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Henry Worm

CDU 27.03.2026 Sitzungen 8/42

Soziale Wohnungsbauoffensive

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „gutes und bezahlbares Wohnen“ hat uns in dieser Legislatur schon mehrfach beschäftigt und das aus gutem Grund. Die Probleme sind bekannt. Während Jena, Erfurt oder Weimar angespannte Wohnungsmärkte aufweisen, ist in weiten Teilen des ländlichen Thüringens der Leerstand die zentrale Herausforderung. Bezahlbarer Wohnraum ist Teil staatlicher Verantwortung, Teil der Daseinsvorsorge und damit auch Aufgabe politischen Handelns. Und unser Ziel ist klar: Wir brauchen Wohnungen, die bezahlbar sind und gleichzeitig auch den Bedürfnissen der Menschen in Größe und Ausstattung gerecht werden. Wir haben deshalb im vergangenen Jahr das Thüringer Baupaket auf den Weg gebracht und mit dem Ersten Thüringer Entlastungsgesetz wichtige Schritte zum Bürokratieabbau eingeleitet. Das sind konkrete und praktikable Maßnahmen, die Thüringen voranbringen. Gleichzeitig zeigt ein Blick auf die Zahlen: Im Jahr 2025 gab es in Thüringen rund 11.000 Sozialwohnungen. Jährlich fallen davon jedoch etwa 800 aus der Mietpreisbindung. Somit steigt der Bedarf an günstigem Wohnraum stetig. Die bisherige Förderrichtlinie der letzten Landesregierung hat sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen. Sie war zu bürokratisch und wirtschaftlich vielfach nicht tragfähig, insbesondere für die kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Deshalb arbeitet das Infrastrukturministerium derzeit mit Hochdruck an einer Neufassung der Förderbedingungen, um diese Schwächen gezielt zu beheben. Heute liegen uns zwei Anträge vor: ein Antrag der Koalition und ein kurzfristig eingebrachter Antrag der Linken. Während letzterer bekannte Forderungen wie eine Landeswohnungsgesellschaft oder die Wiederaufnahme längst überholter Ansätze enthält, setzen wir bewusst auf praktikable und umsetzbare Lösungen. Unser Ansatz ist klar. Wir wollen die Wohnungsbaurichtlinie grundlegend überarbeiten und stärker auf Praktikabilität, Kostenrealität und Verfahrensbeschleunigung ausrichten. Fördertatbestände sollen gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude, insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit. Hier nehmen wir statt starrer Kategorien gezielte Förderungen etwa zur Reduzierung von Barrieren in den Fokus. Gleichzeitig wollen wir technische Vorgaben reduzieren, um Planung und Umsetzung zu vereinfachen und Kosten zu senken. Serielles Bauen und der Gebäudetyp E können hierbei wichtige Beiträge leisten. Zudem soll die Förderrichtlinie künftig auch die Vergabe an Generalunternehmer sowie serielles Bauen ermöglichen, um Bauzeiten zu verkürzen und Effizienzgewinne zu realisieren, um damit letztendlich die Baukosten zu senken. Meine Damen und Herren, wir geben mit unserem Antrag die klare Richtung vor, in die sich die Wohnraumförderung in Thüringen entwickeln soll. Dabei haben wir eng mit Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie Vertretern aus Handwerk, Ingenieurwesen und Architektur zusammengearbeitet. Die Zeit drängt. Deswegen wollen wir heute eine klare Entscheidung treffen und dem Infrastrukturministerium ein starkes Mandat für die weitere Ausgestaltung geben. Deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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