Mario Voigt
Frage des Abgeordneten Thomas (Die Linke) Tho
Wenn Sie sich auf die Frage vorbereitet haben, wissen Sie, dass es mit Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds ein geregeltes Verfahren nach deutschem Aktienrecht gibt. Das sieht vor, dass ein Amtsgericht auf Empfehlung entweder einer Organschaft oder auch von außen eine Nachwahl oder eine Benennung ermöglichen kann. Deswegen ist es wichtig, darüber auch in einem guten Dialog zu sein.
