Linda Stark
Kinderschutz in Thüringen stärken – Verfahren zur Prüfung beruflicher Qualifikationen im therapeutischen und medizinischen Bereich verbessern
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuschauende, manchmal erkennt man einen Antrag nicht an seiner Überschrift, sondern an dem, was zwischen den Zeilen steht. Dieser Antrag heißt „Kinderschutz stärken“. Aber er redet eben kaum darüber, wie Kinder besser gehört werden, wie Beschwerden schneller ernst genommen werden oder wie Schutzkonzepte in Praxen, Kliniken und Einrichtungen verbindlicher werden. Er redet über Register, er redet über Kontrollmechanismen und er redet de facto über Menschen mit ausländischen Abschlüssen. Und genau da muss man hellhörig werden, denn Kinderschutz ist hier nicht der Kern, Kinderschutz ist hier das Etikett. Der schreckliche Fall Nordhausen ist nicht der Anlass für eine von der AfD angestoßene ehrliche Schutzdebatte, das wäre ja auch eine echte Überraschung.
(Beifall Die Linke)
Nein, der Fall wird zum Vehikel gemacht, um Misstrauen gegen Menschen zu säen, die nicht in das Weltbild der AfD passen. Das ist das Perfide an diesem Antrag.
(Beifall Die Linke)
Er kommt unschuldig daher, er trägt den Mantel des Kinderschutzes, aber darunter steckt eine alte AfD-Logik: markieren, registrieren, verdächtigen. Wer Kinder schützen will, muss über Verantwortung reden. Wer Kinder schützen will, muss darüber reden, wie jemand ohne Erlaubnis überhaupt in therapeutische Tätigkeit kommen konnte. Und wer Kinder schützen will, muss darüber reden und die Beschwerden in den Blick nehmen. Aber wer aus diesem Fall eine Debatte über Listen von Ärztinnen, Therapeuten und Fachkräften mit ausländischen Abschlüssen macht, der schützt keine Kinder, der benutzt Kinder.
(Beifall Die Linke)
Und genau das lassen wir der AfD mit diesem Antrag eben nicht durchgehen. Der Fall Nordhausen ist schrecklich. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, dann reden wir über Minderjährige, die in einem Raum verletzt wurden, der eigentlich Schutz bieten sollte. Das muss lückenlos aufgeklärt werden und Konsequenzen müssen gezogen werden. Und gerade weil dieser Fall eben so ernst ist, dürfen wir ihn nicht falsch erzählen. Nach dem, was öffentlich berichtet wurde, lag beim Landesverwaltungsamt ein Antrag auf Anerkennung vor. Unterlagen wurden nachgefordert, sie wurden erst Monate später eingereicht. Eine Anerkennung gab es nie. Eine Erlaubnis, als Arzt tätig zu werden, gab es nie. Und nach den Berichten stehen inzwischen sogar gefälschte Unterlagen im Raum. Das heißt doch ganz schlicht, dieser Mann ist nicht durch ein zu lasches Anerkennungsverfahren gerutscht, er war gar nicht anerkannt. Das Anerkennungsverfahren hat ihm eben gerade nicht die Tür geöffnet. Die Tür wurde offenbar an einer anderen Stelle geöffnet, nämlich in der Praxis, in der er umtriebig war, obwohl er dafür keine Erlaubnis hatte. Nach den vorliegenden Informationen war er gegenüber den zuständigen Stellen auch nicht ordnungsgemäß als Beschäftigter angezeigt. Wenn das zutrifft, konnte das normale Prüfverfahren gar nicht greifen, weil jemand an Systemen vorbei in die Versorgung gebracht wurde. Die Therapeutin, die ihn eben an diesem System vorbei angestellt hatte, hat in der Konsequenz dann auch ihre Zulassung und ihre Approbation verloren, völlig zu Recht. Also auch an dieser Stelle war eben kein Systemversagen zu erkennen. Wenn jemand ohne Führerschein Auto fährt, ist nicht die Führerscheinprüfung das Problem, dann ist die Frage: Wer hat ihm den Schlüssel gegeben? Genauso ist es hier auch. Dieser Antrag tut so, als müsste man diejenigen prüfen, die sich längst prüfen lassen. Dabei lag das Problem nach allem, was wir wissen, gerade dort, wo jemand gar nicht ordentlich gemeldet war, wo jemand gar nicht genehmigt war und wo jemand gar nicht anerkannt war. Der Fall Nordhausen zeigt also eben nicht, dass wir Sonderlisten für Menschen mit ausländischen Abschlüssen brauchen. Er zeigt, niemand darf an den bestehenden Regeln vorbei in einem Behandlungszimmer landen.
(Beifall Die Linke)
Und wenn das passiert, müssen Praxisleitung, Abrechnungen und Aufsicht lückenlos aufgeklärt werden. Genau das passiert hier in diesem Fall gerade. Und der Fall zeigt eben noch etwas: Die bestehenden Verfahren sind nicht zahnlos, denn wer in Deutschland als Ärztin, als Arzt, als Physiotherapeutin, Therapeut oder eben in einem anderen reglementierten Gesundheitsberuf arbeiten will, bekommt keinen Freifahrtschein, schon gar nicht mit einem Abschluss aus dem Ausland. Da werden Unterlagen geprüft, da geht es um Approbation oder Berufserlaubnis, um Sprachkenntnisse, um Fachsprachprüfungen, um Gleichwertigkeit, Führungszeugnisse, um originale und beglaubigte Dokumente, um Kammern sowie Behörden, Zulassungen und Arztregister, und ich könnte diese Liste noch endlos fortsetzen. Oder kurz gesagt: Wer aus dem Ausland kommt, muss nicht weniger beweisen, oft muss er oder sie mehr beweisen, teilweise jahrelang.
(Beifall Die Linke)
Das ist die Realität und eben nicht das Märchen vom unkontrollierten Durchwinken. Wenn die AfD hier also von Kinderschutz spricht, dann meint sie Kontrolle über Menschen, die sie ohnehin nicht in diesem Land haben will. Die AfD sagt Transparenz, aber sie meint Listen. Die AfD sagt Sicherheit, aber sie produziert Verdacht. Und wer heute ausgerechnet Listen über Ärztinnen, Therapeuten und Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen fordert, während die eigene Partei von Remigration redet, der darf sich nicht wundern, wenn wir die Frage stellen, wozu diese Listen morgen dienen sollen.
(Beifall Die Linke)
Dieser Antrag ist eben nicht harmlos. Er ist kein sauberer Kinderschutzantrag mit ein paar technischen Vorschlägen, er benutzt Kinderschutz als Vehikel. Er benutzt einen schrecklichen Fall als Rammbock. Und am Ende trifft es nicht die Verantwortlichen, sondern diejenigen, die ohnehin ständig beweisen müssen, dass sie dazugehören, dass sie qualifiziert sind und dass sie gebraucht werden.
(Unruhe AfD)
Die politische Frage darf eben nicht lauten: Wie viele Listen können wir über Menschen mit ausländischen Abschlüssen noch anlegen? Sondern die politische Frage muss lauten: Wie verhindern wir, dass jemand ohne Erlaubnis überhaupt mit Kindern therapeutisch arbeitet? Kinderschutz schaut auf das Kind, die AfD schaut auf die Herkunft. Kinderschutz fragt, wer war verantwortlich, und die AfD fragt, wie machen wir daraus Stimmung. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, nicht, weil uns Kinderschutz egal wäre, sondern weil uns Kinderschutz eben zu wichtig ist, um ihn der AfD als Kulisse für ihre rechte Hetze zu überlassen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
