Ringo Mühlmann
Thüringer Verwaltung modernisieren und beschleunigen – den Freistaat als leistungsfähigen Dienstleister für Bürger und Unternehmen weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Dr. Wogawa, schön, dass Sie hier sind. Jeder hat den Kochtopf-Vergleich vorhin gehört. Tatsächlich, das ist mal so ein Antrag, der scheinbar genau so entstanden ist. Und, Herr Waßmann, tatsächlich fasziniert es mich, dass Sie sagen, das ist ein wichtiger Antrag, denn ich werde Ihnen gleich sagen, warum das mehr über Sie aussagt, als tatsächlich über den Antrag, wenn Sie den so bezeichnen. Modernisierung klingt ja erst mal toll und weil Modernisierung heutzutage viel mit KI zusammenhängt, habe ich das mal so gemacht und habe den Antrag in die KI geworfen und habe gefragt, sage mir mal was dazu. Das macht die KI im Übrigen schneller, als die meisten hier im Raum den dreizeiligen Titel aussprechen können. Tatsächlich hat die KI auch in kurzer Form was dazu gesagt. Die hat nämlich gesagt – ich zitiere –: „Der Antrag ist textlich praktisch leer. Punkt I ist eine Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten. Punkt II ist in weiten Teilen Doppelarbeit.“ Und das schauen wir uns genau an. Erster KI-Vorwurf: Der Antrag ist textlich praktisch leer und eine Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten. Das ist wahr, es ist eben schon mal angeklungen, es ist eine phrasenhafte Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten aus dem Bereich Digitalisierung. Einige Beispiele gefällig? Digitalisierung soll ganzheitlich erfolgen. Toll. Sagen Sie mir nachher mal eine Definition, was genau sich dahinter verbirgt. Verkürzung von Verfahrensdauern durch verbesserte Prozessstrukturen und digitalisierte Verfahrensketten – krass. Verwaltungsprozesse grundlegend neu gestalten. Ja, wer will das nicht? So geht das weiter. Der Großteil dieses Antrags sieht so aus und das ist bestenfalls BWL-Erstsemesterniveau.
(Beifall AfD)
Auch und besonders schön muss ich an der Stelle noch einen Absatz in diesem Ding als Zitat vorlesen: „eine konsequente, nutzerzentrierte Prozessdigitalisierung die Voraussetzung dafür ist, den Staat als leistungsfähigen, modernen und serviceorientierten Dienstleister für die Nutzerinnen und Nutzer weiterzuentwickeln.“ Ernsthaft? Alter, was soll das? Wer versteht das noch?
(Heiterkeit AfD)
Wenn ich die Stelle so vorlese, dann höre ich förmlich, wie Loriot das BWL-Handbuch auf den Tisch schlägt und seine Parlamentsrede von 1972 mit weiteren Phrasen anreichern kann, indem er den Antrag dafür nutzt.
(Beifall AfD)
Was dieser Antrag neben den zahlreichen Phrasen nicht enthält, sind Fristen, Fakten in Form von Zahlen, Budget- oder Haushaltsplanhinweise. Kein einziger Indikator, an dem die Landesregierung in einem Jahr vielleicht mal gemessen werden könnte, nur eine Berichtspflicht im Ausschuss. Also irgendwann sagt uns dann die Regierung, dass sie was getan hat oder eben auch nicht. Denn mit dem Antrag wird nicht ein Problem gelöst, keine Schnittstelle definiert, kein Verfahren beschleunigt, kein Euro investiert. Nicht nur Punkt I dieses Antrags ist eine Sammlung von Phrasen, und genau deswegen ist dieses Pamphlet völlig wertlos.
(Beifall AfD)
Zweiter KI-Vorwurf: Punkt II ist in weiten Teilen Doppelarbeit. Das ist jetzt der Punkt, an dem es wirklich grotesk wird mit dem Antrag – Once-Only-Prinzip. Punkt II Nr. 1 Buchstabe b verlangt, Mehrfacherfassungen von Daten zu vermeiden – Once-Only-Prinzip. Wissen Sie – scheinbar wissen Sie es nicht –, was zur gleichen Zeit in diesem Haus hier im Landtag passiert? Anscheinend nicht und deswegen will ich es Ihnen gern sagen. In der Drucksache 8/2487, dem Ersten sogenannten Entlastungsgesetz führt die Landesregierung – also nicht Sie als einbringende Koalitionsfraktionen, aber personalidentisch – das Once-Only-Prinzip gerade ins Thüringer E-Government-Gesetz ein. Auf Seite 43 des Entlastungsgesetzes begründet sie das sogar, was im Übrigen kein Ruhmesblatt ist, sondern verspätete Pflichterfüllung – acht Jahre nach dem Ersten Onlinezugangsgesetz. Die Landesregierung legt das Once-Only-Prinzip selbst in der Drucksache 8/2487 vor und parallel bittet die Koalition – personalidentisch mit eben jener Landesregierung – diese Landesregierung, mit dem Antrag hier in Drucksache 8/3454 dasselbe endlich einzuführen. Lustiger wird es heute nicht mehr.
(Beifall AfD)
Open-Data-Gesetz: Punkt II Nr. 9 fordert einen Vorschlag für die Restrukturierung des Thüringer Transparenzgesetzes in ein Open-Data-Gesetz. Wissen Sie, was im Entlastungsgesetz 8/2487, ich sag es noch mal, auf Seite 60 in der Begründung steht? Scheinbar nicht und deswegen das Zitat: „Ferner prüft die Landesregierung derzeit die Weiterentwicklung des Thüringer Transparenzgesetzes zu einem Open-Data-Gesetz.“ Die Landesregierung, die prüft es derzeit, jetzt bereits, die ist bereits dran. Und die Koalition bittet heute – ich sage noch mal – personalidentisch, es zu prüfen. Wer hat sich das einfallen lassen? Sie selbst sind doch diejenigen – ich gucke insbesondere mal Richtung BSW –, Sie sind diejenigen, die seit Monaten unsere Anträge reihenweise ablehnen, weil Sie immer die Begründung bringen, das steht in unserem Koalitionsvertrag, das brauchen wir jetzt nicht mehr machen, weil, wir machen das ja schon in der Koalition. Logischerweise müssten Sie heute diesen Antrag mindestens ablehnen, weil, das wird ja schon gemacht. Ich meine, die Landesregierung hat es ja bereits als Gesetzentwurf eingebracht. Sie können sich das schenken.
(Beifall AfD)
Standards und Schnittstellen, Punkt II Nr. 3 verlangt, föderale technische Standards und Schnittstellen verbindlich einzuführen. Diese Standards definiert der Bund im OZG 2.0 zusammen mit dem IT-Planungsrat verbindlich mit Frist – und jetzt hören Sie zu! – Juli 2026. Das Land wendet die dann an, wenn sie da sind, vom Bund wohlgemerkt und wahrscheinlich eher, als dieser Antrag jemals aus dem Ausschuss zurückkommt – Juli 2026, Sie erinnern sich. Insofern werden Sie das im Ausschuss irgendwann mal völlig umsonst beschließen. Auch hier braucht es diesen Antrag nicht. Hier braucht Thüringen keinen Landtagsbeschluss, sondern den Briefträger, der die baldige Bundesvorgabe einfach nur diesem Stachelgewächs überbringt. Drei Beispiele, dreimal dasselbe Muster: Die Koalition fordert von der personalidentischen Landesregierung, was diese ohnehin gerade tut und hier per Gesetzentwurf eingebracht hat. Doppelarbeit ist da noch nett ausgedrückt. Drittes Problem, was die KI herausgearbeitet hat: Die Koalition wiederholt in dem Antrag nicht nur, was sie im Entlastungsgesetz längst einbringen lassen hat, sie widerspricht dabei auch noch ihrem eigenen Entlastungsgesetz – faszinierend. Der Antrag fordert in Punkt II Nr. 9 ausdrücklich eine Automatisierung von gesetzlich vorgesehenen Berichtspflichten, während das Entlastungsgesetz versucht, diese Berichtspflichten abzuschaffen. Wer Berichtspflichten erst abschafft, braucht sie eigentlich, behaupte ich mal, auch nicht unbedingt zu automatisieren. Linke Hand, rechte Hand und beide Hände machen zwar was anderes, aber unterschreiben zum Schluss dieselbe Presseerklärung, mit der sich die CDU irgendwann wahrscheinlich öffentlich für die Abschaffung automatisierter Berichtspflichten feiern wird.
(Beifall AfD)
Punkt II Nr. 9 verlangt ein Open-Data-Gesetz mit Berücksichtigung schutzwürdiger Belange der öffentlichen Sicherheit. Das klingt erstmal toll und fortschrittlich. Was macht das Entlastungsgesetz zur gleichen Zeit mit dem Thüringer Transparenzgesetz? Es schwächt genau diese schutzwürdigen Belange der öffentlichen Sicherheit, indem es aus einer Pflicht, Informationen ins Transparenzportal einzustellen, eine Kann-Bestimmung macht. Es kann veröffentlicht werden, wenn die Verwaltung Lust dazu hat.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wir haben das im Antrag thematisiert! Tun Sie mal nicht
so, als ob die AfD das als Einzige thematisiert hat!) Das ist, was wir hier in dem Antrag hören. Und Herr Waßmann, diesen Antrag, den ich Ihnen gerade in Teilen auseinandergenommen habe, bezeichnen Sie als wichtigen Antrag, der im Übrigen, wie gesagt, im Entlastungsgesetz momentan in großen Teilen aufgeht. Der Überweisung an den Ausschuss werden wir noch zustimmen. Einfach nur, weil es einfach Tradition ist, dass man über so was im Ausschuss redet. Und weil mir zumindest ein Punkt drin aufgefallen ist, Punkt II Nr. 8, die Verstetigung der Schriftformabschaffung, worüber man reden kann. Das ist aber auch weitgehend der einzige vernünftige Punkt in diesem Antrag. An solchen Punkten lässt sich aber vielleicht arbeiten und der Antrag irgendwie retten. Aber in der Endabstimmung werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Verwaltungsmodernisierung entsteht nun mal nicht durch Selbstgespräche in der Koalition – ich hatte schon personalidentisch gesagt –, das entsteht durch politischen Willen, durch klare Fristen, durch ehrliche Umsetzung. Und in diesem Antrag sehe ich von alldem nichts, wirklich null. Im Übrigen – und das werde ich mir nicht verbieten lassen, weil es die Wahrheit ist – bin ich der Meinung, dass der Plagiator Voigt umgehend von seinem Amt zurücktreten muss.
(Beifall AfD)
