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Stephan Steinbrück

AfD 27.03.2026 Sitzungen 8/42

Notfallversorgung Thüringen: Transparenz herstellen, Steuerungsfähigkeit sichern, Systemverantwortung wahrnehmen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Zippel, dass Sie uns darauf aufmerksam gemacht haben, dass Sie da bereits tätig sind. Ich möchte Ihnen aus unserer Sicht zur Einleitung die Vorschriften und Dokumentationspflichten zur Reinigung eines gewöhnlichen Mundspiegels in Zahnarztpraxen erzählen. Da gibt es eine DIN EN ISO 17664, die im Interesse aller Dentalpatienten Folgendes zur Reinigung besagt: sorgfältige Reinigung, kontaminationsgeschützter Transport, Auseinandernehmen von Instrumenten, Reinigung, Desinfektion vorzugsweise im Desinfektionsgerät, Spülung, Trocknung, Funktionsprüfung, Pflege, Prüfung auf Sauberkeit, Beschädigung, Sterilisation, Dokumentationspflichten usw. usf. Wer hat die Aufbereitung durchgeführt? Wann wurde aufbereitet? Welches Reinigungs- und Desi-Verfahren wurde angewendet? Die Chargennummer des Sterilisators muss angegeben werden, eine Freigabe erfolgt durch eine unterschriftsberechtigte Person. Die Dokumente müssen fünf Jahre aufbewahrt werden. Also eine Unzahl von Verfahrensvorschriften wegen eines einzelnen kleinen Mundspiegels. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was hat das mit dem Notfallrettungsdienst zu tun?) Jetzt geht’s los. Alles zur Sicherheit der Patienten. Es ist auch halbwegs verständlich, denn wer möchte schon beim Zahnarzt einen nicht korrekt sauberen Mundspiegel – vielleicht gar aus dem An- und Verkauf – zur Kontrolle der hinteren Backenzähne am Gaumen spüren? In ganz anderen Gesundheitsbereichen gäbe es weitaus mehr Dinge einzuhalten und zu dokumentieren als bei der Aufbereitung dieses besagten Zahnspiegels – beispielsweise in der Notfallversorgung. Ich habe deswegen die Landesregierung schon letztes Jahr befragt, nach welchen Kriterien und welchen Qualitätsstandards der Rettungsdienst in Thüringen – und nicht in Australien – landesweit evaluiert wird, und zwar nach der Patientenaufnahme, ganz konkret mit Fragen zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst, zur Situation der Notfallversorgung und zur Überfüllung von Notaufnahmen und Rückstau von Rettungswagen an Kliniken. Die Antworten darauf waren mehr als ernüchternd. Man verwies auf Zuständigkeiten in den Kommunen, bei den Aufgabenträgern auf Zuständigkeiten beim Bund – ganz klar – und dass zu etlichen Sachverhalten einfach noch gar keine Daten erhoben wurden und dem Land keine Statistiken vorlägen. Jetzt mal konkret benannt: Die Frage, ob Kliniken punktuell ganz einfach überlastet wären und daher zeitweise keine Aufnahmekapazität in der Notaufnahme hatten, wurde damit beantwortet, dass es keine Statistiken gebe, und es gab den Verweis auf das Thüringer Krankenhausgesetz, wonach es auch bei zeitweiser Überlastung der Notaufnahme nach wie vor die gesetzliche Pflicht zur Notfallaufnahme gebe. Das hilft aber niemandem, der mit welchem Notfall auch immer im Krankenwagen zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus gefahren wird, dort aber anderthalb Stunden im Krankenwagen bis zur Aufnahme warten muss, weil die Notaufnahme voll ist. In dieser Zeit warten auf diesen Krankenwagen schon die nächsten Notfallpatienten. Oder der Rettungshubschrauber, der mit seiner Patientin nicht abhebt, weil die Notärzte in 15 Minuten nach einer aufnahmebereiten geeigneten Notaufnahme telefoniert haben – vergeblich. Operation nicht möglich, Patient tot. Jetzt mal ganz konkret am Beispiel Saale-OrlaKreis: Das Krankenhaus Schleiz ist geschlossen. Dort stehen jetzt statt einer Notaufnahme und einem Krankenhaus zwei Rettungswagen parat. Fahrzeit zur nächstgelegenen, aber im Einzelfall wohl nicht geeigneten Notaufnahme in Pößneck, Plauen, Greiz, Naila in Bayern, Hof, Saalfeld, Gera, Rudolstadt, Jena: zwischen 30 und 55 Minuten. Dass man ins Krankenhaus nach Bayern fahren kann, nebenbei bemerkt, haben wir übrigens mutigen Menschen zu verdanken, die nach 40 Jahren dem Regime der Ursprungspartei dieser Fraktion hier ein Ende bereitet haben. (Beifall AfD) Denn mit dem B 1000, grünem SV-Heft und Forumschecks wäre man nicht weit gekommen – weder vor noch nach der Grenze. Das heißt aber jetzt konkret für einen Notfallpatienten, der im ländlichen Raum sowieso schon 17 Minuten auf Hilfe warten muss: Der muss dann nach einem Herzkasper noch einmal eine Dreiviertelstunde zum Waldwindmühlengucken durch Thüringen gefahren werden, vielleicht sogar nach Bayern. Da gibt es zur Freude des Thüringer Ministers für Energie jetzt schon bald noch mehr Windräder. Die haben dafür in Bayern allerdings First-Responder-Einheiten. Das sind einfach nackte Fakten. In der Praxis hieße das nämlich in dem Fall: Notrufeingang, im besten Fall – wie gesagt – 17 Minuten Fahrt über zehn Jahre rotrot-grüne Brombeerinfrastruktur, im Notfall Erstversorgung bis zur Transportfähigkeit, Fahrt und dann warten vor der Notaufnahme, weil gerade keine Aufnahmekapazitäten vorhanden sind. Das konnte man bei Fahrtantritt nicht wissen. Dem Patienten ist lange nicht geholfen, das Rettungsmittel ist lange Zeit gebunden. Das ist oft Realität. Vom 20-Minuten-Land Thüringen ist das weit entfernt. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier in Thüringen sämtliche Daten zu Reaktionszeiten, Übergabezeiten zwischen Rettungsdienst und Klinik, Kapazitätsauslastung von Notaufnahmen, der regionalen Versorgungsdichte standardisiert erfassen, möglichst durch sinnvolle Digitalisierung zum Wohle des Menschen. Denn nur wenn wir genau und tagesaktuell wissen, wie und wo die Kapazitäten gut oder schlecht sind, wenn wir reelle Daten landesweit einheitlich erfassen, haben wir eine verlässliche Grundlage, um die Notfallversorgung optimal steuern und in Überlastungssituationen eingreifen und optimieren zu können, vor allem vor dem Hintergrund der Krankenhausreform und den noch vielen zu befürchtenden Reformanpassungsgesetzen, mit denen es mit den von uns im Antrag aufgeführten Mitteln erst möglich ist, einen vernünftigen, evidenzbasierten Krankenhausplan zu erstellen, dem die tatsächlichen Bedarfe zugrunde liegen. Es geht nicht bei jedem Notruf gleich um Leben oder Tod – zum Glück. Aber in jedem Fall geht es um die Schaffung guter und gleicher Lebensverhältnisse und das Wohl der Bevölkerung. Das ist die Aufgabe dieses Hohen Hauses und dieser kann man prima bei weiteren Beratungen im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung sowie im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familien nachkommen. Da können Sie, Frau Güngör, uns sicherlich in unserer intellektuellen Betrachtung weiterhelfen. (Beifall AfD)

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