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Marek Erfurth

AfD 22.05.2026 Sitzungen 8/45

Erinnerungskultur in Thüringen und Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft aller Völker dauerhaft pflegen – den Erhalt von Gräbern und Denkmalen unterstützen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Anwesende, als ich den Titel Ihres Antrags zum ersten Mal las, hatte ich ein wirkliches Déjà-vu, denn wir hatten einen ganz ähnlichen Antrag vor gerade einem halben Jahr eingebracht, den Sie alle rundherum ablehnten. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ja, warum nur?) Jetzt kopieren Sie einfach unsere wesentlichen Forderungen. Wir haben damals ein öffentlich einsehbares Register für Kriegsgräber sowie Krieger- und Vertriebenendenkmäler gefordert. Sie fordern jetzt ein zentrales digitales Verzeichnis. Wir haben damals gefordert, dass diese Gräber und Denkmäler als außerschulische Lernorte anerkannt werden. Auch das findet sich in dem heutigen Antrag wieder. Vor allem haben wir gefordert, dass Gräber und Denkmäler saniert und restauriert werden müssen. Das ist jetzt auch die Kernforderung Ihres Antrags. Nur unterscheidet sich der Weg zwischen den beiden Anträgen zum eigentlich gemeinsamen Ziel. Wir haben gefordert, dass das Land den Kommunen für diese Aufgaben mehr Mittel zur Verfügung stellt. Sie wollen sich beim Bund dafür einsetzen, dass das Gräbergesetz geändert wird. Ich prophezeie jetzt schon einmal, was dabei rauskommen wird, nämlich gar nichts. Aber, meine Damen und Herren, das ist nicht das eigentliche Problem Ihres Antrags. Das eigentliche Problem ist, wie Sie mit Ihrem Antrag das historische Gedenken der Deutschen an ihre Toten aushöhlen wollen. Historisches Gedenken dient der Trauer, der Trauer um die Eigenen, die verloren gegangen sind, auch um die eigene Heimat, die für viele unwiederbringlich und jetzt unerreichbar geworden ist. Diese Trauer ist notwendig. Nur wer das Vergangene betrauert und darauf bedacht ist, kann aus ihm Lehren für sich und für kommende Generationen ziehen. (Beifall AfD) Doch das wollen Sie nicht gelten lassen. Ihr Gedenken soll nicht nur die Opfer aller Völker einschließen, sondern auch Opfer von Gewalt hier und heute, Opfer von – Zitat – „Terrorismus, Extremismus, Antisemitismus und Rassismus“ oder auch von Einsatzkräften, die im Dienst verstorben sind. All diese Menschen verdienen ein Gedenken, aber es ist nicht mit dem historischen Gedenken an die Kriegsopfer gleichzusetzen, wie das in unserem Antrag gefordert wurde. Wer dies tut, verwässert den Gedanken, nimmt ihm den historischen Charakter und macht es beliebig. Ihr Antrag selbst ist ein Beweis dieser Beliebigkeit. In der ganzen langen Liste von Opfern, die ein Gedenken verdienen, sucht man die Opfer der Massenmigration vergeblich. Diese haben in Ihren Augen wohl kein Gedenken verdient. Wer das historische Gedenken auf so viele Opfergruppen ausweitet, aber gerade die Opfer des eigenen Volks ausblendet, instrumentalisiert das Gedenken für politische Zwecke. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, Sie wollen keine Erinnerungskultur, sondern Erinnerungspolitik. Das wird es mit der AfD-Fraktion nicht geben. (Beifall AfD) Dass Sie in Ihrem Antrag dann ausgerechnet noch die Rolle der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora besonders hervorheben, passt da auch genau ins Bild. Wir kennen die Arbeit des Stiftungsdirektors leider nur allzu gut, eines Manns, der ständig parteipolitische Agitation betreibt, gewählte Politiker pauschal von Gedenkveranstaltungen ausschließt (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Also jetzt müsste mal jemand dazwischengehen!) und der sogar nachweislich rechtswidrig in die politische Willensbildung des Volks eingreift. (Beifall AfD) Ist das Ihre Vorstellung von historischem Gedenken? Unsere ist es jedenfalls nicht. Hier ist die Frage mehr als angebracht, ob solche Personen oder Institutionen geeignet sind, irgendein Totengedenken zu organisieren. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir wollen keine Erinnerungspolitik, die nur den Interessen der etablierten Parteien oder dem Mainstream dient. Wir wollen eine Erinnerungskultur, die es den Deutschen erlaubt, um ihre Eigenen zu trauern. Wenn es darum geht, Gräber und Denkmäler zu erhalten, unterstützen wir das gern. Aber die Aufweichung des historischen Gedenkens, die Sie in diesem Antrag betreiben, ist mit uns nicht zu machen. (Beifall AfD)

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