Lena Saniye Güngör
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen zum Thema „Thüringenplan 2026 – Schwerpunkte der Regierungsarbeit im laufenden Jahr“
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich habe jetzt eine lange Kunstpause gelassen. Es hat niemand gezuckt. Da danke ich Ihnen allen dafür und dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und bitte jetzt einmal die Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen zu mir, weil es noch Absprachebedarf zum weiteren Platzierungsverlauf gibt. Ja, hier gab es ungewohnt viel Einigkeit. Wir werden nun in die Mittagspause gehen und dann für Sie zur Orientierung: erst die Wahlen, dann TOP 3, dann TOP 18, dann fortlaufend. Wir haben Punkt 13.00 Uhr, das heißt, um 13.45 Uhr werden wir hier weitermachen. Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 13.45 Uhr, sodass wir, wie besprochen, unsere Sitzung nun fortsetzen. Als Hinweis zum weiteren Ablauf gebe ich Ihnen noch einmal die Abarbeitung der Tagesordnung bekannt. Die Fraktion der CDU hat zwischenzeitlich die Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 28 und 29 zurückgezogen. Damit liegen zu diesen beiden Punkten keine Wahlvorschläge vor, was zur Absetzung der Punkte 28 und 29 von der Tagesordnung führt. Unter Berücksichtigung der Absetzung des Tagesordnungspunkts 25 werden die Wahlen in folgender Reihenfolge durchgeführt: Tagesordnungspunkt 26, dann 27, dann 24. Und absprachegemäß werden danach erst der Tagesordnungspunkt 3 und dann Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen. Danach geht es in der Tagesordnung mit Punkt 17 weiter. Ich hoffe, da sind wir alle beieinander und Sie konnten mir folgen. Dann eröffne ich nun Tagesordnungspunkt 26 Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3173 Der Landtag der 7. Wahlperiode hat in seiner ersten Sitzung am 26. November 2019 Herrn Dr. Kurt Herzberg als Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen gewählt, dessen zweite Amtszeit mit Ablauf des 25. November 2025 endete. Damit hat der Landtag eine neue Bürgerbeauftragte bzw. einen neuen Bürgerbeauftragten zu wählen. Gemäß § 7 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag die Bürgerbeauftragte bzw. den Bürgerbeauftragten auf Vorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Notwendig sind damit mindestens 45 Stimmen. Wählbar ist, wer in den Landtag gewählt werden kann. Die Amtszeit der bzw. des Bürgerbeauftragten beträgt sechs Jahre. Diese beginnt vorbehaltlich der erfolgreichen Wahl mit der Aushändigung der Urkunde über die Bestellung. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Frau Claudia Democh vor. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Gerbothe, Frau Abgeordnete Heber und Herr Abgeordneter Thomas eingeteilt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
