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Alexander Kästner

BSW 04.02.2026 Sitzungen 8/35

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Aufwuchs von Staatssekretärsposten und vorzeitige Lebenszeitverbeamtung: Zeichen einer Selbstbedienungsmentalität der sogenannten Brombeer-Regierung?“

Ich mache es kurz. Ich werde die Rede nicht so halten, wie ich sie aufgeschrieben habe oder wie sie da geschrieben steht. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Da hät- test du vorher mal reingucken müssen!) Das habe ich schon. Also die Überschrift „Selbstbedienungsmentalität der sogenannten Brombeer-Regierung“ ist natürlich wieder Polemik. Dass man das Thema aufruft – okay, das kann man gut verstehen. Auch wenn man die Diskussion von vor einigen Jahren mit der Postenaffäre sieht, ist es sicherlich auch nicht unbegründet, das Thema aufzurufen. Im Kontext dessen, wie wir heute das Plenum eingeleitet haben, passt es natürlich auch gut noch in diesen Tag rein, um diese ganze Atmosphäre noch mehr aufzuheizen. Es ist alles gut und schön. Ich möchte mich dem weder in der einen Richtung noch in der anderen Richtung anschließen. Ich möchte es auch nicht wirtschaftlich betrachten, was wir hier tun. Da kann man differenzierter Meinung sein. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ja, das wäre dann auch unangenehm, ne!) Ich möchte es mal rein juristisch betrachten, weil ich das gemacht habe, und da kommen wir auch zu einer vernünftigen Betrachtung. Wenn ich es juristisch betrachte, dann bin ich kraft meines Studiums und auch meiner entsprechenden Einstellung dazu verpflichtet, Gesetze anzuwenden. Wenn ich das Laufbahngesetz anschaue und subsumiere die Tatbestandsvoraussetzungen durch – die sind ja alle schon genannt worden, deshalb verzichte ich auf die Wiederholung –, dann sind diese Voraussetzungen allesamt eingehalten – Eignung, Leistung. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD) Herr Mühlmann, ich kann auch gleich darauf antworten. Ich habe es mir mitgeschrieben. Alles, was Sie gesagt haben, bezog sich eher auf die politische Betrachtung der Geschichte oder ob es wirtschaftlich sinnvoll ist. Aber Sie haben die Rechtmäßigkeit mit Ihren ganzen Ausführungen selbst eingeräumt. Sie haben dreimal bestätigt, dass Sie es im Vergleich zu der Postenaffäre diesmal durchaus für rechtmäßig halten. Wenn das der erste Maßstab ist – und das sollte der erste Maßstab sein –, dann können Sie es auch nicht mit der Postenaffäre betrachten; da war es vielleicht ein bisschen differenzierter. Mittlerweile – noch mal was hinzugefügt –: Man hat diese Kommission eingerichtet, die das noch mal spezifischer geprüft hat, gerade um die Fehler, die damals vielleicht gemacht worden sind – da bin ich zu wenig involviert, um das genauer einschätzen zu können, da war ich nicht dabei –, eben nicht zu machen. Ich kann durchaus erkennen, dass man sich mit dieser Kommission diese Mühe gemacht hat, um diese Fehler zu vermeiden, und auch versucht hat, die gesetzlichen Voraussetzungen damit ein bisschen mehr auszufüllen. Das erkenne ich jetzt als das Ergebnis und damit, finde ich, kann man eine legale, also eine ordentliche Rechtsanwendung nicht als Selbstbedienungsmentalität bezeichnen. Alle weiteren Würdigungen möchte ich hier nicht abgeben. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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