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Roberto Kobelt

BSW 27.03.2026 Sitzungen 8/42

Soziale Wohnungsbauoffensive

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, sehr geehrte Gäste, 14 bis 18 Euro pro Quadratmeter müssen Thüringer Familien teilweise in den Städten Erfurt, Weimar, Jena, in bestimmten Regionen für eine neue Wohnung bezahlen. Welche Familie mit zwei, drei Kindern, in der sich vielleicht ein Elternteil oder beide zur Hälfte um die Kindererziehung kümmern, kann sich so eine Wohnung noch leisten? Wir stehen vor einer großen Gefahr, dass zum Beispiel Fachkräfte, die nach Thüringen kommen, sagen: Für solche Preise, die jetzt für Neubau oder für Neuvermietung auf dem Wohnungsmarkt aufgerufen werden, kann ich auch nach Nürnberg oder nach Leipzig oder in eine andere Region ziehen, warum dann nach Thüringen kommen? Gleichzeitig haben wir viele Menschen mit geringem Einkommen, die nicht staatlich unterstützt werden. Lassen Sie mich bitte zwei Zahlen nennen. Und das macht, glaube ich, auch deutlich, Frau Müller, dass wir nicht nur in Detailfragen, sondern in grundsätzlichen Punkten extremen Handlungsbedarf haben. 2010 war die Situation der sozialen Wohnungsbauförderung für die Wohnungsunternehmen – die übrigens nicht nur privat sind, sondern in Thüringen sind fast die Hälfte des Bestands Genossenschaften und kommunale Gesellschaften – noch so, dass 1.200 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gebaut wurden. Dann kam in den letzten Jahren eine Veränderung der Förderrichtlinien. Das hat dazu geführt – das sage nicht ich, das sagen die betroffenen kommunalen Unternehmen –, dass wir es mit einer Richtlinie mit den schlechtesten Bedingungen seit der Existenz des Bundeslandes Thüringen zu tun hatten. Das hat dazu geführt, dass im Jahr 2024 129 Wohnungen und im Jahr 2025 41 Wohnungen gebaut wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Zahlen zeigen, glaube ich, anschaulich, dass es grundlegende Schwierigkeiten gibt. Wie können wir dies lösen? Als Erstes stellt sich natürlich die Frage: Wie ist ein politischer Ansatz im Umgang mit den Betroffenen, die für den Wohnungsbau zuständig sind? Dort sagen wir ganz klar: Es hilft überhaupt nichts, eine Landeswohnungsbaugesellschaft zu gründen, die dann eventuell die Hälfte des Landeswohnungsbauvermögens braucht – ungefähr 200 Millionen Euro –, um Wohnungen aufzukaufen, um Grundstücke aufzukaufen, um erst mal Geschäftsführer, Verwaltungsapparate neu zu bezahlen. Dann dauert es erst mal fünf, sechs Jahre, ehe diese Bestände aufgebaut sind. Dafür wird das öffentliche Geld verwendet. In diesen fünf, sechs Jahren ändert sich an der Wohnsituation für die Betroffenen überhaupt nichts. (Beifall BSW) Deswegen sagen wir ganz klar: Wir haben als Politik ein Instrument, das soziale Wohnungsbauvermögen und die Förderrichtlinie. Wenn man sich auf das konzentriert, was man auch verändern kann, Frau Müller, dann sind das keine Nebenkriegsschauplätze, dann ist das eine Konzentration auf politische Verantwortung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Gesprächen mit vielen betroffenen Wohnungsunternehmen ist eines ganz klar geworden und diese Änderungspunkte sind hier ganz klar formuliert: Es muss eine attraktivere Förderung geben, damit die Baupreissteigerungen der letzten Jahre zumindest teilweise so abgefangen werden können, dass zumindest die kommunalen Wohnungsgesellschaften oder -genossenschaften sozialen Wohnraum mit plus/minus null schaffen können. Zweitens haben wir es zurzeit mit der kompliziertesten Richtlinie zu tun, die es je gab. Die Politik neigt oft dazu, andere Tatbestände in einen Tatbestand hineinzubringen. Wir sagen ganz klar: Es geht nur darum, günstiges Wohnen mit einfachen Standards und nicht mit zusätzlichen Aspekten zu fördern, die das Bauen teurer machen. Der dritte Punkt, der uns als BSW-Fraktion ganz wichtig ist: Betroffene, die eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau beantragen, nutzen können, sollen nicht nur Menschen mit ganz geringem Einkommen sein, die zum Beispiel auf Unterstützung durch Bürgergeld angewiesen sind, sondern wir wollen einen neuen Schwerpunkt auf Menschen, Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen setzen. Das heißt, dass es eine zweite Komponente geben soll. Das wird zum Beispiel in Berlin schon praktiziert, weil die Not dort noch größer ist. Da gibt es mittlerweile schon drei Säulen der sozialen Wohnungsbauförderung. Das heißt, dass zusätzlich zu den bestehenden Nutzerkreisen mit geringem Einkommen zum Beispiel auch Familien davon profitieren, die ein etwas höheres Einkommen haben, dann fällt der Zuschuss der öffentlichen Hand etwas geringer aus. Dadurch erreichen wir einen größeren Wirkungskreis und können dafür sorgen, dass mehr Menschen, Familien in Thüringen vom sozialen Wohnungsbau profitieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist uns ganz wichtig, dass wir uns – das nehme ich auch so wahr, dass dieses Thema allen Fraktionen hier im Haus wichtig ist – auf die wesentlichen Punkte konzentrieren und dass diese soziale Wohnungsbaurichtlinie schnellstmöglich angepasst wird. Das Ministerium ist dabei, dies zu tun. Es ist wichtig, dass es dazu auch aus den Reihen der Abgeordneten, der Fraktionen einen großen Rückhalt mit dem klaren Ziel gibt, Wohnen in Thüringen wieder bezahlbarer zu machen, die Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau wahrzunehmen. Herr Schaft hat heute in seiner Grundsatzrede gesagt, dass das ein wichtiges Thema der Linken ist. Ich denke, gerade weil dieser Antrag sehr auf die soziale Wohnungsbauförderung fokussiert ist – und wir haben extra nichts reingeschrieben, unsere Meinung, zu den anderen Punkten, die Frau Müller genannt hat, zur Landeswohnungsbaugesellschaft. Hier geht es ganz konkret darum, die bestehenden Kriterien so zu verbessern, dass es attraktiver wird. Deswegen bitte ich alle Fraktionen, diesem zuzustimmen. Wir sehen keinen Beratungsbedarf in den Ausschüssen und bitten um heutige Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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