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Roberto Kobelt

BSW 05.12.2025 Sitzungen 8/31

„Wohnkostenlücke“ beim Bürgergeld in Thüringen beseitigen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute über zwei Anträge der Fraktion Die Linke. Ich möchte als Erstes über den Antrag „Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern“ sprechen. Zunächst zum Verfahren, Frau Müller: Wir haben Ihren Ursprungsantrag im Ausschuss beraten, auch intensiv beraten, und ich hatte das Gefühl, wir waren in einem guten Prozess. Es war eine komplexe rechtliche Materie, in der es auf jeden Fall Abstimmungen mit der Bundesebene geben muss, weil – so sagt es auch der Titel – sich die Maßnahmen zu 90/95 Prozent auf die Bundesebene beziehen. Da ist es, glaube ich, wichtig, dass ein Ausschuss konstruktiv damit umgeht, sich kundig macht, das Ministerium Gespräche führt, aber dann auch eine Position findet, die die Landesregierung dann vielleicht, wenn es zielführend ist, über eine Bundesratsinitiative einbringen kann. Diesen guten Prozess haben Sie zu unserem Unverständnis angehalten. Sie haben nach einer Diskussionsrunde entschieden, diesen Antrag im Ausschuss nicht weiterzuberaten, obwohl es zu einigen Punkten dort durchaus Schnittmengen gab und diese auch unterstützt wurden. (Beifall BSW) Sie haben sich entschieden, diesen Antrag wieder ins Plenum zu bringen. Warum, weiß ich nicht. Ich vermute mal, dass man damit im Plenum besser Stimmung machen kann oder dieses Thema dann auch setzen kann. Sie hoffen vielleicht darauf, dass dann die Koalition sagt: Ja, das müssen wir ablehnen. Aber ich möchte mal ganz klar sagen: Wir haben das nicht abgelehnt, weil wir nicht darüber diskutieren wollen, sondern weil es zu zeitig wieder ins Plenum gegangen ist und sich die Fachgremien in dem Ausschuss, wo es auch hingehört, noch nicht intensiv beschäftigen konnten, wie es notwendig und rechtlich möglich ist. Das erst mal zur Einleitung. Sie haben ja jetzt einen kleinen Trick gemacht: Alles, was im Ausschuss diskutiert und nicht abschließend beraten wurde, haben Sie jetzt in einen Entschließungsantrag umformuliert, den Sie jetzt zu dem Antrag hinzugefügt haben, was im Grunde die gleichen Punkte sind. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist doch kein Trick! Das ist parlamentarisches Arbeiten!) Inhaltlich geht es darum, einen Härtefallfonds einzurichten. Sie haben gemerkt, dass es nicht so einfach ist, dass das die Bundesebene so einfach mal löst, und jetzt sagen Sie: Da muss jetzt Thüringen einspringen. Das sind natürlich Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, die rechtlich sehr komplex sind. Da ist erst mal die grundsätzliche Frage: Sollte sich die öffentliche Hand, sollte sich das Land Thüringen in diese Privatverträge, in diese privatrechtlichen Auseinandersetzungen hineinbegeben? Ich denke, das ist ein schwieriges Feld. Wenn sich der Vermieter sagt, ich gehe nicht gut mit den Mietern um, zahle diese Kosten nicht weiter oder lasse sie nicht weiterleiten, dann entsteht natürlich so eine Mentalität: Egal welche Fehler ich mache, die öffentliche Hand, der Staat greift schon ein und regelt das für mich. Das ist natürlich ein Zeichen, das überhaupt nicht geht, denn wir wollen ja gerade, dass die Vermieter in ihrer Verantwortung bleiben. Letztendlich haben schon erste Beispiele gezeigt, dass sich die Mieter natürlich wehren und die Vermieter, die so unseriös arbeiten, auch öffentlich an den Pranger stellen und letztendlich in der Konsequenz dann ihre Wohnung wechseln, und zwar in dem einen Fall zu einer kommunalen Wohnungsgesellschaft. Das ist eher ein Ansatz, den wir begrüßen: die kommunalen Wohnungsgesellschaften zu stärken. Damit können wir langfristig ein Zeichen setzen, denn das sind seriöse Vermieter, die mit den Kommunen verbunden sind, die ein großes Wohnungsbauangebot haben, teilweise sogar Leerstand. Diese kommunalen Wohnungsgesellschaften müssen wir doch unterstützen, müssen mit sozialen Wohnungsbaumitteln dafür sorgen, dass die Wohnungen ausgebaut werden, dass dort investiert werden kann – mit vereinfachten Richtlinien. Sie haben sich für eine andere Lösung entschieden und gestern ganz deutlich gesagt: Wir wollen nicht, dass das hauptsächlich die kommunalen Wohnungsgesellschaften machen. Wir gründen eine neue Landesgesellschaft. Die Landesgesellschaft bekommt dann 50 Prozent der sozialen Wohnungsbaumittel, wird neu aufgebaut, kauft Wohnungen, vermarktet diese. Sie tritt praktisch in Konkurrenz zu den kommunalen Wohnungsgesellschaften, wenn sie 50 Prozent der Mittel mit einem riesigen Verwaltungsapparat verwalten soll. Da sagen wir ganz klar: Das ist der falsche Weg. (Beifall BSW) In dem Antrag sind auch zwei andere Punkte benannt. Das ist die Mietpreisbremse, die Sie zu einem Mietpreisdeckel ausbauen wollen. Ich denke, das ist wichtig, das ist ein guter Punkt, dass zumindest die Mietpreisbremse, wie es jetzt auch schon geschehen ist, in Thüringen wieder für Kommunen mit angespannter Wohnungsmarktlage verlängert wird – also Jena, Erfurt, teilweise Weimar. Dieses Instrument sollte aber sehr sorgfältig überprüft werden, denn wenn man das, wie Sie es hier vorschlagen, perspektivisch auf alle Kommunen in Thüringen überträgt, dann geht das, glaube ich, an der Realität vorbei. Zum Beispiel haben die Wohnungsgesellschaften in Nordhausen bereits in ihrem Bestand – nicht bei Neuverträgen, aber in ihrem Bestand – teilweise Leerstand und haben eine Miete, die weit unter dem Satz für sozialen Wohnungsbau ist. Da brauchen Sie ganz andere Mittel. Da ist es wichtig, im ländlichen Raum attraktive Wohnungen zu gestalten, die auch mal neu gebaut sind oder neu saniert sind, wenn Fachkräfte in die Region gezogen werden sollen, sodass dort ein attraktives Angebot ist. Also dieses Instrument muss sehr sorgfältig überprüft werden und punktuell angewendet werden, aber nicht als Allheilmittel über ganz Thüringen ausgebreitet werden. Lassen Sie mich nun zu Ihrem zweiten Antrag kommen, „‚Wohnkostenlücke‘ beim Bürgergeld in Thüringen beseitigen“. Das klingt auf den ersten Blick natürlich sehr gut, dass sozusagen der Staat alle Kosten übernimmt, zum Beispiel für Bürgergeldempfänger. Im Detail muss man aber sagen: Die Sätze werden ja regelmäßig angepasst, gerade in Thüringen. Jetzt da hinzukommen, zu sagen, wir machen eine Vollkostenmentalität – also egal wie geheizt wird, wie viel Strom verbraucht wird, alles wird am Ende des Jahres abgerechnet und der Staat bezahlt –, das erinnert mich ein bisschen an Situationen, die ich zu DDR-Zeiten bei Bekannten in Jena-Lobeda wirklich erlebt und gesehen habe. Da war es auch so, da wurde alles bezahlt, sehr preisgünstig. Da kam es dann dazu – das warme Wasser war noch günstiger als der Strom –, dass dann die Kartoffeln in der Badewanne irgendwie vier, fünf Stunden langsam gekocht wurden, weil das kostengünstiger war. Also da muss man ganz vorsichtig sein, wenn man komplett alle Kosten übernimmt, egal wie hoch sie sind. Momentan ist es so, dass ein Mieter, der Bürgergeld bekommt oder eine Unterstützung vom Sozialamt bekommt, wenn er Einsparungen erzielt, von diesen Einsparungen auch profitiert. Er kann einen großen Teil davon behalten. Das ist, glaube ich, auch ein wichtiger Aspekt. Jeder hat auch ein bisschen Verantwortung und wenn jemand sparsam mit Energie umgeht, dann soll er einen Vorteil haben. Dieses Prinzip kehren Sie jetzt natürlich komplett um, weil – ich sage mal so: Die Fenster auf und heizen, komme, was wolle, und der Staat bezahlt. Das Modell, das Sie hier vorschlagen, ist daher meiner Meinung nach unpraktikabel und unseriös. Nichtsdestotrotz müssen natürlich die Sätze regelmäßig angepasst werden. Und man muss auch aufpassen, dass gerade kleine Wohnungen von den Vermietern auch nicht zu erhöhten Preisen angeboten werden. Denn es gibt einen pauschalen Satz, der je nach Personenanzahl und Kindern gilt. Und wenn es zum Beispiel sehr kleine Wohnungen sind, weil die Menschen keine andere Wohnung finden, ist es manchmal sogar schon so, dass die Wohnungen, die Bürgergeldempfänger bekommen, über den Marktpreisen angeboten werden, weil sie ja vollständig vom Staat bezahlt werden. Also da muss man auch sehr vorsichtig sein. Es geht darum, dass jeder, der eine Wohnung hat, ausreichend über das Bürgergeld finanziert ist, aber es da auch keinen Missbrauch gibt, und dass es so eingerichtet ist, dass der Wohnungsmarkt das dann auch nicht ausnutzt, weil es vom Staat bezahlt wird. (Beifall BSW) Ich denke, es ist insgesamt besser, dass die öffentliche Hand mehr Angebote macht, dass Menschen aus dem Bürgergeld herauskommen. Ich glaube, damit sind auch viele unglücklich. Es macht ja nicht jeder aus Spaß, jahrelang im Bürgergeld zu sein. Deshalb sollten die Anreize gestärkt werden, aus dem Bürgergeld herauszukommen. Zuverdienstmöglichkeiten sollten angehoben werden. Momentan ist es ja so, dass es sich nicht lohnt, wenn man vielleicht 30 Prozent seiner Zeit arbeiten geht. Dort gibt es nur einen minimalen Zuschuss, der anerkannt wird. Diese Regelungen sollten dahin gehend geändert werden, dass Fortbildung und Arbeit im Bürgergeld lohnen, dass man es auch akzeptiert, dass manche Menschen vielleicht nicht mehr komplett 40 Stunden aus dem Bürgergeld herausgehen können, aber dass die Anreize größer werden, Arbeit aufzunehmen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wodurch auch die Kosten für den Staat sinken. (Beifall BSW) Ich empfehle dem Plenum, beide Anträge aus den genannten Gründen abzulehnen, denn sie sind in der Zielstellung durchaus nachvollziehbar, aber in vielen Punkten noch nicht ausgearbeitet. Es wäre eine klassische Aufgabe des Ausschusses, dort intensiver hineinzugehen, diese zu bearbeiten. Das haben Sie nicht gewollt und daher bringen Sie uns jetzt in eine Lage, diese Anträge ablehnen zu müssen. (Beifall BSW)

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