Nina Behrendt
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Schutz der Bürgerrechte in Thüringen: EU-Chatkontrolle als Rückfall in Überwachungslogiken?“
Zu überzeugend waren die Argumente von Sachverständigen und Bürgerrechtsorganisationen – immer aus denselben Gründen: Die Chatkontrolle funktioniert nicht zuverlässig, aber sie gefährdet zuverlässig unsere Freiheit. Kriminelle werden den Mechanismus in kürzester Zeit durchschaut haben. Ab dann werden sie alternative Kommunikationskanäle nutzen, wenn sie das nicht sowieso schon tun. Am Ende werden unschuldige Menschen verdächtigt. Und es werden neue Sicherheitslücken entstehen. Ein technologischer Ansatz, der weder effektiv schützt noch sicher ist, darf nicht Grundlage von Gesetzgebung werden. Wer ernsthaft Kinderschutz will, muss mehr Personal für Strafverfolgungsbehörden und eine besser ausgestattete Kinder- und Jugendhilfe einfordern.
(Beifall BSW)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Chatkontrolle ist keine neue Idee, aber eine gefährliche. Wir sehen hier einen Rückfall in Denkweisen, wie wir sie in Deutschland und insbesondere in Thüringen überwunden glaubten.
