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Dirk Hoffmeister

BSW 15.05.2025 Sitzungen 8/17

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir debattieren heute über einen Antrag der AfD-Fraktion, die die ersatzlose Abschaffung der verfassten Studierendenschaften an Thüringer Hochschulen fordert, mit der angeblichen Begründung, damit die negative Vereinigungsfreiheit zu schützen. Was auf den ersten Blick wie ein juristisches Anliegen klingt, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf die demokratische Selbstverwaltung, die politische Mündigkeit junger Menschen und letztlich auf den pluralistischen Grundkonsens unseres Bildungssystems. Lassen Sie mich den Antrag Punkt für Punkt einordnen und widerlegen. Erstens, die sogenannte Zwangsmitgliedschaft: Die AfD behauptet, die Mitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft verletze die negative Vereinigungsfreiheit. Das ist rechtlich falsch. Die verfasste Studierendenschaft ist ein Teil der Hochschulstruktur und dient der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, vergleichbar mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hier geht es nicht um einen Verein oder eine Partei, der man freiwillig beitritt, sondern um eine demokratisch legitimierte Form der Selbstvertretung. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, eine solche Struktur ist zulässig, solange sie nicht weltanschaulich einseitig agiert, und das ist in Thüringen nicht der Fall. Zweitens, die niedrige Wahlbeteiligung als Argument für die Abschaffung: Ja, die Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen ist oft niedrig. Das ist zweifellos ein Problem, aber daraus den Schluss zu ziehen, man müsse das ganze System abschaffen, ist absurd. Wir würden ja auch nicht auf die Idee kommen, Kommunalparlamente aufzulösen, weil bei der Stadtratswahl nur 40 Prozent der Bürger wählen. Statt die Studierendenschaften zu stärken, die politische Bildung zu fördern und Beteiligungsformate zu verbessern, will die AfD die Selbstverwaltung ausmerzen. Das ist destruktiv und rückwärtsgewandt. (Beifall CDU, BSW, SPD) Drittens, der Vorwurf der ideologischen Vereinnahmung: Die AfD behauptet, die verfassten Studierendenschaften seien ideologisch geprägt und würden linksextreme Strukturen unterstützen. Ich frage Sie: Wo sind denn die Belege? Wo ist denn die unabhängige Prüfung? Wir kennen diese Taktik aus anderen Kontexten. Einzelne Vorfälle oder bloße Behauptungen werden hochstilisiert, um pauschal demokratische Institutionen zu delegitimieren. Wenn es tatsächliche Verstöße gegen die Satzung oder das Neutralitätsgebot gibt, dann gibt es rechtliche Mittel: die Hochschulaufsicht, den Landesrechnungshof, gegebenenfalls auch Verwaltungsgerichte. Der Ruf nach Abschaffung ist ein Missbrauch politischer Macht, ist nicht ihr legitimierter Gebrauch. Viertens, die verfasste Studierendenschaft ist mehr als ein politisches Gremium. Die verfasste Studierendenschaft organisiert Beratungsangebote, Erstsemesterbetreuung, Kulturveranstaltungen, studentische Initiativen, Hilfe für internationale Studierende, psychologische Beratung und ja, sie ist auch ein Ort, wie der Kollege vorhin schon sagte, demokratischer Auseinandersetzung. Die Alternative der AfD ist gar nichts. Die Abschaffung würde bedeuten, dass über 50.000 Studierende in Thüringen keine gemeinsame Vertretung mehr hätten, keine Stimme im hochschulpolitischen Diskurs und keine Plattform für studentisches Engagement. Ist das die Freiheit, die Sie meinen? Fünftens, was tatsächlich auf dem Spiel steht: Mit diesem Antrag geht es der AfD nicht um Freiheit, sondern um Entmachtung. Es geht darum, kritische, engagierte, selbstbewusste junge Menschen mundtot zu machen. Die verfassten Studierendenschaften stehen für Mitbestimmung, für Demokratie im Kleinen, dafür, Verantwortung zu übernehmen. Wenn Sie diese Strukturen abschaffen, schwächen Sie nicht nur die Studierenden, Sie schwächen das Rückgrat einer lebendigen Demokratie. Ein letzter Gedanke zur Freiheit: Vereinigungsfreiheit bedeutet nicht, dass jemand mehr Teil der öffentlich-rechtlichen Institution sein darf. Sie bedeutet, dass jeder Mensch sich frei entfalten kann und auch die Möglichkeit hat, sich einzubringen, mitzugestalten. Das garantieren verfasste Studierendenschaften. Sie sind Instrument der Freiheit, nicht ihrer Einschränkung. (Beifall BSW, SPD) Mein Fazit: Der Antrag der AfD ist ein Angriff auf studentische Selbstverwaltung, auf demokratische Kultur, auf unsere Hochschullandschaft. Er löst keine Probleme, er schafft neue. Er spart kein Geld, sondern er zerstört gewachsene Strukturen. Er schützt nicht die Freiheit, sondern instrumentalisiert sie für autoritäre Ziele. Im Namen meiner Fraktion lehne ich den Antrag ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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