Dr. Jens Dietrich
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste nah und fern, ich könnte es mir jetzt etwas einfach machen und sagen, dass sich unsere Motivation schon alleine aus den Debattenbeiträgen erschließt und von selbst erklärt. Doch so einfach möchte ich es mir dann doch nicht machen. Der finanzielle Aufschlag auf den Semesterbeitrag für die sogenannte verfasste Studentenschaft ist für den einzelnen Studenten sicher kein großer Posten. Da haben Sie recht, darauf will ich auch gar nicht eingehen. Das ist aber nicht der allein ausschlaggebende Punkt. Der Gesetzgeber hat hier zwar eine öffentlich-rechtliche Körperschaft konstruiert, aber notwendig ist diese nicht, weder faktisch, noch durch übergeordnete Gesetzgebung. Man hat das hier jetzt mit der Bundesverfassungsgesetzgebung angebracht: Ja, das ist richtig. Das heißt, man kann das alles machen, man muss es aber nicht machen. Dass es funktioniert, sieht man am Freistaat Bayern. Da ist es ja nicht so, dass dort alles so schrecklich und kahl und undemokratisch vorgeht. Da funktioniert das auch sehr gut. Nein, wir wollen die studentische Mitbestimmung in den Gremien der Hochschulen nicht einschränken. Können wir auch gar nicht, wollen wir auch gar nicht. Der Beitrag, welcher für den einzelnen Studenten gering ist, ergibt doch für die Nutznießer ein erkleckliches Sümmchen. Werden diese Gelder im Sinne aller Studenten auch verwaltet und ausgegeben? Eher nicht! Der Bericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2021 zeigt ein anderes Bild. Da Sie mir ja sowieso nicht alles abnehmen und das, sage ich mal, konterkarieren, zitiere ich mal aus diesem Bericht: „Die jährlichen Beitragseinnahmen von Studierenden von rund 650.000 Euro werden nach wie vor durch die Studierendenschaften der Hochschulen überwiegend nicht wirtschaftlich und nicht immer für Aufgaben nach dem Hochschulgesetz eingesetzt“ – egal, wie sie sich mit dem RCDS-Mann verstanden haben oder nicht. Und weiter: „Wenn Beiträge verpflichtend durch die Studierendenschaft erhoben werden, muss deren ordnungsgemäße, wirtschaftliche und vor allem aufgabengerechte Verwendung sichergestellt werden. Dies konnte der Rechnungshof auch bei seiner aktuellen Prüfung bei keiner“ – keiner! – „Studierendenschaft feststellen. Der Rechnungshof hat deshalb seine bereits im Jahresbericht 2012 unterbreitete Empfehlung bekräftigt, die Bildung von verfassten Studierendenschaften und die damit einhergehende Pflichtmitgliedschaft von Studierenden an den Hochschulen des Landes in Studierendenschaften hochschulrechtlich nicht mehr vorzusehen.“ So, so, so! Schon im Bericht 2012 wurde von diesen Zuständen berichtet. Eine Verbesserung war in über zehn Jahren nicht festzustellen. Was haben Sie hier getan? Nichts, rein gar nichts! Nutznießer sitzen ja auch hier. Ich meine, der Herr Schaft ist ja direkt von diesen Vereinigungen ins Parlament geraten und hat davon profitiert, von diesem Geld, was vermeintlich ins politische Vorfeld läuft. Wertschöpfende Tätigkeiten waren in Ihrer Agenda und in Ihrer Vita bis jetzt nicht zu finden.
(Beifall AfD)
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich nur sagen: Das war auch schon in den 80er-Jahren in dem ach so beschaulichen Siegen der Fall. Auch da wurden Gelder veruntreut. Ja, und auch ich war im RCDS und auch wir haben es angesprochen. Anderen Fachschaften, die sich engagiert haben, wurde sogar von den Linksextremisten Prügel angedroht, wenn wir weiter nach den Geldern suchen. So funktioniert das. Ganz offensichtlich möchte eine linke Mehrheit in den Parlamenten diesen Sumpf nicht trockenlegen. Das hat auch einen Grund. Denn bei den sogenannten Studentenräten handelt es sich im Grunde um eine politische Vorfeldorganisation. Diese Organisation will man nicht von finanziellen Mitteln und vor allen Dingen nicht von pseudoallgemeinpolitischer Legitimation abschneiden. Sie haben es jetzt zwar etwas mit Krokodilstränen beweint, dass man sich allgemeinpolitisch nicht betätigen darf. Ja, das hätten Sie natürlich gern, aber eine Universität und eine Studentenvertretung sind eben kein Parlament, sondern eine Universität soll Bildung, Forschung und Wissenschaft fördern und keinen politischen Diskurs führen.
(Beifall AfD)
Denn anders als angedacht befassen sich die Vertretungen nicht nur mit den Problemen an den Hochschulen, sondern viel mit allgemeinpolitischen Themen. Hier wird das Geld der Studenten oft in politisch links zu verortende Veranstaltungen oder Informationen gesteckt, zum Beispiel FSU Jena: Gleichstellungsreferat, Referat für Menschenrechte und Antidiskriminierung, Referat Queeres Paradies, Umweltreferat, Arbeitsgruppe Internationalisierung; Universität Erfurt: Referat Antidiskriminierung, Referat Nachhaltigkeit; FH Erfurt: Referat für Internationales, Gleichstellung und Soziales; TU Ilmenau: Referat für politische Bildung. Wie schon ausgeführt, gibt es keinen zwingenden Grund für das vom Gesetzgeber gewählte Konstrukt inklusive Pflichtbeitrag. Aber es könnte ja sein, dass die Studenten dennoch mit dem Zustand zufrieden sind. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, denn aktives und passives Wahlverhalten legen einen anderen Schluss nahe – wir hatten es schon. Zum Schluss noch mal ein Zitat aus dem Bericht des Landesrechnungshofs – ich zitiere –: „Grundsätzlicher Auffassungsunterschied besteht deshalb nach wie vor in der Frage zur verpflichtenden Bildung von verfassten Studierendenschaften. Die vom Ministerium vorgetragenen Argumente überzeugen den Rechnungshof nicht. Sie lassen zum einen das anhaltend hohe Maß an Unsicherheit bei der Anwendung der rechtlichen Regelungen durch die Verantwortlichen der Studierendenschaft außer Acht. Zum anderen zeigen Erfahrungen sowohl aus Bayern als auch an der DHGE, dass die Interessen und Belange der Studierenden durchaus auch ohne eine verfasste Studierendenschaft wahrgenommen werden können. Studierende und Hochschulen sollten deshalb selbstbestimmt und nach eigenem Ermessen über die Bildung von Studierendenvertretungen entscheiden können.“ Dem ist im Grunde nichts mehr hinzuzufügen. Sie hatten selber darauf verwiesen. Gucken Sie mal nach solchen Institutionen wie dem Landesrechnungshof: Jawohl, haben wir gemacht. Der hat eine ganz klare Beurteilung gefunden. Wir brauchen dieses Vorgehen nicht. Ich beantrage die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
