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Nina Behrendt

BSW 03.12.2025 Sitzungen 8/29

e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Schutz der Bürgerrechte in Thüringen: EU-Chatkontrolle als Rückfall in Überwachungslogiken?“

Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, stellen Sie sich vor, Sie wollen einen Brief versenden. In dem Moment, in dem Sie einen Brief versenden, öffnet der Mitarbeiter ihn und liest ihn. Er schaut sich an, was Sie versenden, er liest, was Sie geschrieben haben. Und wenn der Mitarbeiter auch nur den leisesten Verdacht hat, dass es sich um irgendetwas Illegales handeln könnte, ruft er die Polizei. Genau das möchte die EU für die digitale Kommunikation aller Bürger und Bürgerinnen einführen. Für uns als BSW ist das nicht unsere Vorstellung vom freien Zusammenleben in dieser Gesellschaft. Das geht weit über die Praxis in deutschen Gefängnissen hinaus. Für autoritäre Regime in Vergangenheit und Gegenwart waren und sind solche Möglichkeiten, die eigene Bevölkerung so zu überwachen, eine Wunschvorstellung – Orwells „1984“ lässt grüßen. Betroffen wären alle Thüringerinnen und Thüringer. In der letzten Woche haben Vertreter der EUMitgliedstaaten eine Einigung über einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet erzielt. Der Entwurf soll schnellstmöglich ins EU-Parlament eingebracht werden. Die letzten Vorberatungen finden hinter verschlossenen Türen in Brüssel statt. Kernstück der Gesetzesinitiative ist das Client-Side-Scanning, ein technologischer Ansatz, der genutzt werden soll, um die verschlüsselte Privatkommunikation auszuhebeln. Er greift der Verschlüsselung vor und wertet bereits auf dem Handy oder Computer des Nutzers Nachrichten und Dateien aus. Offiziell ist die Nutzung dieses Ansatzes freiwillig, in der Realität jedoch nahezu unausweichlich. Denn der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für angemessene Risikominderungsmaßnahmen vor. Zur Frage, wie dieser umgesetzt oder ausgestattet wird, gibt Brüssel keine Antwort. Aus Mangel an anderen Optionen wird das eigentlich als freiwillig geplante Client-Side-Scanning praktisch alternativlos. Kommen wir wieder zurück zu dem Postmitarbeiter, der Ihren Brief liest. Stellen Sie sich vor, dass er gar nicht für die Post arbeitet, sondern für ein ganz anderes, privatwirtschaftliches Unternehmen. Wenn dieser Gesetzentwurf beschlossen wird, ist die Konsequenz doch absehbar: Wir ermöglichen es den Tech-Konzernen nicht nur, die Kommunikation unserer Bürger zu durchleuchten, wir zwingen sie sogar. Und darüber werden sie sich freuen und die Daten natürlich nutzen. Wir sagen ganz entschieden: Anlasslose Überwachung ist für uns ein absolutes No-Go. (Beifall BSW) Gegen die Bürger unseres Landes zu ermitteln, ist klassische Aufgabe des Gewaltmonopols. Dieses muss immer vom Staat ausgeübt werden und kann nicht auf Konzerne ausgelagert werden. Ein solcher Eingriff ist nicht vereinbar mit Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis. 15 Jahre Debatte, 15 Jahre Kritik: Obwohl die Idee schon einige Male diskutiert wurde, konnte sie sich bisher nicht durchsetzen. (Beifall BSW)

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