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Lena Saniye Güngör

27.03.2026 Sitzungen 8/42

Wahl der Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen sowie Aushändigung der Urkunde über die Bestellung und deren Verpflichtung

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Da sehe ich keinen Widerspruch, das ist der Fall. Ich schließe diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 86, gültige Stimmzettel 85, ungültige Stimmzettel 1. Auf den Wahlvorschlag entfallen 58 Jastimmen, 26 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Claudia Democh zur Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen gewählt hat. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Frau Democh: Ich nehme die Wahl an!) Ich beglückwünsche Sie zu dieser Wahl. (Beifall AfD, CDU, BSW, SPD) Die Aushändigung der Urkunde über die Bestellung und die Verpflichtung soll nach der Wahl zu Tagesordnungspunkt 27 erfolgen. Das zu Ihrer Transparenz. Damit schließe ich vorläufig diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27 Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3174 Der Landtag hat in seiner 7. Wahlperiode in seiner 3. Sitzung am 12. Dezember 2019 Herrn Joachim Leibiger als Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gewählt, dessen Amtszeit mit Ablauf des 11. Dezember 2025 endete. Gemäß § 16 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wählt der Landtag die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen auf Vorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen oder des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Notwendig sind damit mindestens 45 Stimmen. Wählbar ist, wer in den Landtag gewählt werden kann. Die bzw. der Landesbeauftragte soll ein Mensch mit Behinderung sein. Die Amtszeit der bzw. des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beträgt sechs Jahre. Sie beginnt vorbehaltlich der erfolgreichen Wahl mit der Aushändigung der Urkunde über die Bestellung. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Herrn Dennis Petschner vor. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Gerbothe, Frau Abgeordnete Heber und Herr Abgeordneter Thomas eingeteilt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen mit den Abgeordneten zu verlesen.

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