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Lena Saniye Güngör

Sitzungen 8/33

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Ich schaue noch einmal, ob es noch weitere Rednerinnen aus den Fraktionen gibt. Gemeldet sind mir keine weiteren, mir wird es auch nicht sichtbar gemacht, deswegen für die Landesregierung nun Frau Finanzministerin Wolf. Bitte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erst einmal freue ich mich, dass Herrn Hande die Beratung heute so viel Spaß macht, dass er gleich nächstes Jahr wieder ran möchte. Mir wäre es recht, wenn wir erst übernächstes Jahr intensiv in die nächsten Debatten einsteigen müssten. Aber wir bleiben ja immer am Ball. (Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Ich rechne mit einem Nachtragshaushalt!) Ich brauche jetzt erst einmal, um innerlich wieder ein kleines bisschen von der Palme zu kommen. - 33. Sitzung - 17. 12.2025 2577 /18. Der Hinweis „Schwimmen lernen für Hochwasserschutz“ ist so etwas von zynisch und das Ganze mit dem Ablehnen eines menschengemachten Klimawandels. (Beifall CDU, BSW) Sollen kommende Generationen darüber urteilen. Ich glaube, wenn man das öffentlich wahrnimmt, wird es als ebenso zynisch wahrgenommen, wie ich es gerade als zynisch wahrgenommen habe. Meine Damen und Herren, ich möchte zuerst zum Einzelplan 06 reden. Der Einzelplan 06 enthält den Haushalt des Geschäftsbereichs des Thüringer Finanzministeriums – das wissen Sie – und er stellt damit die Arbeit der Thüringer Einnahmeverwaltung, nämlich der Steuerverwaltung, sicher. Änderungsanträge – es ist, glaube ich, zumindest einer der ganz wenigen Einzelpläne – liegen für diesen Einzelplan nicht vor und somit entspricht der vorliegende Einzelplan dem Entwurf der Landesregierung. Während die eigentlichen Steuereinnahmen – deswegen beraten wir den Einzelplan 06 gemeinsam mit dem Einzelplan 17 – im Einzelplan 17 veranschlagt werden, werden im Einzelplan 06 lediglich die Verwaltungseinnahmen ausgewiesen. Diese werden mit 37,5 Millionen Euro für das Jahr 2026 und 40,8 Millionen Euro für das Jahr 2027 prognostiziert. Dem stehen Ausgaben in Höhe von 238 Millionen Euro in den Jahren gegenüber. Der Einzelplan 06 ist – wie schon oft betont – damit ein reiner Verwaltungshaushalt und fast ausschließlich von Personalausgaben geprägt. Diese machen 215 Millionen Euro aus und damit über 90 Prozent der Gesamtausgaben. Ein gewisser Anstieg ist dementsprechend bei Tarif- und Besoldungserhöhungen mit einzurechnen und immer mit einzuplanen. Angesichts der dargestellten Ausgabenstruktur möchte ich betonen, dass es trotzdem – und es war nicht leicht – gelungen ist, den Zuschussbedarf des Einzelplans sowohl im Jahr 2026 als auch im Jahr 2027 unter das Niveau des Jahres 2025 abzusenken. Dies war möglich durch strenge – und das war manchmal auch schmerzhaft – Ausgabendisziplin. Somit haben auch wir unseren Konsolidierungsbeitrag erbracht. So konnten beispielsweise sächliche Verwaltungsausgaben in der Hauptgruppe 5 trotz allgemeiner Preissteigerungen mit einem sehr niedrigen Ansatz entsprechend angerechnet und nahezu gleich gehalten werden. In der Hauptgruppe 6 sind die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse verortet. Der Ansatz ist hier insgesamt um rund 200.000 Euro im Jahr 2578 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode 2026 gestiegen. Dies liegt maßgeblich an dem Anteil an dem angedachten Verwaltungsabkommen zur Digitalisierung von Sterbefallanzeigen für die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Das Projekt soll in den nächsten Jahren einen wesentlichen Digitalisierungsbeitrag in den zuständigen Finanzämtern leisten und das Personal entlasten. Darüber hinaus wird das Abkommen der Bundesländer zum Ausgleich ungleicher Aufgabenverteilung durch den gesetzlichen Zuständigkeitszuschnitt bei der Besteuerung ausländischer Unternehmen zur Anwendung kommen. Der Anteil Thüringens beträgt an dieser Stelle rund 900.000 Euro. Ein bewegendes und für die Finanzverwaltung arbeitsreiches Thema kommt im kommenden Haushaltsjahr auf die Thüringer Finanzämter zu. Sie werden es ahnen, was kommt: die Reform der Grundsteuer in Thüringen. Durch die von der Vorgängerregierung umgesetzte Grundsteuerreform ist es entstanden, dass vor allem im Bereich der Wohngrundstücke eine zusätzliche Belastung entstanden ist, die die Menschen in unserem Land als ungerecht empfinden. Die neue Landesregierung hat das Versprechen abgegeben, dies zu ändern, und dieses Versprechen haben wir gehalten. (Beifall CDU, BSW) Mit dem im Juni in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf, dem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform, lösen wir dieses Versprechen ein. Von der Finanzverwaltung werden über 750.000 Grundsteuermessbescheide für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke neu versendet. Das Urteil aus Nordrhein-Westfalen zu den gesplitteten Hebesätzen haben Sie sicherlich zur Kenntnis genommen. Damit entstehen 2026 und 2027 zusätzliche Personal- und Portokosten, die im Haushalt abgebildet werden müssen; mit eingerechnet dabei sind auch die Bescheiderstellung und der Bescheidversand sowie die Bearbeitung von eingehenden Widersprüchen gegen die Änderungsbescheide. Insgesamt sind dafür Kosten in Höhe von 3,3 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen, verteilt über beide Jahre. Daneben wird in den kommenden Jahren selbstverständlich die personelle Ausstattung der Steuerverwaltung in den Blick genommen. Auch die Steuerverwaltung leidet unter einem Fachkräftemangel und einer besonderen demografischen Entwicklung. Die Rekrutierung von Nachwuchskräften ist maßgeblich im Fokus. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind im Doppelhaushalt Mittel für Projekte vorgesehen und damit das Ziel verbunden, das hohe Niveau der Ausbildungskapazitäten zu halten. Außerdem wollen wir neue Möglichkeiten des Quereinstiegs an- 33. Sitzung - 17. 12.2025 /18. bieten und begleiten diese Maßnahmen öffentlichkeitswirksam. (Beifall CDU, BSW) Es werden erneut – und auch das ist eine gute Nachricht – 75 Anwärterplätze für die Ausbildung im gehobenen und mittleren Steuerdienst angeboten. Außerdem gibt es weiterhin eine jährliche Einstellung von dual Studierenden im Bereich der Verwaltungsinformatik. Ich will ausdrücklich – und erlauben Sie mir das, wenn ich langsam zum Ende des Einzelplans 06 komme – den Mitarbeitenden in den Finanzämtern danken. Ohne sie würden wir hier in Thüringen in dieser Weise nicht sitzen können. Ohne die Einnahmeverwaltung wäre eine vernünftige Arbeit nicht möglich. Durch ihren unermüdlichen Einsatz haben wir es geschafft, dass sich die Durchlaufzeiten unter anderem für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen in Thüringen weiter reduziert haben. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung 44,6 Tage. Damit liegen wir in Thüringen ganz weit vorn im Vergleich der Bundesländer. Damit komme ich zum Einzelplan 17, auf den ersten Blick nicht ganz so spröde wie der Einzelplan 06. Der Einzelplan 17 ist ein Plan, der einer Finanzministerin eigentlich das Lächeln ins Gesicht zaubert. Warum das? Der Einzelplan 17 weist einen Überschuss auf. Er enthält alle großen Einnahmepositionen des Landes, vornehmlich eben die Steuern. Insofern liefert der Einzelplan 17 die Grundlage für die Ausgaben in allen anderen Einzelplänen. Auch in den Beratungen im Haushaltsund Finanzausschuss zum Einzelplan 17 gab es erhebliche Änderungen. Dies betrifft zum einen – durch den zeitlichen Verlauf – die Aktualisierung der Steuereinnahmen mit dem Schätzergebnis im Oktober. Hier auf die neueren Zahlen im Vergleich zum Zeitpunkt der Einbringung des Entwurfs zurückzugreifen, ist aus meiner Sicht völlig nachvollziehbar. Ich will an dieser Stelle trotzdem darauf hinweisen, weil es mir wichtig ist: Diese Schätzung birgt trotzdem Risiken, die einer solchen natürlicherweise innewohnen. Die aktuellen Abwärtskorrekturen bei den Prognosen der wirtschaftlichen Entwicklung zeigen, wie wichtig und ernst es ist, darauf hinzuweisen, dass es eben nur eine Schätzung aus dem Oktober ist, die sich jederzeit auch wieder in eine andere Richtung entwickeln kann. Anschließend an diese Veränderung der Steueransätze wurde die Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich angepasst – das ist wichtig. Das ist nicht nur wichtig, es ist auch folgerichtig für mich und führt aus Sicht der Thüringer Kommunen Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode zu zusätzlichen Einnahmen in der Größenordnung von 17 Millionen Euro alleine aus der Umsetzung der Steuerschätzung in 2026 und rund 31 Millionen Euro in 2027. Die Sorgen und Nöte der kommunalen Familie aufzunehmen und im Rahmen des für uns Nachvollziehbaren und Möglichen durch Änderungsanträge in die Beschlussempfehlung einfließen zu lassen, ist für mich Anliegen und Verpflichtung. Das will ich ausdrücklich sagen. (Beifall CDU, BSW) Und Sie erlauben mir, dass ich an dieser Stelle durchaus noch in der Lage bin, beide Seiten zu sehen, nämlich die aus einer kommunalen Verantwortung heraus und genauso die als Finanzministerin. Dass man nun nach intensiven Beratungen – auch in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden – in vertretbarer Weise nachgesteuert hat, ist aus meiner Sicht richtig und wichtig. Deshalb tragen wir ausdrücklich die Erhöhung der Ansätze für die Entlastung von Sozialausgaben mit. Ich will Ihnen aber auch sehr deutlich sagen, eines finde ich persönlich nicht in Ordnung: Wir sind in Thüringen mit einem großen Druck versehen und in einer großen Verantwortung, den Thüringer Kommunen Luft zum Atmen zu lassen. Die Luft zum Atmen fehlt ihnen aber aufgrund von Bundesgesetzen. Dass sich der Bundesgesetzgeber im Besonderen aus der gerechten Finanzierung der Soziallasten nahezu komplett zurückgezogen hat und die Mehrkosten einseitig bei den Kommunen liegen, nach dem Motto: „Wendet euch mal ans Land und seht zu, wie ihr klarkommt“, ist nicht in Ordnung. Hier werden wir immer wieder darauf hinweisen, dass der Bund in der Verantwortung ist und dass er dieser Verantwortung gerecht werden muss. (Beifall CDU, BSW) Das Land wird auf Dauer nicht leisten können, die Dynamik der Sozialkosten auszugleichen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ihre beiden Koalitionspartner sitzen in der Bundesregierung!) Und auch das diskutieren wir intensiv. An dieser Stelle plädiere ich ausdrücklich für eine Nachsteuerung bei den Leistungsgesetzen, auch für eine dauerhaft tragfähige Neujustierung der Finanzverteilung. Keinem Land und keiner Kommune ist damit geholfen, dass der Bund uns jeweils nach entsprechendem Druck – auch der Ministerpräsidenten – punktuell und in der Regel zeitlich befristet Teilkompensationen anbietet. Ein solches Vorgehen trägt auf Dauer nicht und muss ausgeglichen werden und dauerhaft ausgeglichen werden. Mit der ebenfalls hier zur Beratung stehenden Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des - 33. Sitzung - 17. 12.2025 2579 /18. Gesetzes zur Schaffung des kommunalen Investitionsprogramms setzen wir aus meiner Sicht wesentliche Pfeiler einer zumindest soliden Finanzausstattung der Kommunen um. Wir vereinfachen das FAG durch Zusammenlegung diverser Pauschalen und stärken damit die kommunale Selbstverwaltung. Und – das habe ich vorhin schon gesagt – das ist mir wichtig. Die Beschlussempfehlung schärft in Bereichen nach, die einen längeren Übergangsprozess benötigen, wie eben unter anderem der Bereich der Kindergärten und auch im Bereich der Bäder. Mit dem kommunalen Investitionsprogramm stärken wir massiv zusätzlich die Möglichkeiten der Kommunen, dem über Jahre gewachsenen Investitionsstau zu begegnen. Auch das haben wir vorhin schon intensiv besprochen. Dies geschieht unkompliziert, bürokratiearm und mit breitestmöglicher Verwendungsoption für die Kommunen. Das ist einmalig in Deutschland. Ich weiß, dass viele Bundesländer, die Landesregierungen der Länder, durchaus Druck von ihren Kommunen kriegen, dem Thüringer Beispiel zu folgen. (Beifall CDU, BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Anpassung der Steuereinnahmen auf die höheren Ergebnisse der Steuerschätzung vom Oktober ist es auch gelungen, die Entnahme aus der Rücklage zu reduzieren. 120 Millionen Euro bleiben allein dadurch in der Rücklage. Das ist ehrlich gesagt nicht viel – 120 Millionen im Verhältnis zum Gesamthaushalt, da kann jeder sehen, dass es am Ende ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Aber es ist wichtig und es ist ein wichtiges Signal. Es zeigt uns auch als wichtiges Signal, dass wir entsprechend auf Unvorhergesehenes reagieren können. Es setzt darüber hinaus das Signal, dass wir Vorsorge treffen und damit versuchen, das Finanzierungssaldo des Landeshaushalts zu reduzieren. Ich weiß – das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen –, auch ich und viele in diesem Haus hätten noch Ideen gehabt, wie man 120 Millionen Euro mehr ausgeben könnte. Die Ideen der vielen guten Taten gehen uns miteinander nicht aus. Ich bin trotzdem froh, dass es an der Stelle gelungen ist, die 120 Millionen Euro in die Rücklage zu packen, weil es einfach wichtig ist, weil Vorsorge wichtig ist und weil verantwortungsvolle Finanzpolitik geboten ist. (Beifall CDU, BSW) Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich – das will ich auch sagen – bei den Haushältern der Regierungsfraktionen, dass sie klug agiert haben und – ich habe das gesagt – nicht jeder Wunsch automatisch zu Mehrausgaben geführt hat. 2580 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode Der Einzelplan 17 beinhaltet auch die Kreditaufnahme des Landes und nimmt unmittelbar Bezug auf das ebenfalls heute beratene Haushaltsbegleitgesetz mit der Änderung der Verschuldungsregel der Landeshaushaltsordnung. Auch das gehört zur Haushaltsklarheit und -wahrheit, dass ich hier noch einmal versuche, dies transparent zu erläutern. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Neuregelung unter Hinzuziehung wissenschaftlicher Expertise intensiv beraten und ich bin froh, dass wir von wissenschaftlicher Seite Bestätigung für den Entwurf der Landesregierung erfahren haben und erfahren. Mit der zur Abstimmung stehenden Beschlussempfehlung richten wir die Verschuldungsregel des Landes entlang des Grundgesetzes und erprobter Verfahren neu aus und wir schaffen damit unter anderem die Möglichkeit, auch krisenhaften, einnahme- und ausgabeseitig herausfordernden Zeiten handlungsfähig gegenüberzustehen. Ich will mich ausdrücklich auch an jene wenden, die davor warnen, dass mit der Neuregelung das Verschuldungstor weit oder zu weit geöffnet ist. Ja, wir schaffen eine Regelung, die es uns ermöglicht, den Staat in der aktuellen Situation handlungsfähig zu halten. Und ja, wir nehmen dafür in der aktuellen Situation Schulden auf, weil wir damit in die Zukunft des Landes investieren, etwas – ich habe das schon ausgeführt –, das aus meiner Sicht in den letzten Jahren zu kurz gekommen ist. Aber wir tun das verantwortungsbewusst. Selbstverständlich unterliegen wir der Tilgungspflicht im Besonderen beim konjunkturellen Aufschwung. Wir nutzen den Spielraum der Verschuldungsregelung aber auch nicht aus, wir nutzen ihn bei Weitem nicht aus. Da wäre theoretisch noch Luft gewesen. Ich finde wichtig und richtig, dass wir sehr verantwortungsvoll genau so viel an Verschuldung aufgenommen haben, wie aus unserer Sicht wirklich unumgänglich war, aber eben auch nicht mehr. Wir beschränken uns auf das Notwendige, und das ist aus meiner Sicht völlig richtig so. (Beifall BSW, SPD) Dies tun wir aus Verantwortung für Thüringen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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