Vivien Rottstedt
Frage der Abgeordneten stedt (AfD) Rott
Sie können Ihren Kollegen Innenminister gern noch mal darauf hinweisen, er nutzt das ja auch sehr rege. Also wir erkennen – ich meine, Sie haben ja schon mitbekommen, was ich eingangs erwähnt habe – hier durchaus ein strafrechtlich relevantes Handeln des Innenministers. Ich frage Sie deshalb, ob Sie sich diese Einträge vielleicht mal anschauen und darauf hinwirken, hier rechtlich klare und trennscharfe Regelungen zu erwirken.
