thueringer-landtag.de ↗

Maik Kowalleck

CDU Sitzungen 8/33

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher auf der Besuchertribüne, an dieser Stelle erwarten Sie sicher eine ausführliche und lange Berichterstattung. Ich verspreche Ihnen, ich werde Sie nicht enttäuschen. (Heiterkeit und Beifall Die Linke, SPD) Ich darf Ihnen heute über den Verlauf und das Ergebnis der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss zu fünf Verhandlungsgegenständen berichten, namentlich zu dem Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 in der Drucksache 8/2001, zu dem Entwurf des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2026/2027 in der Drucksache 8/2002, zu dem Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs in der Drucksache 8/2003, zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 8/2283 sowie schließlich zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 8/2284. Zunächst möchte ich Ihnen in der gebotenen Kürze einen Überblick über das Verfahren der Beratun- 33. Sitzung - 17. 12.2025 2487 /18. gen zum Doppelhaushalt 2026/2027 im Haushaltsund Finanzausschuss geben. Der Gesetzentwurf zum Doppelhaushalt 2026/2027 sowie die Entwürfe des Haushaltsbegleitgesetzes und des Gesetzes zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs wurden am 24. September 2025 im Rahmen einer außerplanmäßigen Plenarsitzung erstmals beraten und sämtlich federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Zu den einzelnen Artikeln des Haushaltsbegleitgesetzes wurden weitere Ausschüsse als mitberatend bestimmt, so zu Artikel 2 – Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, zu den Artikeln 3 bis 5 – Änderung des Thüringer Jagdgesetzes, Änderung der Verordnung zur Ausführung der Thüringer Jagdgesetzes und Änderung des Thüringer Waldgesetzes – der Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und schließlich zu Artikel 6 – Änderung der Thüringer Straßengesetzes – der Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Zwecks Beschleunigung des Beratungsverfahrens in den beteiligten Fachausschüssen beschloss der Landtag im Zuge der Überweisung außerdem, dass die mitberatenden Ausschüsse abweichend von der Regel des § 81 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ausnahmsweise gleichzeitig mit dem federführenden Haushalts- und Finanzausschuss beraten sollten und nicht erst – wie es die Regel vorsieht – nach der abschließenden Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Unmittelbar im Nachgang an diese erste Plenarberatung beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss noch am selben Tag die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zu den sie betreffenden Regelungen der drei genannten Gesetzentwürfe in Form von drei sukzessiven Anhörungsrunden. Auch wurde die schriftliche Anhörung weiterer Anzuhörender beschlossen. Bereits in seiner Sitzung am 4. September 2025 hatte der Haushalts- und Finanzausschuss vorausschauend einen Terminplan für die Haushaltsberatungen festgelegt. Hierüber waren die kommunalen Spitzenverbände umgehend mit Schreiben vom 5. September dieses Jahres informiert worden. An dieser Stelle sei mir die Feststellung erlaubt, dass dieser vorab festgelegte Terminplan bis zum heutigen Tage eingehalten werden konnte. Dieser Umstand, den ich als Ausschussvorsitzender durchaus mit einer gewissen Genugtuung und auch Erleichterung hervorheben möchte, ist der gewohnt sachorientierten und konzentrierten Arbeit des Haushaltsund Finanzausschusses mit tatkräftiger Unterstützung seitens der Fraktionen, der Landesregierung, der Landtagsverwaltung und natürlich auch der kommunalen Spitzenverbände zu verdanken. 2488 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Hierfür auch schon mal an die Beteiligten mein herzlicher Dank. In diesem Zusammenhang sei nicht unerwähnt, dass der Haushalts- und Finanzausschuss bei diesem Haushaltsverfahren – wie Sie wissen – bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr gefordert war, nachdem im Frühjahr der Haushalt für das laufende Jahr 2025 beraten und verabschiedet worden war. Die Haushaltsberatung begann sodann nach den diesjährigen Herbstferien mit der Auftaktsitzung am 21. Oktober 2025, in der neben der obligatorischen Grundsatzaussprache auch die Beratung der Einzelpläne 01 des Thüringer Landtags und 02 der Thüringer Staatskanzlei stattfand. Nach diesem Auftakt folgten sechs weitere Sitzungen in hoher Taktung und Intensität, in denen der Haushaltsund Finanzausschuss die drei genannten Gesetzentwürfe eingehend beraten hat. Der Mittelfristige Finanzplan und der Finanzbericht wurden dem Landtag von der Landesregierung jeweils mit Schreiben vom 30. Oktober 2025 nachträglich noch zugeleitet. Auf Bitte der Landesregierung überwies der Präsident zwecks Beschleunigung des Verfahrens beide Vorlagen mit dem vorab eingeholten Einvernehmen der Fraktionen gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung ohne erste Plenarberatung direkt an den Haushalts- und Finanzausschuss, wo sie sodann zusammen mit dem Haushaltsentwurf beraten wurden. Die mündliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte am 27. Oktober 2025. Diese Anhörung betraf das Kapitel 17 20 des Landeshaushaltsplans, welches sich auf den Kommunalen Finanzausgleich bezieht, sowie die sonstigen Titel mit Kommunalrelevanz und den Entwurf des Haushaltsgesetzes für die Jahre 2026/2027. Außerdem wurden die kommunalen Spitzenverbände zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2026/2027 sowie zum Thüringer Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs angehört. In Vorbereitung dieser mündlichen Anhörung reichten der Thüringische Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund jeweils eine schriftliche Stellungnahme ein. Hierzu verweise ich auf die Zuschriften 8/162 und 8/163. Darauf folgten zunächst die bereits beschlossenen zwei weiteren ergänzenden Anhörungsrunden der kommunalen Spitzenverbände, die jeweils schriftlich durchgeführt wurden. Zusätzlich dazu beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 25. Sitzung vom 27. November 2025 noch eine dritte schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände mit Fristende am 15. Dezember 2025, sodass insgesamt vier - 33. Sitzung - 17. 12.2025 /18. Anhörungsrunden durchgeführt wurden. Die kommunalen Spitzenverbände bekamen dadurch Gelegenheit, zu allen von den Fraktionen eingereichten kommunalrelevanten Änderungsanträgen umfassend Stellung zu nehmen. Die im Rahmen der zweiten Anhörungsrunde abgegebenen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände wurden als Zuschriften 8/233 und 8/234 verteilt. Die Zuschriften 8/256 und 8/258 beinhalten die Stellungnahmen in der dritten Anhörungsrunde. Die Zuschriften aus der vierten Anhörungsrunde finden Sie in den Zuschriften 8/267 und 8/268. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen betreffend das Thüringer Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs den kommunalen Spitzenverbänden noch nachträglich übersandt wurde. Dieser Änderungsantrag soll im Rahmen dieser zweiten Beratung eingebracht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle hervorheben, dass die kommunalen Spitzenverbände auch bei diesen Beratungen zum Landeshaushalt wieder zu größtmöglicher Kooperation im gemeinsamen Interesse an einer schnellstmöglichen Verabschiedung des Haushalts bereit waren. Ich danke namentlich den Präsidenten der beiden Spitzenverbände Herrn Christian Herrgott und Herrn Dr. Steffen Kania hierfür ausdrücklich. Neben den kommunalen Spitzenverbänden wurden – wie bereits erwähnt – weitere Personen, Institutionen und Verbände zu den drei Gesetzentwürfen schriftlich angehört und der Thüringer Rechnungshof um Stellungnahme gebeten. Hierbei wurden auch die Vorschläge der drei zum Haushaltsbegleitgesetz mitberatenden Ausschüsse berücksichtigt. Ich verweise hierzu auf die entsprechenden Zuschriften sowie auf die Vorlagen mit den Stellungnahmen des Rechnungshofs. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss ermöglichten den Mitgliedern des Ausschusses, aber auch allen anderen Abgeordneten, denen der Haushalts- und Finanzausschuss ein generelles Rederecht eingeräumt hatte, die Landesregierung umfänglich zu dem vorgelegten Haushaltsentwurf zu befragen und von ihr Hintergrundinformationen einzuholen. Hierbei wurde erneut das mittlerweile etablierte Verfahren praktiziert, schon im Vorfeld der Einzelplanberatungen schriftlich Fragen einreichen zu können, die von der Landesregierung sodann bis drei Arbeitstage vor der jeweiligen Einzelplanberatung schriftlich beantwortet wurden. Dies trug erheblich zur Effizienz der Beratung bei und entlastete die Beratungssitzungen in zeitliThüringer Landtag - 8. Wahlperiode cher Hinsicht spürbar. Nur so war es auch möglich, im Rahmen relativ weniger Ausschusssitzungen die Haushaltsberatung kompakt und effizient durchzuführen. Darüber hinaus beantwortete die Landesregierung ergänzende Fragen der Abgeordneten, die in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses gestellt wurden, und lieferte im Bedarfsfall noch umfangreiche Informationen nach. Das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten konnte hierdurch in umfänglicher Weise gewährleistet werden. Für diese zeit- und personalintensiven Zuarbeiten sei der Landesregierung und ihren Bediensteten an dieser Stelle ausdrücklich gedankt. (Beifall CDU, BSW, SPD) In dem Zusammenhang der Bereitstellung von Informationen verweise ich zudem darauf, dass die Haushaltsberatungen wörtlich protokolliert wurden und die entsprechenden Wortprotokolle innerhalb einer Woche nach den jeweiligen Sitzungen als Vorabprotokolle erstellt wurden. Darüber hinaus wurde innerhalb von jeweils drei Arbeitstagen nach jeder Sitzung ein Beschlussprotokoll erstellt. Das letzte Protokoll wurde Ihnen vorgestern zur Verfügung gestellt. Damit bestand für alle Mitglieder des Hauses jederzeit die Möglichkeit, sich über Verlauf und Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss fortlaufend zu informieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beratungen und Anhörungen im Haushalts- und Finanzausschuss mündeten in zahlreiche Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD sowie der Fraktion Die Linke. So lagen dem Ausschuss in seiner abschließenden Sitzung am 11. Dezember 2025 ca. 340 Änderungsanträge zur Abstimmung vor. Im Ergebnis wurden die rund 260 Anträge der Koalitionsfraktionen und die rund 80 Anträge der Fraktion Die Linke angenommen. Die Fraktion der AfD hingegen hatte mit Schreiben vom 4. Dezember 2025 erklärt, alle 21 der von ihr zunächst eingereichten kommunalrelevanten Änderungsanträge, zu denen die kommunalen Spitzenverbände bereits angehört worden waren, zurückzuziehen. Darüber hinaus reichte die Fraktion keine weiteren Anträge im Haushalts- und Finanzausschuss mehr ein. Zudem gab die AfD-Fraktion bekannt, in dieser zweiten Plenarsitzung Änderungsanträge stellen zu wollen. Soweit diese Anträge kommunalrelevant seien, handele es sich um Anträge, zu deren Inhalt die kommunalen Spitzenverbände bereits angehört worden seien. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, den Entwurf des Thüringer Ge- 33. Sitzung - 17. 12.2025 2489 /18. setzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit den in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/2550 enthaltenen Änderungen anzunehmen. Im Ergebnis dieser Änderung wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung erhöhtes Gesamthaushaltsvolumen von rund 14,8 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2026 und von rund 15,1 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2027 vorgeschlagen. Die Erhöhung des Ansatzes gegenüber dem Entwurf der Landesregierung für das Jahr 2026 beläuft sich demnach auf etwa 140,5 Millionen Euro und für das Jahr 2027 auf etwa 159,5 Millionen Euro; das ist die dementsprechende Erhöhung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt weiterhin, dem Gesamtplan – bestehend aus der Haushaltsübersicht über Einnahmen und Ausgaben, der Haushaltsübersicht über die Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne sowie der Finanzierungsübersicht –, dem Kreditfinanzierungsplan und der Herleitung der veranschlagten Nettokreditaufnahme die aus der Anlage 1 zur Beschlussempfehlung ersichtliche Fassung zu geben unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zur Beschlussempfehlung empfohlenen Änderungen der Einzelpläne. Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt – wie üblich – weiterhin vor, die Finanzministerin zu ermächtigen, aufgrund des Ergebnisses der Beratungen des Landtags das Zahlenwerk und den Text des Landeshaushaltsplans 2026/2027 zu berichtigen, Folgeänderungen vorzunehmen sowie Schreib-, Rechen- und sonstige Fehler zu bereinigen und Erläuterungen so zu ändern, wie sie sich aus den Beratungen ergeben haben. Ferner soll der Präsident des Landtags ermächtigt werden, bei der Ausfertigung und Verkündung des Haushaltsgesetzes 2026/2027 samt Gesamtplan etwaige Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen und Folgeänderungen vorzunehmen, die sich nach Maßgabe der Ergebnisse der Beratungen des Landtags ergeben. Schließlich wird vorgeschlagen, dem Haushalts- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Haushaltsplan zu übertragen. Bezüglich des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes schlägt der Haushalts- und Finanzausschuss vor, in Artikel 6 – Änderung des Thüringer Straßengesetzes – betreffend § 38 Abs. 10 Satz 6 ein Wort zu ändern, um ein Versehen im Gesetzentwurf zu korrigieren. So soll aus einem „und“ ein „oder“ werden. Ich verweise hierzu auf die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/2551. 2490 Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode Was das Thüringer Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs anbelangt, findet sich die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/2552. Dort werden mehrere Änderungen vorgeschlagen, die im Wesentlichen eine weitere Stärkung der finanziellen Ausstattung der Kommunen zum Ziel haben. Schließlich sehen die Beschlussempfehlungen für alle drei genannten Gesetzentwürfe vor, die Regelung zum Inkrafttreten dahin gehend zu ändern, dass die Gesetze mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Hintergrund hierfür ist, dass wegen der anstehenden Feiertage eine Verkündung der Gesetze im Gesetz- und Verordnungsblatt in diesem Jahr nicht mehr möglich sein wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuletzt empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Landtag, sowohl den Mittelfristigen Finanzplan als auch den Finanzbericht zur Kenntnis zu nehmen. Diesbezüglich verweise ich auf die Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 8/2553 und 8/2554. Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die sachorientierte Zusammenarbeit danken. Dank gebührt zunächst meinen Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss, namentlich den Abgeordneten Brunhilde Nauer, Jens Cotta, Dieter Laudenbach und Jan Abicht von der Fraktion der AfD, Ulrike Jary und Herrn Dr. Wolfgang Weißkopf von der Fraktion der CDU, von der Fraktion des BSW Sigrid Hupach und Alexander Kästner, Sascha Bilay und Ronald Hande von der Fraktion Die Linke sowie Janine Merz von der Fraktion der SPD. (Beifall im Hause) Der Landesregierung, allen voran der Finanzministerin Frau Katja Wolf und dem Staatssekretär Herrn Birger Scholz, sei gedankt für die Begleitung der Beratungen und für die ergänzenden Zuarbeiten, ebenfalls Herrn Staatssekretär Vonarb für seine Begleitung der Beratungen. Ebenfalls gilt unser Dank ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und in der Staatskanzlei. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Besonders möchte ich in diesem Zusammenhang die freundliche Unterstützung seitens des Finanzministeriums bei der Erstellung der Beschlussempfehlung zum Haushalt hervorheben, die für ein ebenso zügiges wie sorgfältiges Gelingen unabdingbar war. Bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanke ich mich ebenfalls nochmals für die engagierte und konstruktive Kooperation, die ange- 33. Sitzung - 17. 12.2025 /18. sichts der notwendigen engen zeitlichen Vorgaben nicht selbstverständlich war. Den Mitgliedern und Bediensteten des Rechnungshofs, stellvertretend seiner Präsidentin Frau Kirsten Butzke, gilt mein Dank für die kompetente Begleitung der Haushaltsberatungen. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, an dieser Stelle und Ihrem Team. (Beifall AfD, CDU, BSW) Besonders bedanken möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen für ihre Verdienste bei den Haushaltsberatungen und dem Erstellen der Änderungsanträge. Namentlich seien die für den Haushalts- und Finanzausschuss zuständigen Referentinnen und Referenten genannt: Frau Katja Schreiber, Frau Ramona Fischer, Herr Robert Schöne, Herr Andreas Schuster sowie Herr Silas Richter. Herzlichen Dank. (Beifall im Hause) Mein Dank gilt ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der im Referat A1 der Landtagsverwaltung angesiedelten Geschäftsstelle des Ausschusses für die fachliche, rechtliche und organisatorische Begleitung der Beratung, namentlich Herrn Ricardo Hausdörfer und Frau Charlotte Aßmus. Besonderer Dank gilt an dieser Stelle auch Herrn Volker Bieler, der uns immer tatkräftig im Haushaltsund Finanzausschuss unterstützt. Herzlichen Dank. (Beifall im Hause) Aber auch den anderen Bediensteten der Landtagsverwaltung sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsverlauf gedankt, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Druckerei, der Poststelle, des IT- und Kommunikationsreferats und des Inneren Dienstes. Besonders möchte ich an dieser Stelle die Mitarbeiter des Sachgebiets „Protokollierung“, namentlich und stellvertretend Frau Marlene Ruft, für die gewohnt rasche wie sorgfältige Erstellung der umfangreichen Protokolle der Ausschusssitzungen dankend erwähnen. (Beifall im Hause) Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle bleibt mir nur, Ihnen gesegnete Weihnachten zu wünschen, alles Gute für das kommende Jahr, vor allem Gesundheit. Den abschließenden Beratungen und Abstimmungen hier im Plenum wünsche ich nun noch einen guten Verlauf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall im Hause) Thüringer Landtag - 8. Wahlperiode

Alle Reden von Maik Kowalleck Protokoll ↗