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Thomas Gottweiss

CDU Sitzungen 8/33

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, ich beginne meine Rede mit der Debatte um das Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt in TOP 2. Der Thüringer Wald steht vor großen Herausforderungen. Dürrejahre, Stürme und Schädlingsbefall haben deutliche Spuren hinterlassen und machen ein vorausschauendes Handeln notwendig. Mit der Novellierung des Errichtungsgesetzes von ThüringenForst reagiert die Brombeerkoalition auf diese Lage und macht die Landesforstanstalt widerstandsfähiger. Ziel ist es, Kostenregelungen bei Nutzungsausfällen zu verstetigen, Rücklagen zu stärken und eine flexible Kreditaufnahme zu ermöglichen, um auf Extremwetterereignisse schneller und wirksamer reagieren zu können. Zugleich schafft der Gesetzentwurf Klarheit über die Aufgaben von ThüringenForst. Wohlgemerkt geht es bei dieser Klarheit nicht um eine Ausweitung der Möglichkeiten von Thüringen2610 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode Forst. Geschäfte im Bereich der erneuerbaren Energien sind für Thüringen bereits in der aktuell geltenden Rechtslage nicht ausgeschlossen. Allerdings dient es der Rechtssicherheit, diese nun ausdrücklich und rechtsverbindlich zu definieren. Dazu zählen die energetische Nutzung von Holz und Biomasse sowie Photovoltaikanlagen auf geeigneten landeseigenen Flächen, etwa an Autobahnen oder auf Forstgebäuden. Damit werden zusätzliche Einnahmequellen erschlossen, die wiederum der Waldpflege und dem Klimaschutz zugutekommen können. Besonders wichtig ist die klare Regelung zur Windenergie im Staatswald. Die CDU-Fraktion behält ihre grundsätzliche Skepsis gegenüber Windkraft im Wald, (Heiterkeit AfD) zugleich erkennen wir aber die bundesrechtliche Realität an. Ein pauschales Verbot ist rechtlich nicht möglich. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie wollten doch von Bayern lernen, Herr Gottweiss! Von Bayern!) Der Gesetzentwurf setzt daher auf eine bewusste eigentumsrechtliche Selbstbeschränkung. (Unruhe AfD) ThüringenForst darf Windenergieprojekte ausschließlich in enger Abstimmung mit den Kommunen umsetzen. Voraussetzung ist eine entsprechende kommunale Bauleitplanung, die Wald- und Artenschutz vor Ort berücksichtigt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das gibt es im Bayerischen Staatsforst schon lange!) Damit werden die Gemeinden gestärkt und erhalten ein echtes Mitspracherecht. Es gibt keinen Automatismus, sondern transparente Entscheidungen vor Ort. So verbindet das Gesetz Vernunft in der Energiewende mit dem Schutz des Waldes und der Stärkung der kommunalen Verantwortung – ein ausgewogener Kompromiss im Interesse Thüringens. Ich danke insbesondere den Kollegen von BSW und SPD für die Bereitschaft, sich auf diese wegweisende Regelung einzulassen. Wir mussten hart verhandeln in einem Bereich, der von komplizierten rechtlichen Zusammenhängen geprägt ist. Im Ergebnis haben wir gezeigt, dass wir zum Versprechen des Koalitionsvertrags stehen. Unser Wort gegenüber den Gemeinden und den Bürgern in Thüringen steht. Auf uns ist Verlass. Ich möchte hier noch einmal für das Protokoll auf einige rechtliche Aspekte eingehen, die im Rahmen der Anhörung klar geworden sind. Dazu - 33. Sitzung - 17. 12.2025 /18. gehört die juristisch wichtige Trennung zwischen dem planungsrechtlichen Bereich und der eigentumsrechtlichen Möglichkeit einer eigenständigen Entscheidungsfindung. Durch das vorliegende Gesetz sind ausschließlich Regelungen im Binnenverhältnis des Landes als Anstalts- und Gewährträger zu seiner Landesforstanstalt betroffen. Auswirkungen auf raumordnerische Belange der Planungsregion gibt es durch die Gesetzesänderung nicht – insbesondere nicht auf das Zusammenspiel von Raumordnungsgesetz, Baugesetzbuch, Windenergieflächenbedarfsgesetz, LEP und Raumordnungsplänen. Grundsätzlich werden die rechtskräftig festgelegten Vorranggebiete Windenergie auf die Flächenziele angerechnet, unabhängig davon, ob der Flächeneigentümer aktiv die Fläche bereitstellt. Das ist ein wichtiger rechtlicher Grundsatz, der für alle Flächeneigentümer gilt: Private, die Gemeinden und das Land. Generell wird die Bereitschaft von Flächeneigentümern zur Nutzung und Umsetzung von auf ihren Flächen ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergie raumordnerisch nicht ermittelt oder betrachtet, da diese keine rechtliche Voraussetzung für die Ausweisung ist. Die Planungen sind unabhängig vom Eigentum durchzuführen. Anders wäre es auch gar nicht möglich, da sich Eigentumsverhältnisse und Nutzungs- und Umsetzungsabsichten jederzeit ändern können. Es ist mir wichtig gewesen, das in der Debatte noch einmal klar für das Protokoll zu benennen. Es gab nämlich in der Anhörung einige Stellungnahmen, denen die wichtige Trennung zwischen Raumordnung und Eigentumsrecht nicht gelungen ist. So gab es einige Stellungnahmen, die implizit von einem Umsetzungszwang von Windvorranggebieten gegenüber den Eigentümern ausgegangen sind. Einen solchen Zwang gibt es nicht – nicht bei privaten Eigentümern, nicht bei kommunalen Eigentümern und auch nicht bei Landesflächen. Der damit verbundene Eingriff in das Eigentumsrecht wäre verfassungswidrig. Genauso verfassungswidrig ist eine andere Idee, die in einigen Stellungnahmen geäußert wurde, nämlich dass den Gemeinden das Recht auf eine kommunale Bauleitplanung verwehrt wäre. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz sieht in § 3 Abs. 2 vor, dass die Länder sich entscheiden müssen, auf welcher Ebene die ausgewiesene Fläche gezählt wird, um die Pflichterfüllung der Flächenausweisung nachzuweisen: entweder die Raumordnung oder die Kommunen. Diese Regelung ist notwendig gewesen, weil in den Bundesländern traditionell die Vorrangplanung für Windenergie auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt ist. Die Festlegung auf das Zählverfahren ist ein rein formeller Aspekt, der in keiner Weise die planungsrechtThüringer Landtag - 8. Wahlperiode lichen Möglichkeiten der jeweils anderen Ebene einschränkt. Eine Einschränkung der Möglichkeiten der kommunalen Bauleitplanung ist damit nicht verbunden. Eine solche Einschränkung würde nicht nur der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widersprechen, sondern auch dem Bundesrecht nach Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz. Es ist den Gemeinden gemäß diesen Gesetzen immer möglich, die Ziele der Raumordnung durch eine Feinsteuerung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu untersetzen. Dies gilt ausdrücklich auch für Vorranggebiete Windenergie, die durch die Regionalplanung festgelegt wurden. Eine Einschränkung des Rechts auf kommunale Bauleitplanung würde den Kernbereich des durch das Grundgesetz gesicherten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung berühren und wäre damit verfassungswidrig. Um es hier noch mal klar zu benennen: Die Brombeerkoalition steht ohne Wenn und Aber zur kommunalen Selbstverwaltung. (Beifall BSW, SPD) Wir sind ausdrücklich Partner der Gemeinden und zeigen dies auch dadurch, dass wir den Vorschlag des Gemeinde- und Städtebunds wörtlich übernommen haben. Er lautet: „Die Errichtung von Windenergieanlagen muss auf Flächen erfolgen, die zur Umsetzung durch kommunale Bauleitplanung für diesen Zweck vorgesehen sind.“ Was man verstehen muss, ist, dass diese Selbstbeschränkung, die wir für ThüringenForst in der Formulierung des Gemeinde- und Städtebunds übernehmen, eben gerade keine Ausweitung der Möglichkeiten von ThüringenForst zur Realisierung von Windenergieprojekten ist, sondern eben eine Beschränkung. Da wird im Moment von der AfD viel Desinformation betrieben. Daher ist es wichtig, hier noch einmal die reale Situation darzustellen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Windkraftanlagen dürfen nach aktuellem Bundesrecht grundsätzlich auch im Wald errichtet werden. Denn das Baurecht stuft den Wald als Außenbereich ein, der zur privilegierten Nutzung durch Windenergie vorgesehen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgelegt: Ein pauschales Verbot von Windenergieanlagen im Wald durch Landesgesetze ist nicht zulässig. Gemäß der Rechtsauffassung des Umweltministeriums, der Aufsichtsbehörde und der Beschlusslage des Verwaltungsrats der Landesforstanstalt ist das Verpachtungsmodell bereits heute zulässig. Es gibt bereits auch eine Windenergieanlage, die über dieses Verpachtungsmodell realisiert ist. In der aktuellen Rechtslage gibt es für diese existierende Möglich- 33. Sitzung - 17. 12.2025 2611 /18. keit von ThüringenForst zur Entwicklung von Windenergieprojekten über die Verpachtung von Flächen keinerlei Einschränkungen. Eine Beteiligung der Gemeinden ist dafür bisher nicht notwendig. Es gab auch keine Notwendigkeit eines drängenden kommunalen Wunsches zur Lenkung der Windenergieprojekte auf Kalamitätsflächen. Das ist die Realität. Das ist die Realität, die die AfD leugnet. Sie verbreiten Fake News, die die Bürger verunsichern. Aber wie das so ist mit Fake News und Verschwörungstheorien: Sie sind nie lösungsorientiert. Es geht Ihnen immer nur darum, Populismus zu betreiben und Aufregung zu erzeugen. Es geht Ihnen nicht im Geringsten darum, tatsächlich die Wälder unserer Heimat zu schützen. (Beifall BSW, SPD) Wir hingegen bieten eine konkrete Lösung an. Eine Lösung, die sich in den bestehenden bundesrechtlichen Rahmen einfügt und auch die Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts beachtet. Wir wissen, dass jede pauschale Lösung, die Windenergie im Wald ohne Prüfung des Einzelfalls ausschließt, rechtswidrig wäre. Der Änderungsantrag der AfD ist also überhaupt nicht hilfreich, da er genau in die Falle der Pauschalität tappt. Auch deswegen ist der Kompromiss, den wir gefunden haben, sinnvoll. Er schafft gerade dadurch Rechtssicherheit, dass für jeden Einzelfall ein positiver Weg beschrieben ist, der beschritten werden kann, wenn die Akteure vor Ort es wollen. Das Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt verbindet Natur- und Klimaschutz, die Wahrung der kommunalen Interessen und den fiskalischen Handlungsbedarf. Für den langfristigen Erhalt, die Pflege und die Zukunftsfähigkeit des Thüringer Waldes bleiben naturschutzfachliche Leitplanken unser Maßstab. Kommen wir nun zur Beratung des Einzelplans 09. Wichtig ist uns vor allen Dingen der Abwasserpakt. Wir bekennen uns weiterhin zur Generationenaufgabe der umweltgerechten Abwasserbeseitigung. Wir haben daher auch für die Jahre 2026/2027 umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um den Versorgungs- und Anschlussgrad weiter zu verbessern. Wir wissen, dass mit dem Abwasserpakt ursprünglich eine Förderung von 20 Millionen Euro zusätzlich verbunden war. Diese 20 Millionen haben wir wie geplant im Doppelhaushalt mit 35,9 Millionen und 36 Millionen sehr deutlich überschritten. Die kommunalen Zweckverbände haben im Freistaat Thüringen einen zuverlässigen Partner. Wir werden die Thüringer Umweltakademie ins Laufen bringen. Hierfür haben wir eine Anschubfinanzierung im Haushalt von 300.000 Euro vorgesehen. Wir brauchen im Freistaat ausgebildete Arten2612 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode kundler, um den in Ausschreibungsverfahren vorgesehenen artenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Den Bereich Forst haben wir heute ja schon ausführlich diskutiert. Da muss man sagen, dass dieser im Haushalt eben auch gut repräsentiert ist. Wir werden uns der Herausforderung stellen, auch in Zukunft unsere Wälder zu erhalten und klimaresilient umzubauen. Die letzten Jahre haben schwere Schäden hinterlassen. Der menschengemachte Klimawandel, welchen die AfD auch heute wieder mit ihren Haushaltsanträgen leugnet, hat dem Grünen Herzen zugesetzt. Wir werden unsere Waldbesitzer bei Wiederaufforstung und Klimafolgenanpassung unterstützen. Hierfür stellen wir im Haushalt die notwendigen Mittel zur Verfügung. Auch ermöglichen wir ThüringenForst die Absicherung, die es für die Bewältigung der Aufgaben bedarf. Insgesamt muss man für den Einzelplan 09 sagen, dass die Struktur in bewährter Weise aufgestellt ist. Wir kümmern uns um den Umwelt- und Naturschutz, um den Artenschutz, um Gewässerunterhaltung, um Wasser/Abwasser, um die Altlastenbeseitigung, die bergrechtlichen Aspekte und natürlich auch um Fragen der Umweltbildung. Ich bin sehr zufrieden mit der Struktur, die wir im Einzelplan 09 gefunden haben, und werbe daher um Ihr Vertrauen bei der Beschlussfassung zum Haushalt. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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