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Marcel Kramer

AfD Sitzungen 8/33

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer, der Doppelhaushalt 2026/2027 zeigt sehr deutlich, welche Prioritäten diese Landesregierung setzt und welche nicht. Gerade im Einzelplan 10 wird klar: Statt sich konsequent auf Infrastruktur, Verkehrssicherheit und die Stärkung der Kommunen zu konzentrieren, verliert sich der Haushalt in Unklarheiten, Umwegen und ideologisch geprägten Schwerpunktsetzungen. Infrastruktur ist jedoch keine Nebensache. Sie entscheidet darüber, ob Menschen sicher unterwegs sind, ob Unternehmen investieren und ob der ländliche Raum eine Zukunft hat. (Beifall AfD) Genau hier erleben viele Bürger das Gegenteil: marode Straßen, sanierungsbedürftige Brücken und ein wachsender Sanierungsstau. Unsere Kritik richtet sich deshalb nicht gegen Investitionen an sich, sondern gegen falsche Prioritäten. Wir stehen für eine Politik, die Substanz erhält, technologieoffen handelt und verantwortungsvoll mit dem Geld der Bürger umgeht, statt Probleme zu vertagen oder in Schattenhaushalte zu verschieben. (Beifall AfD) Der Freistaat hat hier die Aufgabe, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen und nicht die Menschen nach politisch-ideologischen Leitbildern umzuerziehen. Denn Mobilität entsteht aus Lebensrealität, aus Arbeitswegen, Familienalltag, ländlichen Entfernungen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Und genau aus diesem Grund haben wir Änderungsanträge eingebracht, die diesem einfachen Prinzip folgen: weniger Ideologie, mehr Substanz. Wir beenden die Finanzierung von Vorfeldstrukturen, die keinen messbaren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. (Beifall AfD) Ein Beispiel dafür ist die AG Fahrradfreundliche Kommunen in Thüringen. Dieser Verein finanziert sich bereits über Mitgliedsbeiträge der beteiligten Kommunen. Es ist nicht Aufgabe des Landes, solche Strukturen zusätzlich zu fördern oder Kampagnen zu finanzieren. (Beifall AfD) Ebenso streichen wir Zuschüsse für Investitionen im ÖPNV, soweit sie ausschließlich der Umsetzung der sogenannten Clean Vehicle Directive dienen, einem Instrument, das sich nahezu einseitig auf Elektromobilität konzentriert. Viele Landkreise und Verkehrsunternehmen können sich weder diese Fahrzeuge in der Anschaffung noch die nötige InThüringer Landtag - 8. Wahlperiode frastruktur im laufenden Betrieb leisten. Sie sind nur aufgrund der massiven einseitigen Förderungen bzw. Subventionen überhaupt finanzierbar. Allein die Umsetzung in Thüringen dieser von Brüssel uns auferlegten Direktive wird die nächsten zehn Jahre Investitionen von weit mehr als über 1 Milliarde Euro benötigen. Geld, welches für ideologisch geprägte Vorgaben gebunden wird, ohne dass hier ein realer Mehrwert für unsere Bürger entsteht. Auch bei der Schieneninfrastruktur gilt, die derzeitige Ausrichtung ist stark ideologisch geprägt und treibt die Kosten unnötig in die Höhe. Besonders deutlich wird das beim Fokus auf teure und schwere Akkuzüge. Ihre begrenzte Reichweite, die Abhängigkeit von Topografie und Witterung sowie notwendige Ladezeiten schränken den Betrieb ein und verringern die Flexibilität bei Umläufen und Einsatzplanung. Gleichzeitig führt die politische Festlegung auf diese Technik zu einem Verlust der Technologieoffenheit. Statt regional passende und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zuzulassen, werden Investitionen an ein technisches Leitbild gebunden. All das belastet unseren Landeshaushalt, ohne automatisch zu einem besseren Angebot oder mehr Leistungsfähigkeit zu führen. Wir wollen Investitionen, die sich am tatsächlichen Bedarf, an Wirtschaftlichkeit und der nötigen Infrastruktur orientieren, nicht an politischen Symbolen. Bei der kommunalen Infrastruktur muss klar benannt werden, dass es falsch ist, den Kommunen die Mittel für laufende Infrastruktur zu kürzen und diese Kürzung anschließend über kreditfinanzierte Sondervermögen zu kompensieren. Wenn Investitionen aus dem Kernhaushalt gestrichen werden, während parallel Sondervermögen aufgebaut werden, dann ist das keine solide Haushaltspolitik. Dann werden Probleme nicht gelöst, sondern zeitlich und buchhalterisch verschoben. Infrastruktur gehört in den Kernhaushalt. Sie muss transparent, ehrlich und generationsgerecht finanziert werden. (Beifall AfD) Investiert werden muss dort, wo es wirkt, und nicht dort, wo es nur gut klingt. So erhöhen wir die Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur, da hier die Kürzung auf 35 Millionen Euro ab 2026 absolut nicht nachvollziehbar war, wenn die tatsächlichen Ausgaben 2024 bei rund 40 Millionen Euro lagen. Wer hier spart, gefährdet wichtige Projekte und schwächt die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Auch die Landstraßen dürfen nicht weiter verfallen. Auch hier sichern wir die Mittel für Wartung, Sofortreparaturen, Fahrbahnerhaltung und Straßenmarkierung auf mindestens dem bisherigen Niveau, weil Substanzerhalt günstiger ist als späterer Komplettneubau. - 33. Sitzung - 17. 12.2025 2637 /18. Und schließlich der Winterdienst: Verkehrssicherheit darf nicht vom Wetterbericht abhängen. Konkret geht es hier um die Zuweisungen an die Kommunen für die Erbringung des Winterdiensts auf Ortsdurchfahrten von Landstraßen. Diese Aufgabe liegt faktisch bei den Städten und Gemeinden, obwohl es sich um Landstraßen handelt. Wenn das Land hier seine finanzielle Beteiligung zurückfährt mit dem Verweis auf angeblich milde Winter, dann ist das realitätsfern und gegenüber den Kommunen nicht fair. Gerade bei Ortsdurchfahrten in höheren Lagen geht es nicht um Komfort, hier geht es um Sicherheit, um Schulwege, den öffentlichen Nahverkehr, Rettungsdienste und die Erreichbarkeit ganzer Ortsteile. Wir fordern deshalb ausdrücklich, die Zuweisungen an die Kommunen für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Landstraßen verlässlich abzusichern. Denn wer den Kommunen diese Aufgabe überträgt, muss sie auch angemessen dafür finanzieren. (Beifall AfD) Ein weiteres Zukunftsthema ist bezahlbarer Wohnraum. Viele Menschen in Thüringen wollen hier bauen, mieten, ihre Zukunft gestalten. Umso unverständlicher ist es, dass im Wohnungsbauvermögen des Landes knapp 450 Millionen Euro ungenutzt liegen, davon 86,6 Millionen Euro sofort verfügbar. Dieses Geld gehört nicht auf Konten, sondern in Wohnungen. Wir unterstützen deshalb die gesetzliche Neuregelung, nach der Wohnbauförderungsprogramme ab dem 01.01.2027 im Kernhaushalt abgebildet werden sollen. Das Sondervermögen Thüringer Wohnungsbauvermögen wird zum 31.12.2026 aufgelöst. Unsere Anträge zur Zuführung an die zweckgebundene Rücklage gemäß Thüringer Haushaltsgesetz, Titelgruppe 72, Drittmittel und zudem Zuweisungen für Investitionen an das Thüringer Wohnungsbauvermögen sichern diesen Übergang und sorgen für Transparenz. Zur näheren Begründung verweise ich auf die Gesetzesbegründung in Drucksache 8/2409. Darüber hinaus setzen wir ein klares Signal für Familien. Das Familienbauförderprogramm muss fortgeführt werden. Angesichts steigender Belastungen durch Inflation und höhere Steuern ist es wichtiger denn je, Familien beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Das Programm übernimmt die Grunderwerbsteuer und erleichtert den Schritt ins Eigenheim. Die Nachfrage ist hoch, die Wirkung unbestritten. Eine Kürzung wäre das falsche Signal. Wir stellen hier 11,5 Millionen Euro bereit, um das Programm fortzuführen und jungen Familien eine Perspektive zu geben. Und schließlich: Schuldendiensthilfen an kommunale Wohnungsbaugesellschaften lehnen wir ab. 2638 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode Es ist nicht im Landesinteresse, öffentliche Unternehmen mit finanziellen Privilegierungen auszustatten, die den Wettbewerb verzerren. Eine Quersubventionierung kommunaler Wohnungsunternehmen durch den Steuerzahler ist für uns nicht vertretbar. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Aber ÖPNV wird doch auch subventioniert!) Meine Damen und Herren, dieser Doppelhaushalt der Brombeere im Einzelplan 10 verwaltet Probleme, statt sie zu lösen. (Beifall AfD) Er setzt falsche Prioritäten bei Infrastruktur, Wohnen und kommunaler Handlungsfähigkeit. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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