Sascha Schlösser
Frage des Abgeordneten Schlösser (AfD)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, das Landgericht Berlin II hat letzten Monat mit Urteil festgestellt, dass Ihr Innenminister, Georg Maier, in einem Interview gegenüber dem „Handelsblatt“ mit seinen gegen die AfD gerichteten Spionagevorwürfen schwerwiegende Verdachtsäußerungen gegen Abgeordnete der AfD erhoben hat, denen es an jeder tatsächlichen Grundlage fehlt und die daher weder privat noch dienstlich zulässig sind. Das Gericht regt gerichtliche Schritte gegen Georg Maier an, betont ausdrücklich, dass Herr Maier keine privilegierte Quelle ist, da seine Aussagen offensichtlich auf bloßen Mutmaßungen beruhen. Vom Juristendeutsch her übersetzt heißt das: Er agiert hochgradig unseriös.
(Beifall AfD)
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie als Inhaber der Richtlinienkompetenz innerhalb der Landesregierung: Welche Konsequenzen zieht der Ministerpräsident aus der gerichtlichen Feststellung, dass der Innenminister, der auch dem Thüringer Amt für Verfassungsschutz vorsteht, verleumderische Äußerungen getätigt hat, die jeder tatsächlichen Grundlage entbehren und mit denen er Thüringen der Lächerlichkeit preisgegeben hat? Und falls Sie das bestreiten wollen: Selbst „T-Online“, das kein Blatt ist, das uns sonderlich gewogen ist, schreibt: „Diesen schweren Verdacht teilt kein anderes Ministerium“.
