Roberto Kobelt
Regierungserklärung des Mi nisterpräsidenten des Frei staats Thüringen Erstes Thüringer Entlastungs gesetz
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eines hat die erste Debatte zu dem Entlastungsgesetz schon deutlich gemacht: Dass es fundamental unterschiedliche Herangehensweisen an das Thema „Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern, Umgang mit den Kommunen“ gibt. Ich beziehe mich jetzt einmal auf den Redebeitrag der Linken.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Echt?)
Kurz zusammengefasst heißt es ja: Vergabegesetz, Bauordnung zum Beispiel ist alles super gewesen, wie es in den letzten Jahren in der letzten Legislatur erfolgt ist. Es sind weitgehend soziale Standards eingeführt worden. Es ist ein soziales Gesetz, das Umweltaspekte im Vergabegerecht berücksichtigt, und daran müsste man nichts ändern, und wer daran etwas ändert, der legt die Axt an soziale und an Umweltstandards an. – Diese Einstellung hat natürlich dazu geführt, dass wir in der letzten Legislatur ein Vergabegesetz hatten – oder noch haben –, das das komplizierteste, weitestgehende der Vergabegesetze in ganz Deutschland war. Wir haben es damit zu tun – ich mache das einmal an einem Beispiel klar –: Eine Kommune – ich sage mal, Herr Bilay –, Eisenach, die Kollegen von der Gemeinde dort wollen einen Kindergarten bauen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Die
Stadt!) Die Stadt – genau – will einen Kindergarten bauen. Der Kindergarten kostet 1,5 Millionen Euro, vielleicht ein kleinerer Neubau. Das führt dazu, dass die Gemeinde Eisenach dazu öffentlich ausschreiben muss,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Zu
Recht!) öffentlich ausschreiben und alle Kriterien, alle 20 Formulare ausfüllen, zu Mindestlohn, zu Subunternehmen und so weiter Angaben machen muss. Und da sagen Sie – zu Recht, haben Sie gesagt –, zu Recht ist das so, das ist ganz sozial, dass das alles ausgefüllt wird und alles beantragt werden muss. Aber ist es das denn wirklich? Schauen Sie sich mal im Baubereich die Realität an. Es ist so, dass sich über die Hälfte der lokalen Unternehmen in Thüringen – über die Hälfte, ich würde sogar sagen 60, 70 Prozent – nicht mehr an öffentlichen Aufträgen beteiligt, die öffentlich ausgeschrieben sind. Da können Sie mir doch nicht erzählen, wenn dann Unternehmen übrig bleiben, die eine Riesenrechtsabteilung haben, meinetwegen aus Berlin oder aus Baden-Württemberg oder München, die sich das leisten können und als Erstes nach der Vergabe auf Nachträge klagen, weil natürlich in jedem Auftrag, in jeder Ausschreibung erst mal nicht komplett alles bis auf das Detail so perfekt ausformuliert werden kann. Ist es denn sozial, dass solche Aufträge dann durch die öffentliche Ausschreibung woanders hingehen, zu großen Unternehmen, die die Rechtsabteilungen haben? Und ist es denn sozial, dass die Firmen, die vor Ort in den Kommunen, in Eisenach zum Beispiel, die Handwerksbetriebe, sich gar nicht mehr daran beteiligen? Das ist doch nicht sozial.
(Beifall BSW)
Deswegen ist der Ansatz der Landesregierung erst mal, stark zu unterstützen, dass die Grenzen für beschränkte Ausschreibungen angehoben werden. Das gab es übrigens in der Coronazeit schon mal. In der Coronazeit waren die Kommunen und die öffentlichen Bauherren in den Kommunen auch zufrieden, weil sie wieder mehr Selbstentscheidungsbefugnisse hatten. Sie konnten im Baubereich vier, fünf Firmen aus ihrer Umgebung anfragen, wo sie sich auch sicher sind, dass sie Mindestlohn bezahlen oder dass sie ihre Standards einhalten. Sie konnten diese Firmen auswählen oder aus der Region Bewerbungsverfahren entgegennehmen, damit diese sich dann an den Ausschreibungen beteiligen. Deswegen verstehe ich überhaupt nicht, warum die Linke-Fraktion das jetzt hier heute kritisiert, dass die Vergabegrenzen auf ein Maß angehoben werden, das es im besten Fall auch wieder ermöglicht, dass eine Kommune selbst entscheiden kann, wie sie ausschreibt, ihre besten Firmen, mit denen sie jahrelang zusammengearbeitet haben, die Mitarbeiter vor Ort einstellen, die eine Wertschöpfung vor Ort haben, zu beauftragen, an so einem Wettbewerb teilzunehmen und dazu einzuladen. Das ist doch eine gute Sache. Das ist doch sozial für die Region und ist eine Wirtschaftsförderung für die Region.
(Beifall BSW)
Also ganz klar, unsere Position als BSW: Die Anhebung der Grenzen und die Vereinfachung der Vergabeverfahren ist zu begrüßen, gerade auch aus sozialen und regionalen Gründen heraus. Ich bitte darum, dass die Debatte dann auch in diese Richtung in den Ausschüssen sachlich geführt wird. Ich bin dafür, dass wir das im Ausschuss diskutieren, dass das Parlament sich auch einbringen kann. Ich kann auch für unsere Fraktion ankündigen, dass wir die Ansätze, die von der Landesregierung jetzt im ersten Schritt gewählt sind, auch noch mal erhöhen wollen, um gerade den Kommunen, die selber entscheiden können, mehr Spielräume zu geben und wieder mehr lokale Handwerksunternehmen zu beauftragen. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
