Mario Voigt
Frage der Abgeordneten stedt (AfD) Rott
Wenn Sie für sich – das ist ja jetzt schon der dritte Punkt, an dem Sie strafrechtlich vorgehen wollen, wenn ich das richtig verstanden habe. Wir leben in einem Rechtsstaat, das ist jedem frei. Insofern ist mir auch freigestellt zu sagen, dass ich den Eindruck gewinne, dass Sie diese Form von permanenten Verfahrensanstrengungen bisher nicht zu großen Erfolgen geführt hat. Dann kann der Innenminister das wahrscheinlich mit großer Gelassenheit abwarten. Ich schaue es mir gern mal an, aber ich bin leider kein Internetrechtler. Insofern sehe ich da momentan erst mal keine Schwierigkeit.
