Beate Meißner
b) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Was hat die Landesregierung getan, um einen Abschiebestopp in den Iran zu ermöglichen?“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuschauer, aufgrund des Antrags der Fraktion Die Linke beschäftigen wir uns hier im Rahmen der Aktuellen Stunde mit der Situation der Islamischen Republik Iran. Ich denke, das ist eine ganz gute Möglichkeit, um einen besonderen Blick auf das zu haben, was dort passiert, aber auch zu verdeutlichen, zum einen wie die Landesregierung die Frage des Abschiebestopps einschätzt, aber auch wie man hier im Hohen Haus mit der Würde der Menschen in diesem Land umgeht. Aus Sicht der Landesregierung sind das wirklich erschreckende Entwicklungen, die wir dort sehen, solange wir sie sehen können. Denn die Entwicklung der letzten Wochen ist auch Grund dafür, dass wir mittlerweile kaum noch aktuelle Bilder aus dem Iran haben. Offizielle Zahlen sind unterschiedlich. Man kann davon ausgehen, dass es mindestens 5.000 Protestierende sind, die von den Regierungstruppen bisher getötet wurden. Aber inoffizielle Zahlen – beispielsweise von Ärzten, die in der Region unterwegs sind – sprechen von über 20.000 Toten. Sehr geehrter Herr Haseloff, angesichts dieser Zahlen und dieses Leids der Menschen hätte ich eigentlich eine gemäßigtere Rede von Ihnen erwartet. Aber es tut mir leid, am Ende zahlt das wieder auf Ihre Art und Weise ein und lässt die Achtung und Respekt der Menschenwürde der Betroffenen in dieser Region vermissen. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Opfern um unbewaffnete Zivilisten handelt, die schwer bewaffneten Regierungstruppen gegenüberstehen, und wir Bilder sehen von Straßenzügen voller Leichensäcken, worunter viele Kinder, viele Frauen sind, müssen wir diese Situation mit Bestürzung und Unverständnis bewerten. Deswegen gelten meine Gedanken und mein Mitgefühl den Opfern, den Angehörigen und vor allen Dingen auch den mutigen Menschen, die dort für eine Zukunft in Freiheit ihr Leben riskieren. Ich denke, das ist etwas, das man an dieser Stelle wirklich auch hervorheben muss, denn das ist ein Handeln, das nicht selbstverständlich ist. Ich kann Ihnen an dieser Stelle auch versichern, dass wir als Landesregierung unsere Augen vor diesen Gräueltaten des iranischen Mullah-Regimes nicht verschließen. Das bedeutet für uns auch, hier keine Sonntagsreden zu halten, sondern mit den Betroffenen in unserem Land ins Gespräch zu kommen. Deswegen fand bereits ein Gespräch meines Staatssekretärs mit dem Persischen Kulturverein Mitteldeutschland in Jena statt, um Ängste zu nehmen und sich auszutauschen, wie sich die Entwicklungen darstellen. Deswegen denke ich auch, dass das der bessere Weg ist, anstatt hier Parteipolitik zu betreiben.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist doch keine Parteipolitik!)
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das ist
doch hier das Parlament!) Für diese Diskussion ist es aber sinnvoll, sich auch die sachlichen Voraussetzungen und die Situation hier im Land vor Augen zu führen. Daher möchte ich Ihnen an dieser Stelle auch aktuelle Informationen übermitteln. Ende vergangenen Jahres hielten sich insgesamt 2.070 iranische Staatsangehörige in Thüringen auf. Die allermeisten der hier lebenden Iranerinnen und Iraner sind im Besitz einer befristeten oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Eine Aufenthaltsbeendigung ist also in diesen Fällen gar nicht zu erwarten. Lediglich 110 iranische Staatsangehörige waren zum Stichtag 31.12.2025 in Thüringen ausreisepflichtig. Aber all diese Menschen besitzen ausnahmslos eine Duldung und diese Duldung ergibt sich aus dem Gesetz und nicht aus dem Handeln der Thüringer Landesregierung. Und das ist der Unterschied, Herr Haseloff. Wir setzen Recht und Gesetz konsequent um und das bedeutet auch, dass Duldungen auszusprechen sind, solange die Voraussetzungen dafür da sind. Deswegen ist es so, dass in diesen Fällen keine unmittelbaren aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bevorstehen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal erwähnen, was schon gesagt wurde: Seit Ende des Jahres 2023 fanden keine Abschiebungen aus Thüringen in den Iran statt. Angesichts der Situation im Iran und auch der Informationen, die mir zum aktuellen Zeitpunkt vorliegen, ist es auch aus rein tatsächlichen Gründen gar nicht möglich, Rückführungen in den Iran vorzunehmen, weil diese schon scheitern. Aber die Thüringer Landesregierung schweigt auch nicht. Ich habe deshalb auch an mehreren Stellen schon darüber Auskunft gegeben, welche Meinung wir im Hinblick auf einen Abschiebestopp vertreten. Auch das ist hier schon gesagt worden: Es nützt nichts, wenn einzelne Bundesländer Abschiebestoppregelungen für sich treffen. Es muss eine bundeseinheitliche Regelung geben, so wie es Anfang 2023 schon in einer ähnlichen Situation war. Dafür müssen das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium eine neue Bewertung der aktuellen Situation vornehmen und dann eine bundeseinheitliche Entscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen auch sagen: Wenn es diesen bundeseinheitlichen Abschiebestopp gibt, dann wird auch die Thüringer Landesregierung diesem klar zustimmen. Aber ich bin davon überzeugt, dass es keiner mitunter rein symbolischer Erlasse einzelner Länder bedarf, sondern dass Bund und Länder diesen Weg gemeinsam gehen sollten und damit auch geschlossen an der Seite der Iranerinnen und Iraner stehen. Deswegen kann ich Ihnen auch versichern, dass die Thüringer Landesregierung weiter in engem Kontakt mit den Betroffenen hier in Thüringen stehen wird. So ist auch bereits ein weiterer Termin mit dem Persischen Kulturverein vereinbart worden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
