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Lutz Liebscher

SPD 05.12.2025 Sitzungen 8/31

„Wohnkostenlücke“ beim Bürgergeld in Thüringen beseitigen

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, alle drei Vorlagen, die wir hier gerade besprechen, berühren ein Thema, das für die Menschen im Land existenziell ist. Es geht um die Sicherheit, die Bezahlbarkeit und die Verlässlichkeit des eigenen Zuhauses. Wir als SPD setzen uns natürlich für die Interessen der Mieterinnen und Mieter und für das soziale Wohnen ein, aber auch für seriöse und rechtssichere und vor allem auch finanzierbare Lösungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich etwas zum Antrag „Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern“ sagen. Ja, die Ausgangslage ist klar: In vielen Regionen steigen die Mieten, die Betriebskosten treiben die Wohnkosten in die Höhe und viele Menschen fragen sich, ob sie sich ihr Zuhause morgen noch leisten können. Die SPD nimmt diese Sorgen sehr ernst, im Bund, im Land und auch in den Kommunen. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 unterstützt und vorangetrieben. Die Länder und somit auch Thüringen können damit weiterhin Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen, in denen die Miete bei Wiedervermietung dann höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Und ich bin froh, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr bereits an der Verlängerung der entsprechenden Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung für Erfurt und Jena arbeitet. Das ist ganz konkrete Politik für Mieterinnen und Mieter und das ist auch ein Erfolg sozialdemokratischer Politik hier im Thüringer Landtag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein deutschlandweiter starrer Mietendeckel, wie ihn Die Linke fordert, ist nach den Erfahrungen in Berlin rechtlich hoch umstritten und wirtschaftlich riskant. Wir brauchen Vermieterinnen und Vermieter, die bereit sind, in ihre Bestände zu investieren und neuen Wohnraum zu schaffen – kommunale, genossenschaftliche und private. Wer sie pauschal unter Generalverdacht stellt, löst kein einziges Wohnungsproblem, sondern verschärft es im Zweifel. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen rechtlich, technisch und auch finanziell teilweise nicht tragfähig sind – insbesondere die Vorstellung, Nebenkosten massenhaft direkt zwischen Mietern und Versorgern abzurechnen. Wärmemengenzähler und Abrechnungssysteme sind dafür gar nicht ausgelegt. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten wären enorm und am Ende zahlen wieder die Mieterinnen und Mieter. Als SPD setzen wir stattdessen auf klare Linien. Wir wollen den Mieterschutz stärken, indem wir bestehende Instrumente wie die Mietpreisbremse nutzen und weiterentwickeln. Wir wollen die Baukosten senken und Bauprozesse beschleunigen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht – Stichwort „Baupaket“, „Bauturbo“ und „serielles Bauen“. Und wir setzen auf einen massiven Ausbau des sozialen Wohnungsbaus mit Rekordinvestitionen des Bundes und einer neuen Förderrichtline im Land, die dort ansetzt, wo die Mieten besonders drücken, und zwar in den Städten mit angespannten Wohnungsmärkten. Der Antrag der Linken bietet viel Appell, aber leider wenig Umsetzbarkeit. Deshalb stimmen wir als SPD-Fraktion diesem Antrag heute nicht zu. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zum Entschließungsantrag der Linksfraktion. Zunächst möchte ich auch hier noch mal deutlich sagen: Wir verharmlosen dieses Thema auf keinen Fall. Fälle wie in Hartmannsdorf, wo Mieterinnen und Mieter plötzlich ohne Heizung und Warmwasser dastanden, obwohl sie ihre Miete und Nebenkosten ordnungsgemäß gezahlt hatten, oder jetzt das Beispiel aus Bad Sulza, wo Bürgermeister Dirk Schütze dann mit 40 Heizlüftern auf Kosten der Stadt ausgeholfen hat, sind natürlich eine unerträgliche Zumutung. Wer alles richtig macht, darf nicht am Ende im Kalten sitzen, weil der Vermieter seine Rechnungen nicht bezahlt. In der Sache sind wir uns mit Ihnen einig. Dieses Unrecht muss abgestellt werden. Genau daran wird auf Bundesebene auch gearbeitet. Seit dem Sommer liegt ein Referentenentwurf des zuständigen Bundesministeriums vor, der das Energiewirtschaftsrecht so ändern soll, dass Mieterinnen und Mieter besser vor Versorgungssperren geschützt werden, wenn sie sich selbst korrekt verhalten und gezahlt haben. Wir als SPD unterstützen ausdrücklich das Ziel, hier eine bundeseinheitliche, rechtssichere Lösung zu schaffen. Warum lehnen wir dann den Entschließungsantrag ab? Nicht weil wir die Härtefallregelung grundsätzlich ablehnen, sondern weil der konkrete Vorschlag aus unserer Sicht zu unpräzise ist. Die zu erwartenden Kosten für einen Landesfonds sind kaum abzuschätzen. Die Kriterien, wann und wie gezahlt werden soll, bleiben im Antrag vage – und das bei einem juristisch hochkomplexen Thema. Die Kommunen sollen die Rolle einer Art Schiedsinstanz übernehmen, zwischen Mieterinnen und Mietern, Vermietern und Versorgern moderieren und am Ende noch versuchen, Regress zu nehmen. Ganz ehrlich? Das hatten wir gestern: Viele Kommunalverwaltungen arbeiten heute schon an der Belastungsgrenze. Wir sehen nicht, wer sich dort zusätzlich um komplizierte, einzelfallbezogene Verhandlungen zu Versorgungssperren kümmern soll. Und wir halten es nicht für verantwortungsvoll, ihnen mit einem unausgereiften Fonds noch eine weitere Aufgabe aufzuladen. Deshalb lautet unsere Linie: bundeseinheitliche Regelungen zuerst statt symbolpolitisch mit einem Landesfonds mit unklaren Folgen. Aus diesen Gründen auch die Ablehnung des Entschließungsantrags durch unsere Fraktion. Nun noch zum Thema „Wohnkostenlücke beim Bürgergeld“: Die Miethöhe ist ein zentraler Punkt beim Bürgergeld. Hier spricht die Fraktion Die Linke mit ihrem Antrag ein wichtiges Thema an: die sogenannte Wohnkostenlücke. Niemand soll durch zu geringe Leistungen Gefahr laufen, unter das Existenzminimum zu rutschen. Das ist und bleibt unser gemeinsames Ziel. Gleichzeitig ist aber auch klar: Die Regelungen zu Unterkunfts- und Heizungskosten im Bürgergeld sind Bundesrecht. Das Land Thüringen kann hier keine eigenen gesetzlichen Vorgaben machen. Unsere Aufgabe ist es, für eine rechtssichere, transparente und sozial ausgewogene Umsetzung zu sorgen. Das Prinzip der Angemessenheit der Wohnkosten ist dabei ein zentraler Bestandteil des Sozialrechts. Es stellt sicher, dass die Gemeinschaft solidarisch unterstützt, aber auch verantwortungsvoll mit den Mitteln der Steuerzahler umgeht. Dieses Prinzip halten wir für richtig und notwendig. Es darf aber nicht dazu führen, dass Menschen durch zu niedrige Angemessenheitsgrenzen in existenzielle Nöte geraten. Deshalb müssen diese Grenzen regelmäßig überprüft und an die tatsächlichen regionalen Mietpreise angepasst werden. Dies wiederum ist Aufgabe der Kommunen und nicht des Landtags. Deshalb wird auch dieser Antrag von uns abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die aktuelle Bundesdebatte zur Reform des Bürgergeldes möchte ich aber deutlich sagen: Eine Reform darf nicht dazu führen, dass das soziokulturelle Existenzminimum durch eine unzureichende Berücksichtigung steigender Lebenshaltungskosten faktisch abgesenkt wird. Unser Sozialstaat verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn er nicht mehr das sichert, was er verspricht, nämlich ein menschenwürdiges Existenzminimum. Für uns steht fest: Wer die Wohnkostenlücke wirklich schließen will, muss an die Wurzeln gehen. Es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum, stabile Mieten und eine aktive Wohnungsbaupolitik. Lassen Sie uns weiterhin zusammenarbeiten, um den Wohnungsmarkt in Thüringen nachhaltig zu entspannen und allen Menschen in unserem Freistaat ein gutes Zuhause zu ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wohnen ist kein Luxus, Wohnen ist Daseinsvorsorge und Grundvoraussetzung für Teilhabe. Wir als SPDFraktion stehen an der Seite der Menschen, die Angst vor steigenden Mieten, vor Nebenkosten und vor dem Verlust ihrer Wohnung haben. Aber wir stehen genauso für eine Politik, die rechtlich trägt, die finanziell verantwortbar ist und die praktisch vor Ort auch funktioniert. Deshalb arbeiten wir an wirksamen Instrumenten wie der Verlängerung der Mietpreisbremse, an der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, an der Beschleunigung und Kostensenkung mit dem Baupaket auf Landesebene sowie an einer klaren, gerechten Ausgestaltung von Bürgergeld und auch Energiewirtschaftsrecht auf Bundesebene. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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