Lutz Liebscher
Lebens-, Ausbildungs- und Wohnbedingungen für Azubis verbessern – Azubiwerk für Thüringen schaffen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der hier vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke untergliedert sich eigentlich in zwei Teilbereiche. Zum einen wird die Gründung eines Azubiwerks – wir haben es schon gehört – analog zum Studierendenwerk gefordert. Wie Sie ja sicherlich wissen, steht die Prüfung der Realisierbarkeit einer solchen Unterstützungseinrichtung für Auszubildende auch bei uns im Regierungsvertrag. Hier bedanken wir uns ganz herzlich für die nette Erinnerung. Sie haben aber sicherlich auch Verständnis dafür, dass wir nicht in den ersten 100 Tagen gleich das ganze Programm für die komplette Legislaturperiode umsetzen können. Wie genau ein Azubiwerk konkret ausgestaltet wird und welche Struktur, Rechtsformen und Aufgaben es bekommt, das sollten wir im zuständigen Ausschuss und auch mit den betroffenen Stakeholdern gemeinsam eruieren. Der zweite Punkt betrifft die Verfassung einer Richtlinie für das Förderprogramm „Junges Wohnen“. Das zugehörige Förderprogramm des Bundes besteht seit März 2023. Die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende hat die damalige Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft unterschrieben. Die Verwaltungsvereinbarung sieht grundsätzlich die Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Um-, Ausund Neubau für Studierende und eben auch für Auszubildende vor. Thüringen hat in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 13,1 Millionen Euro Förderung erhalten, die mit 30 Prozent durch das Land kofinanziert wurde. Der Antrag der Linken fordert nun eine Richtlinie für das Förderprogramm „Junges Wohnen“ und dort speziell für die Azubiwohnheime im zuständigen Ministerium für Digitales und Infrastruktur unter Einbeziehung des Ministeriums für Soziales und auch des Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft, Ländlicher Raum. Hier muss natürlich auch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit einbezogen werden, da die Förderrichtlinie auch weiterhin für Studierendenwohnheime gilt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, es ehrt uns außerordentlich, dass Sie unserer Koalition jetzt zutrauen, was Frau Ministerin seit März 2023 nicht organisiert bekommen hat – das ist ja schon in vorherigen Redebeiträgen angeklungen. So gab es leider anderthalb Jahre ein Pingpongspiel zwischen den zuständigen Häusern. Aber dazu hätte es selbstverständlich einer Richtlinie unter Federführung des Infrastrukturministeriums bedurft. Allerdings hat sich Frau Ministerin für unzuständig erklärt und sich trotz diverser Gesprächsrunden mit Ministerien und Koalitionsarbeitskreisen bis zuletzt erfolgreich geweigert, eine Förderrichtlinie zu erlassen. Das Wirtschaftsund Wissenschaftsministerium hat seinen Teil erfüllt und neben der Schaffung studentischen Wohnraums auch die Wohnheime der überbetrieblichen Ausbildungsstätten saniert, da hier eine Zuständigkeit über das Handwerk abgeleitet werden konnte. Beim Azubiwohnen waren ihm dank der fehlenden Richtlinie aus dem Haus von Frau Karawanskij leider die Hände gebunden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind zuversichtlich, die Versäumnisse der vergangenen Legislatur jetzt schnell aufzuholen und eine Richtlinie für das Förderprogramm „Junges Wohnen“ auch für Auszubildende auf den Weg zu bringen. Meine Fraktion beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur federführend, sowie mitberatend an den Bildungs- und an den Sozialausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW, SPD)
