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Mario Voigt

09.09.2026 Sitzungen 8/52

Frage des Abgeordneten Bilay (Die Linke)

Also zuerst einmal, glaube ich, muss man betonen hier im Hohen Haus, wir hatten mit Holger Poppenhäger jemanden, der über Parteigrenzen hinweg große Achtung genoss, der eine Autorität war, nicht nur in der Frage, wie wir Thüringer Recht auslegen – er war ja auch einer der Kommentatoren des Thüringer Verfassungskommentars –, sondern der auch in einer besonders menschlichen Art und Weise immer wieder das Amt vollzogen hat. Deswegen sind wir nicht nur in tiefer Trauer, sondern auch in großer Dankbarkeit für seinen Dienst für den Freistaat. Gleichzeitig – und damit achten wir, der Innenminister und ich, wirklich auf eine große Rechtssicherheit, die es im Freistaat gibt – gibt es einen Vizepräsidenten, der das Amt momentan kommissarisch ausfüllt und damit auch rechtssicher Wahlen in Thüringen ermöglicht. Sie wissen vielleicht, dass unterhalb von Landkreisen und dem Land in Thüringen gemeindliche Wahlen stattgefunden haben, auch in der Zwischenzeit. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Der ist nicht zuständig!) Da haben Sie sehr recht, dafür ist er nicht zuständig im Kontext der Verantwortung, dass das auf der kommunalen Ebene stattfindet, auch über die Landkreise letztlich überwacht wird. Aber natürlich hat er eine Gesamtverantwortung für die Durchführung von Wahlen im Freistaat. Insofern können Sie sicher sein, wir werden das genauso, wie wir das jetzt gerade beim Landesverwaltungsamt, glaube ich, in großer Kollegialität getan haben, wo wir einen neuen Präsidenten berufen haben, das auch beim Landeswahlleiter machen und damit auch beim Präsidenten des Landesamts für Statistik. Aber das ist bisher beim Vizepräsidenten in besten Händen und damit Thüringen auch sehr stabil.

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