thueringer-landtag.de ↗

Sascha Schlösser

AfD 27.03.2026 Sitzungen 8/42

Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete jeglichen Geschlechts, sehr geehrte Thüringer jeglichen Geschlechts! Herr Schard hat es angesprochen: Ich habe mich in meinem Redebeitrag am Mittwoch auf diese Schlussformel oder auf diese Funktionsbezeichnung bezogen. Da sage ich auch gern noch mal etwas dazu. Wir sind uns aber sicherlich einig: Vieles von dem, was ich gesagt habe, kann man nicht wirklich von der Hand weisen. Es handelt sich nicht bloß um eine bloße Redaktionsänderung oder eine bloße Änderung im Rahmen des Sachzusammenhangs, wie es hier versucht wurde darzustellen. Es geht schon um gravierende inhaltliche Änderungen, die dieser Gesetzentwurf vorsieht. Wir sind uns scheinbar einig, dass die Privilegierung der Betreuer und Kleingärtner sinnvoll ist. Da sind wir einer Meinung. Und ich bin auch mit Ihnen einer Meinung, dass es nicht sein kann, dass die Privilegierung von der Rechtsform der Organisation abhängt. Aber ich habe gesagt – und dabei bleibe ich –: Wir müssen genauer hinschauen, ob die Organisation, die hier im Gericht auftritt, in dem Rahmen, in dem sie auftritt, tatsächlich gemeinnützige Aufgaben erfüllt oder nicht. Und da habe ich nicht das Gefühl. Ich habe das Gefühl, dass hier Organisationen privilegiert werden, die gut aufgestellt sind, die teilweise Juristen haben, die einen fest angestellten Geschäftsführer haben. Sie haben das Thema der Gemeinnützigkeit aufgeworfen. Aber wir müssen auch aufpassen, dass wir nicht überprivilegieren. Es ist so: Wir haben ja alle auch kommunalpolitische Vereinigungen. Die sind in der Regel keine gemeinnützigen Vereine, weil die vom Land gefördert werden. Und da gibt es das sogenannte Verbot der Doppelförderung. Da muss man auch genau hinschauen. Wir müssen aufpassen, dass sozusagen diese Unternehmen oder diese Vereinigungen, die schon durch die Gemeinnützigkeit gefördert werden, die sie ja steuerrechtlich besserstellt, nicht noch weiter gefördert werden. Insofern habe ich gesagt: Das ist eine Verletzung des fiskalischen Äquivalenzprinzips, dass sozusagen jeder, der eine Leistung bei Gericht bestellt, die grundsätzlich auch bezahlen muss. Dann hatte ich kritisiert, dass sozusagen durch die bloße Eintragung im Zuwendungsempfängerregister ein gewisser Kontrollverlust entsteht, weil wir darauf nicht zugreifen können, weil wir das selbst als Land nicht mehr prüfen, und dabei bleibe ich. Ansonsten kritisiere ich vor allen Dingen das Verfahren, das Sie hier anwenden. Ich war am Mittwoch der Einzige, der zu diesem Gesetzentwurf gesprochen hat, (Zwischenruf Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz: Ich habe auch gesprochen!) und die Ministerin – ich korrigiere mich natürlich sofort. Sie haben es nicht für nötig gehalten, darüber zu reden. Aber Sie haben noch etwas viel Schlimmeres gemacht. Sie haben unsere Kritik nicht zum Anlass genommen, das an den Ausschuss zu verweisen, sodass wir über all diese Punkte hätten reden können. Und wir haben ja vonseiten der Linken jetzt gerade sogar eine eigene Wunschliste vorgetragen bekommen. Die wäre es vielleicht auch wert gewesen, sie im Justizausschuss zu besprechen. Also Sie haben hier etwas veranstaltet, ein kleines Theaterstück. Das fing schon gestern so an, dass eine linke Pfarrerstochter den diabolischen Geschichtslehrer angegriffen und gegenüber der AfD-Fraktion Flüche ausgesprochen hat – oder jedenfalls in diese Richtung. Das hat mich ein bisschen an eine Szene in „Ice Age“ erinnert, als sich die aussterbenden Dodos um die letzten drei Melonen scharen und den Säugetieren sagen: Wenn ihr nicht selbst vorgesorgt habt, dann kommt ihr aber nicht über den Winter, dann sollt ihr verflucht sein. Also es war so ein bisschen Theater. Da bin ich ein bisschen in den historischen Kontext reingekommen, „Ice Age“, habe ich gedacht, vielleicht kann man das heute auch historisch aufziehen. Das, was Sie hier veranstalten, dass Sie an zwei Plenartagen so ein Gesetz durchpeitschen, hat mich an etwas erinnert, das ich aus meiner Ausbildung als Jurist kenne. Als Jurist muss man sich ein Wahlfach wählen. Bei mir war das Rechtsgeschichte. Ich gehöre zu den Leuten, die wissen, dass wir vor 1933 auch schon eine Geschichte hatten. Es erinnerte mich an den sogenannten endlichen Rechtstag. Das heißt, Kaiser Karl V., der 1532 die Constitutio Criminalis Carolina und damit den Inquisitionsprozess eingeführt hat, hat eingeführt, dass man im Stillen, Heimlichen den Kandidaten erst mal gefoltert hat. Da hat man die Grundlagen für den Prozess geschaffen und dann in einem endlichen Rechtstag noch mal vor dem Volk eine Verhandlung vorgespielt. Das ist das, was wir heute hier erleben. (Beifall AfD) Also wir reden heute hier zum allerersten Mal über einen eigenen Gesetzentwurf und wollen, dass wir ihn endgültig beschließen. Und das kann nicht sein. Ich habe überlegt: Vielleicht kann man für diese Art Verfahren einen neuen Begriff finden. Ich nenne das „Endliches Parlamentstagsgesetz“, also ein Gesetz, das Sie gar nicht mit uns besprechen wollen. Ich habe gesagt, das ist eine Missachtung des Parlaments, und dabei bleibe ich. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das ist doch aber nicht das erste Mal!) Aber mich ärgert es. Ich habe so ein Gesetz jetzt selbst noch nicht mit Ihnen besprochen. Dann haben Sie das Urteil angesprochen. Man kann so ein Urteil auch kritisieren, ohne das Bundesverfassungsgericht despektierlich zu machen oder die Institution verletzen zu wollen. Ich nenne das „Loretta-Beschluss“. Da ist so viel Schlimmes zur Folge gekommen. Das ist die Verschriftlichung der Szene, in der Stan im Monty-Python-Film „Das Leben des Brian“ erkennt, er möchte von nun an Loretta heißen, und alle sind sich einig, er kann keine Babys bekommen, aber er kann das Recht haben, Babys zu bekommen. Also dieser Beschluss ist für mich ein bisschen Satire. Wenn man schaut, das Gericht hat ja reingeschrieben, wen man so alles gehört hat, wie die Lebensrealität sein soll, da wundert einen nichts. Da sind gerade mal noch die katholische Kirche und die Standesbeamten, die da als Neutrale gehört wurden, ansonsten niemand, der meines Erachtens für alle Deutschen oder alle Thüringer sprechen kann. Übrigens hat sich auch die Landesregierung laut Beschluss dazu geäußert und hat das begrüßt. Das darf man kritisieren, und der Beschluss, den Sie zitieren, ist auch inkonsistent. Wenn Sie den mal lesen: Da spricht das Gericht davon, wie man sich fühlt – die persönliche Einstellung zur Geschlechtsidentität –, behauptet dann aber, man könne Geschlechter nicht unterscheiden. Die Person, die dieses Verfahren indiziert hat, hat eine sogenannte Monosomie X. Musste ich auch lesen. Wenn Sie das mal googeln, dann finden Sie: Das ist eine besondere genetische Situation bei Frauen. Es steht so in Wikipedia, können Sie überall nachsehen. Es war eine Frau, die hier geklagt hat, die nicht mehr als Frau eingetragen werden wollte. Dieser Beschluss stammt aus dem Jahr 2017. Es sind also schon ein paar Jahre ins Land gegangen. Ich glaube, heute bereut man vieles, was dort festgehalten wurde – nicht erst seit bestimmte transgeschlechtliche Personen entdeckt haben, dass man das zum Geschäftsmodell machen kann, im Abmahnverfahren 100.000 Euro generieren kann und gleichzeitig Bürgergeld beantragen kann.

Alle Reden von Sascha Schlösser Protokoll ↗