensetzung, obwohl sie uns vieles schwer macht. Sie erklären politische Schwierigkeiten zur Staatskrise. Wir lösen politische Schwierigkeiten. Sie wollen zurück an die Wahlurne. Wir wollen zurück an die Arbeit für Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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