Thomas Luhn
„Wohnkostenlücke“ beim Bürgergeld in Thüringen beseitigen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer und Abgeordnete, „Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern“, dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales und Infrastruktur. Danke, Herr Liebscher. Dazu der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke „Härtefallfonds auf Landesebene einrichten zur Unterstützung von […] Mietern bei Versorgungssperren“, Drucksache 8/2463. Zum Sachverhalt: Der vorliegende Antrag nimmt einen Einzelfall aus Hartmannsdorf im Saale-Holzland-Kreis zum Anlass, bei dem Mietern unverschuldet Heizung und Warmwasser abgestellt wurden, weil der Vermieter seine Zahlungen an die Versorgungsunternehmen nicht weitergeleitet hat. Darauf aufbauend fordert der Antrag eine Reihe von bundesweiten Maßnahmen zum Mieterschutz. Lassen Sie uns diese Forderungen einmal kurz mit meiner persönlichen Anmerkung durchgehen. Erstens: Verlängerung der Mietpreisbremse und Einführung eines Mietpreisdeckels. Ein alter Hut, den es früher schon einmal im Sozialismus gab. Welchen Schaden und welche Erfahrungen das gebracht hat, können viele von Ihrer Fraktion naturgemäß nicht wissen. Sie waren 1989 schlicht zu jung.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das
stimmt!) Zweitens: direkte Zahlungen der Nebenkosten von Mietern an Versorgungsunternehmen. Ich sage: praktisch nicht umsetzbar. Das würde die Versorger, aber auch die Verwalterfirmen in ein unüberschaubares Chaos stürzen, ohne den Mietern tatsächlich zu helfen. Drittens: Zahlung der Grundsteuer durch Mieter. Unsere Meinung ganz einfach: Grundsteuer abschaffen, aber bitte für alle, nicht nur für ausgewählte Gruppen.
(Beifall AfD)
Viertens: gesetzliches Eigentümerverzeichnis für Mietwohnungen. Mehr Bürokratie, höhere Kosten, aber kein echter Mehrwert für den Mieter. Fünftens: Vorkaufsrecht für Länder und Kommunen. In einer freien Marktwirtschaft funktioniert das nicht. Es ist unrealistisch, erzeugt hohe Kosten und Bürokratie, aber begrenzte Wirkung und bedeutet ein großes Risiko für Investoren. Sechstens: Sofortprogramm zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus. Darüber können wir diskutieren. Ein solcher Ansatz wäre sinnvoll und unterstützenswert. Bleibt als Fazit: Nach Prüfung durch den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur, selbst nach einer Anhörung zeigt sich: Es gibt keinen neuen Erkenntnisstand. Alle unsere bisher vorgebrachten kritischen Punkte haben sich bestätigt. Linke Fantasien sind ideologiegesteuert und nicht zielführend. Noch ein Blick auf die Realität: Thüringen ist überwiegend ländlich geprägt. Nur in den Städten Jena und Erfurt ist der Wohnungsmarkt angespannt und dafür tragen maßgeblich die politischen Entscheidungen der letzten 15 Jahre Verantwortung, von denen Sie zehn Jahre an der Regierung beteiligt waren, verehrte Abgeordnete der Linken.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Jena war schon vor 20 Jahren ein Problem! Sie haben doch keine Ahnung!)
(Beifall AfD)
Der Ausschuss für Digitales und Infrastruktur empfiehlt daher die Ablehnung des Antrags. Dem schließen wir uns ausdrücklich an. Nun komme ich noch zu Ihrem Entschließungsantrag „Härtefallfonds auf Landesebene einrichten zur Unterstützung von […] Mietern bei Versorgungssperren“. Wir lehnen diesen Entschließungsantrag ganz klar ab. Begründung: Unter II. gibt es meiner Meinung nach einen Aufruf zu einer Straftat. Hier heißt es, „dass sich die Kommunen […] aus dem Vermögen des jeweiligen pflichtwidrig handelnden Vermieters bedienen können“. Aus dem Vermögen bedienen?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ja!) Vertragspartner sind Versorger und Vermieter. Die Kommune ist nicht Bestandteil der Vertragspartner. Wer schreibt Ihnen einen solchen Antrag? Das ist Ihre SED-DNA oder was sonst?
(Beifall AfD)
Die Linke versucht erneut, den Staat in die Rolle eines allzuständigen Versorgers zu drängen, so als lebten wir noch in der DDR. Dort war der Staat Eigentümer, Vermieter und Versorger in einem. Diese Zeiten sind endgültig vorbei und das bleibt auch so.
(Beifall AfD)
Im heutigen Rechtsstaat gilt ein einfaches Prinzip: Wer einen Vertrag schließt, trägt Verantwortung. Wenn ein Vermieter Abschläge nicht weiterleitet, ist das rechtswidrig. Aber es ist nicht Aufgabe des Landes, diese Pflichtverletzung mit Steuergeld zu kompensieren. Ein Härtefallfonds mag gut klingen, ist aber am Ende nichts anderes als eine staatliche Rettung für pflichtwidrige Vermieter. Das ist Planwirtschaft durch die Hintertür. Wir brauchen keine Rückkehr zur staatlichen Rundumversorgung, sondern eine Lösung auf Bundesebene und eine klare Haftung derjenigen, die Verträge brechen. Wir sagen Nein zu diesem Antrag. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
