Dr. Wolfgang Weißkopf
Militante „Antifa“ in Thüringen auflösen – linksideologischer Gewalt unverzüglich einen Riegel vorschieben
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren in den Zuschauerräumen und im Internet, sehr geehrter Herr Präsident, die AfD beruft ein Sonderplenum ein, „Rechtsstaat verteidigen“, und hat sich den Kampf gegen Linksextremismus, Linksterrorismus und gleich auch das Verbot der Antifa auf die Fahnen geschrieben. Mensch, meinen Sie das wirklich ernst? Nein, das meinen Sie nicht ernst. Was Sie wollen, ist wieder nur eine Fortsetzung der Politshow in den sozialen Medien und auf YouTube.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Würden Sie es ernst meinen, würde sich Ihr Antrag gegen jede Form des politischen Extremismus richten – gleich ob er links, rechts, religiös verbrämt oder von Ausländern verübt wird.
(Beifall CDU, BSW)
Der politische Extremismus, der unsere gesamte Gesellschaft immer mehr bedroht – da haben Sie recht –, ist unerträglich: von Beleidigungen über Sachbeschädigungen bis hin zu Körperverletzungen und Morden. Dieses Phänomen betrifft uns alle: Amts- und Mandatsträger ebenso wie Unternehmer, deren Geschäfte und Fahrzeuge angegriffen werden, Polizisten, die im Einsatz verletzt werden, Kulturschaffende, die bedroht werden, Journalisten, die eingeschüchtert werden, und den ganz normalen Bürger, der für seine Überzeugungen schikaniert wird. Wir sehen diese Entwicklung in ganz Deutschland und auch hier in Thüringen mit großer Sorge. Wenn wir uns die Statistik hierzu ansehen, dann erkennen wir: Politischer Extremismus und auch linksextreme Gewalt sind deutlich angestiegen. Nicht nur die Propagandadelikte, sondern vor allem auch die Gewalttaten sind gestiegen. Wer in Erfurt spazieren geht und die Augen offenhält, der erkennt an Laternen und Wänden – das haben Sie auch so weit richtig gesagt – Schmierereien: „Rotfront“, „Hammer und Sichel“, „Naziboxen“, „ACAB“. Diese Verschandelung in unseren Städten und Gemeinden mit Parolen und Propaganda kennzeichnet eine Verwahrlosung der politischen Sitten und einen Kampf um die Vormacht auf der Straße. Ja, auch das ist ein Problem, das wir in unserem Stadtbild in Deutschland haben. Absolut fatal ist aber die Haltung mancher Menschen, die linke oder gar rechte Gewalt und strafbare Aktionen rechtfertigen. Dazu sage ich ganz klar Nein. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Straftaten bleiben Straftaten. Sie werden niemals durch angeblich höhere moralische Ziele gerechtfertigt.
(Beifall CDU, BSW)
Daher, meine Damen und Herren von der AfD, tun Sie uns doch einen Gefallen: Erzählen Sie uns nichts von der Verteidigung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Und erzählen Sie uns bitte nicht, Sie wollten mit Ihrem Antrag den Rechtsstaat verteidigen. Wer den Rechtsstaat und unsere Demokratie ernsthaft gegen seine Feinde verteidigen will, der muss Extremismus in all seinen Facetten und Ausprägungen im Auge haben
(Beifall CDU, BSW, SPD)
– und nicht einseitig, so wie es ihm gerade in seine Ideologie passt. Ihnen nimmt doch niemand ab, dass Sie mit Ihrem Antrag den Rechtsstaat stärken wollen. Das Thüringer Amt für Verfassungsschutz sei auf dem linken Auge blind, schreiben Sie in Ihrem Antrag, und Sie haben auch eben formuliert, es sei blind. Sie greifen die Sicherheitsbehörden an, anstatt sie beim Kampf gegen politische Extremisten zu unterstützen. Wer den Verfassungsschutz abschaffen möchte, muss erklären, wie er den Extremismus im Land in Zukunft denn bekämpfen will.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Vor allem muss er sich die Frage gefallen lassen, ob er mit der Abschaffung des Verfassungsschutzes nur eines will: gewissen politischen Kräften in diesem Land Freiraum verschaffen.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Position der CDU unmissverständlich klarstellen. Die CDU bezeichnet alle Bestrebungen, die unser demokratisches Gemeinwesen, die Werte und Regeln unseres Staates angreifen und ablehnen, als Extremismus. Deshalb sage ich ganz klar: Wir wenden uns gegen jede Form des Extremismus, egal aus welcher Ecke er kommt!
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wer mit der CDU gegen Linksextremismus vorgehen will, wer uns im Kampf gegen die Verharmlosung von politischer Gewalt und im Kampf gegen Einschüchterung und Übergriffe als Partner haben will, dem kann ich nur zurufen: Wir erwarten Sie ebenso eindeutig an unserer Seite, wenn es gegen rechte und gegen jede andere Form der politischen Gewalt geht!
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer bei uns Unterstützung im Kampf gegen Extremismus sucht, der muss es ernst meinen, er muss bereit sein, mit gleicher Entschlossenheit auch gegen Extremismus von der anderen Seite vorzugehen. Genau das wollen Sie nicht. Sie wollen nicht gegen rechte Gewalt vorgehen. Das zeigt Ihr Antrag deutlich. Ihr Antrag ist unglaubwürdig. Er dient nicht dem Rechtsstaat und unserer Demokratie. Er dient allein Ihrer politischen Agenda, Ihrer Politshow auf YouTube und in den sozialen Medien. Meine Damen und Herren, um den Rechtsstaat und unsere Demokratie zu verteidigen, braucht es mehr als den Kampf gegen den Linksextremismus. Die CDU als Rechtsstaatspartei hat schon immer alle Formen des Extremismus bekämpft und wird es auch in Zukunft tun, egal ob er von links, von rechts, ob der Extremismus von Ausländern ausgeht oder religiös motiviert ist. Die politischen Ränder versuchen das Gegenteil. Links und rechts instrumentalisieren allzu oft den Kampf gegen das andere Extrem als eigene Rechtfertigung. Sie wollen Instrumente der wehrhaften Demokratie wie etwa das Vereinsverbot missbrauchen, um gegen den ideologischen Gegner zu agitieren. Wer sich auf die eine oder andere Seite des politischen Randes schlägt, um den jeweils anderen Extremismus zu bekämpfen, der bekämpft nicht nur Feuer mit Feuer, sondern gießt Öl ins Feuer. Das machen wir nicht mit.
(Beifall CDU)
Unsere Demokratie in unserem Rechtsstaat verdient mehr als ideologisches Kalkül. Sie verdient unseren konsequenten und unermüdlichen Einsatz, und zwar gegen jede Form von Extremismus, ohne Wenn und Aber, ohne rechte und linke Ausnahmen. Nur so werden wir unserer Verantwortung für unser Land, für unsere Bürgerinnen und Bürger gerecht. Nur so schützen wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Für eine bloße Politshow stehen wir nicht zur Verfügung. Kommen wir zum zweiten Antrag. Dazu sage ich Ihnen: Am 20.06.2025 hatten wir im Landtag auf der Tagesordnung den Schaufensterantrag der Linken, damals der Titel „Entwicklung einer ‚Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen‘ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen“. Heute haben wir wieder Anträge für das politische Schaufenster auf dem Tisch, diesmal von der AfD – nur spiegelverkehrt zur Linken,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Oh Gott!) wie auch schon im Juni-Plenum einseitig, nur diesmal nicht gegen rechten, sondern gegen linken Extremismus. Politisch seriös geht anders. Gewiss, die linksextreme Gewalt der Antifa ist real. Da gibt es keinen Zweifel. Linksextreme Gewalt muss wie jede andere politische Gewalt und wie jeder andere politische Extremismus in unserer Demokratie mit allen Mitteln des Rechtsstaats entschieden und hart bekämpft werden. Wer Gewalt ausübt, Menschen einschüchtert und die Polizei angreift, greift uns alle an, greift unsere Demokratie an.
(Beifall CDU, BSW)
Wir tappen nicht in die Falle der AfD und lassen uns nicht auf das Glatteis der AfD führen, den Rechtsstaat für ihr eigenes politisches Geschäft zu missbrauchen. Wie ich damals im Juni auch zu den Linken gesagt habe, sage ich auch heute: Unsere Verfassung und unser Vereinsrecht haben genaue und gute Regeln, wann und wie ein Zusammenschluss von Personen als verfassungswidrig, strafrechtswidrig oder völkerrechtswidrig zu verbieten ist. Hier darf ich auf das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall „Compact“ verweisen. Ich zitiere: „[So wie d]as Grundgesetz […] die Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit [garantiert, …] vertraut [es] mit der Vereinigungsfreiheit im Grundsatz auf die Kraft des bürgerlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs. Daher [kommt es] zur Rechtfertigung eines [Vereinigungs]verbots entscheidend [darauf an], ob die Vereinigung als solche nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnimmt.“ Das heißt, sie fortlaufend untergräbt. Es muss keine „konkrete Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung eingetreten“ sein. „Der Verfassungsgeber hat sich mit Art. 9 Abs. 2 GG als Ausdruck des Bekenntnisses zu einer ‚streitbaren Demokratie‘ vielmehr für einen präventiven Verfassungsschutz entschieden. […] Schon wenn die Vereinigung als solche kämpferisch-aggressiv darauf ausgerichtet ist, wesentliche Elemente der verfassungsmäßigen Ordnung zu zerstören, rechtfertigt dies ihr Verbot.“ So weit das Zitat. Genau entlang dieser Leitlinien handelt unser Rechtsstaat. Unsere Verwaltung regelt unabhängig von parlamentarischer und politischer Einflussnahme, was zu verbieten ist. Genauso konsequent verfolgen unsere Staatsanwaltschaften Straftaten, wenn es Straftaten sind. Wir beteiligen uns nicht an populistischen Scheinlösungen, die nur ihr eigenes politisches Geschäft im Blick haben. Wir vertrauen auf unsere staatlichen Organe und beeinflussen sie nicht politisch. Vor allem missachten wir nicht das verfassungsrechtliche Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Justiz. Die Aufgabe des Parlaments ist es, notwendige Normen zu schaffen. Die Aufgabe der Exekutive ist es, das Regelwerk umzusetzen. Und die Aufgabe der Justiz ist es, die Einhaltung der Regelwerke zu überprüfen. Daher ist es nicht die Aufgabe des Parlaments, dieser exekutierenden Verwaltung und der entscheidenden Justiz mit solchen parlamentarischen Schaufensterbeschlüssen parlamentarische Vorgaben zu machen. Aufgabe des Parlaments ist es zu prüfen, ob das vorhandene Regelwerk zur Bekämpfung von politischem Extremismus ausreicht oder nicht. Dazu enthält der Antrag der AfD aber nichts. Nicht die Aufgabe des Parlaments ist es, die Verwaltung mit parlamentarischen Beschlüssen anzuweisen – was Sie wollen –, was sie zu tun hat. Nichts anderes wollen Sie. Die AfD fordert von der Verwaltung eine pauschale Überprüfung aller vermeintlich antifaschistischen Initiativen und Vereine. Auch brauchen wir keine Aufnahme des Begriffs „Antifa“ oder „Antifaschismus“ in das Strafgesetzbuch. Eine solche Forderung ist schon deshalb verfassungswidrig, weil Antifaschismus nicht verfassungswidrig, sondern verfassungsgemäß ist.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
An der Verfassungsgemäßheit des Begriffs „Antifaschismus“ ändert sich auch dadurch nichts, wenn strafbare oder verfassungswidrige Handlungen mit Antifaschismus gerechtfertigt werden. Damit wird der Begriff „Antifaschismus“ genauso wenig strafrechts- und verfassungswidrig, wie ein strafrechtsund verfassungswidriges Verhalten rechtmäßig wird, weil es sich auf Antifaschismus beruft. Wir stehen für eine wehrhafte Demokratie – eine Demokratie, die ihre staatlichen Behörden stärkt und nicht durch politische Beeinflussung schwächt, eine Demokratie, die zur Bekämpfung von politischem Extremismus ein Amt für Verfassungsschutz nicht abschafft, sondern stärkt. Darum sagen wir Ja zur klaren Kante gegen politische Gewalt und politischen Extremismus, aber nicht nur gegen links, sondern auch gegen rechts – eben gegen alle Formen von politischem Extremismus. Was wir nicht brauchen, sind Landtagsbeschlüsse, die nur einem dienen: der politischen Showbühne der AfD in TikTok, Instagram, Facebook und YouTube. Was wir brauchen, ist eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze, unbeeinflusst von politischer Einflussnahme von welcher Partei auch immer. Und wir brauchen in der Öffentlichkeit eine ehrliche und auch harte inhaltliche Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus – gleich in welcher Form und gleich aus welcher Ecke –, und dies innerhalb und außerhalb des Parlaments. Nicht aber brauchen wir Scheindebatten für das politische Schaufenster, schon gar nicht für das der AfD. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
