Ringo Mühlmann
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation
Weil Sie alle so intensiv auf meine Ausführungen zum Verfassungsschutz eingegangen sind, ist es mir schon ein Anliegen – Herr Urbach, vielleicht haben Sie noch Zeit, dann können Sie noch mal vorgehen, aber Sie werden schon wieder unruhig –, das auch noch mal in Teilen zumindest aufzugreifen und richtigzustellen. Wenn ich jetzt niemanden vergessen habe, war der Verfassungsschutz sowohl der CDU als auch der SPD als auch der Linken in dem Sinne hier noch mal ein paar Minuten wert. Wenn ich in § 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes gucke, dann gibt es bestimmte Aufgaben und – das haben Sie auch richtig beschrieben, Frau Marx – dazu gehört beispielsweise auch die Spionage. Genau an diesem Punkt wird mal wieder deutlich, dass dieser Verfassungsschutz entweder selbst sehr eindimensional denkt oder sehr eindimensional geführt wird. Wenn wir uns jetzt nur wenige Wochen zurückerinnern, dann haben Sie mit Sicherheit auch in der Presse mitbekommen, dass der Minister, der dem Verfassungsschutz ja politisch weisungsgebunden vorgesetzt ist, sich in der Öffentlichkeit hingestellt hat und tatsächlich einen Spionagevorwurf, der ja grundsätzlich faktisch erst mal in genau diesem Amt belegt werden müsste, in den Raum gestellt hat. Das Problem an der Sache war nur, er hatte keine Ahnung oder – besser gesagt – er hatte keinerlei Fakten, keinerlei Inhalte, außer einer – ich behaupte mal – bösartigen Unterstellungsabsicht, die das in irgendeiner Form untermauerte, was er dort bezüglich Spionage für fremde Mächte in den Raum gestellt hat, nichts.
(Beifall AfD)
Entweder hat sein Amt für Verfassungsschutz ihm da keine Inhalte gegeben – was schlimm wäre bei den Unterstellungen, die er gemacht hat –, dass da offensichtlich ein Führungsversagen vorliegt, oder aber es gab nichts und er hat sich als Minister völlig ohne irgendwelche Inhalte vor die Presse gestellt und fleißig Anschuldigungen und Verleumdungen in die Welt gestellt. - 33. Sitzung - 17. 12.2025 /18. Zum Amt für Verfassungsschutz: Die Aufgaben, die ich wichtig fände, wie beispielsweise Spionage, die auch aus dem § 4 hervorgehen, die verfolgt er nicht. Und die Aufgaben, die er offensichtlich als primär wichtig für das Amt für Verfassungsschutz sieht, die scheint er auch nur dahin gehend zu verfolgen, dass er sagt, wo können wir wieder gegen die politische Opposition schießen. Das ist ein Grund, bei diesem Amt, bei der aktuellen Amtsführung, bei der aktuellen – auch finanziellen – Ausstattung – in dem Sinne gehört sie in den Haushalt – genau hinzugucken und zu sagen: Offensichtlich sind die Mittel falsch eingesetzt.
(Beifall AfD)
