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Jonas Urbach

CDU 24.06.2026 Sitzungen 8/46

Parteienfreiheit, Versammlungsfreiheit und öffentliche Sicherheit gewährleisten – Bundesparteitag der AfD in Erfurt vor rechtswidrigen Blockaden und politischer Einschüchterung schützen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, man konnte sich schon einmal fragen, als diese Anträge auf den Tisch kamen: Wieder ein Sonderplenum, muss das sein? Nun, diesmal berührt der Antrag jedoch einen empfindlichen Punkt unseres Rechtsstaats. Es geht um den Bundesparteitag der AfD in Erfurt und es geht um die Proteste dagegen. Es geht um öffentliche Sicherheit und um die Frage, ob wir Grundrechte sauber abwägen oder ob wir sie politisch gegeneinander ausspielen. Unsere Position ist klar, ein rechtmäßiger Parteitag muss stattfinden können, natürlich auch dann, wenn es der Parteitag der AfD ist, auch wenn es schon sehr entlarvend ist, dass der Parteitag auf den 100. Jahrestag einer der entscheidenden Parteitage der NSDAP in Weimar fällt. An einen Zufall kann man hier schlichtweg nicht glauben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Unruhe AfD) Der entscheidende Punkt ist aber, der Staat schützt verfassungsgemäße Rechte aller Parteien – auch die der AfD. Denn eine Partei muss Parteitage durchführen, der Kollege eben hat es schon gesagt, Organe wählen und innerparteiliche Willensbildung organisieren. Das gilt unabhängig davon, ob uns die Inhalte gefallen oder nicht. Gerade deshalb sagen wir als christliche Rechtsstaatspartei: Wir kritisieren die AfD politisch, wir lassen uns aber nicht auf eine extremistische Logik ein, in der Grundrechte nur noch für diejenigen gelten, die uns politisch nahestehen. Genauso klar ist aber eben auch, friedlicher Protest gegen die AfD ist legitim, demokratisch und auch grundrechtlich geschützt. Die bundesweiten Demokratieproteste zu Beginn des Jahres 2024 waren friedlicher Widerspruch gegen Rechtsextremismus aus der Mitte der Gesellschaft. Menschen sind auf die Straße gegangen, weil sie Demokratie, Menschenwürde und Freiheit verteidigen wollen. Deshalb ist es falsch, Protest gegen die AfD pauschal als Einschüchterung oder Störung zu bezeichnen. Wer demonstriert, nimmt ein Grundrecht wahr und stärkt den Diskurs. Genau deshalb müssen wir in Erfurt sehr genau unterscheiden. Es gibt ein breites Spektrum an angekündigten Protesten, der DGB, die DGB-Jugend und das Bündnis „Zusammenstehen“ planen Demonstrationen und Kundgebungen. Es gibt ein Demokratiefest unter dem Titel „Erfurt – Stadt der Freiheit, der Verantwortung und der Demokratie“. Auch weitere Gruppen sind mit ihren eigenen Kundgebungen oder Aktionen präsent. Das gehört zur demokratischen Wirklichkeit dieser Stadt. Wer gegen Rechtsextremismus friedlich auf die Straße geht, verdient nicht Misstrauen, sondern grundrechtlichen Schutz. Wer ein Demokratiefest organisiert, wer demonstriert, wer sichtbar widerspricht, handelt nicht gegen den Rechtsstaat, er nutzt ihn. Aber es gibt auch andere Ankündigungen. Die Aktionsbündnisse „Widersetzen“ und „Keinen Bock auf Nazis“ planen auch Sitzblockaden und Aktionen des zivilen Ungehorsams. Auf der einen Seite heißt es, man wolle den AfD-Parteitag verhindern. Es wird unter anderem angekündigt, sich zu Tausenden vor Zugängen und Zufahrten der Messe zu versammeln und nicht freiwillig Platz zu machen. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist entschieden abzulehnen. Blockaden sind nicht einfach eine besonders entschlossene Form der Meinung und nicht von der Versammlungsfreiheit geschützt, sie stehen für Grundrechtseinschränkungen, erschweren die Arbeit der Polizei, stören Rettungswege und belasten unbeteiligte Dritte. Darum sagen wir deutlich: Wer Blockaden plant, trägt die Verantwortung für deren Folgen. Und es reicht nicht, allgemein von zivilem Ungehorsam zu sprechen, es reicht auch nicht, nur zu erklären, dass von den eigenen Aktionen keine Eskalation ausgehen solle. Wer Menschen mobilisiert, muss unmissverständlich sagen: keine Gewalt, keine Nötigung, keine Angriffe auf Einsatzkräfte, keine Behinderung von Rettungswegen. Diese Klarheit erwarten wir von allen. Gewalt ist keine Meinung und Nötigung ist kein Protest. Das Blockieren von Rettungswegen ist keine Demokratieverteidigung. Wer gegen die AfD demonstriert, darf ihr nicht die Opfererzählung liefern, die sie so oft sucht. Darum grenzen wir uns klar ab, von der AfD politisch, von gewaltförmigem linken Protest rechtsstaatlich. Beides gehört zusammen. Nun kommen wir aber zu einem entscheidenden Punkt des AfD-Antrags. Die AfD tut so, als müsse der Staat erst durch diesen Antrag auf eine Gefahrenlage aufmerksam gemacht werden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, stimmt natürlich keineswegs. Die zuständigen Behörden bereiten diese Lage seit langer Zeit vor. Es gibt Abstimmungen zwischen Stadt, Landesverwaltungsamt, Landespolizei, Justiz, Bundespolizei und Innenministerium. Es gibt Kooperationsgespräche mit Versammlungsverantwortlichen und Lagebewertungen. Es gibt Einsatzplanungen, eine behördliche Vorbereitung, die auf Kommunikation, Deeskalation und Verhältnismäßigkeit setzt. Die Polizei arbeitet eben nicht mit Schlagzeilen, sondern mit Lagebildern und Gefahrenprognosen. Sie betrachtet nüchtern die möglichen Gefahren und bereitet sich vor. Der Antrag der AfD stellt diese Arbeit aber nicht in den Mittelpunkt. Er versucht viel mehr, eine plakative Gefahrenlage zu erzählen, er will den Eindruck erzeugen, als müsse die Landesregierung erst durch die AfD zur Wahrnehmung elementarer Schutzpflichten gedrängt werden. Das ist recht durchsichtig. Wer monatelange Vorbereitung, Kooperationen und Einsatzplanungen unserer Sicherheitsbehörden ausblendet, will nicht sachlich zur Lagebewertung beitragen. Er will politische Bühne und die Behörden unter Rechtfertigungsdruck setzen. Er will das Bild eines Staates zeichnen, der angeblich erst auf Zuruf der AfD handelt, und dieses Bild ist natürlich falsch. Unsere Polizei braucht keine Belehrungen der AfD, wie ihre Arbeit geht. Sie bereitet sich auf eine der schwierigsten und unübersichtlichsten Lagen in Erfurt vor, die Thüringen jemals erlebt hat. Ich möchte schon an dieser Stelle auch meinen Dank an all die Einsatzkräfte aussprechen, die an diesem Wochenende ihren Dienst tun werden und alles dafür tun werden, dass hier geordnete Verhältnisse vorgefunden werden können. (Beifall CDU, BSW, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Polizei bewertet die Lage und führt bei Bedarf Maßnahmen durch. Der AfD-Antrag verkennt diese Reihenfolge. Er spricht schon jetzt von rechtswidrigen Blockaden, Straftaten und Gefahren, während er zugleich Lagebilder, Erkenntnisse und strafrechtliche Bewertungen verlangt. Damit wird ein Ergebnis ohne Prüfung politisch vorweggenommen. So funktioniert aber der Rechtsstaat nicht. Ein Rechtsstaat handelt nicht auf Grundlage politischer Etiketten. Er unterscheidet zwischen friedlicher Versammlung und rechtswidriger Blockade, zwischen Störung und Gefahr. Diese Unterscheidung fehlt dem Antrag an entscheidenden Stellen. Der Staat darf nicht ein Grundrecht schützen, indem er ein anderes entwertet. Parteienfreiheit und Versammlungsfreiheit stehen nicht in einem Rangverhältnis. Beide müssen praktisch durch die Einsatzkräfte ermöglicht werden. Die Aufgabe der Behörden ist deshalb anspruchsvoll. Sie müssen den Parteitag schützen und friedliche Gegenversammlungen gleichzeitig ermöglichen. Sie müssen auf konkrete Gefahren reagieren. Wer nun hier öffentlich den Eindruck erzeugt, der Staat stehe rechtswidrigen Blockaden gleichgültig gegenüber, diskreditiert die Arbeit der Polizei. Das weisen wir zurück. Unsere Polizei verdient im Gegenteil Rückhalt, nicht aber politischen Missbrauch durch eine Partei, die aus jeder Lage eine Erzählung über angebliche Ausgrenzung und angebliches Staatsversagen bauen will. Neutralität bedeutet, der Staat schützt die Rechte aller nach denselben Maßstäben. Für Erfurt muss deshalb gelten: Der Parteitag kann stattfinden, friedlicher Protest kann stattfinden, Gewalt wird nicht geduldet. (Beifall CDU, BSW) Dieser Antrag verschiebt die Perspektive. Die AfD hat wieder einmal gezeigt, dass sie nicht besser ist, als die extreme Linke. (Unruhe AfD) Grundrechte sind für sie nur dann schützenswert, wenn sie zum eigenen Vorteil sind. Wir brauchen keine AfD-Erzählung vom angeblich schutzlosen Opfer. Wir brauchen auch keine Verharmlosung gewaltförmiger Blockadepolitik. Nicht die Selbstdarstellung der AfD oder der moralische Anspruch einzelner Protestgruppen entscheidet, es entscheidet das Recht. Daran halten wir fest. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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