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Lennart Geibert

CDU 15.05.2025 Sitzungen 8/17

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Artikel 28 der Thüringer Verfassung sagt in Absatz 1 Satz 2 über die Hochschulen: „Sie haben das Recht auf Selbstverwaltung, an der alle Mitglieder zu beteiligen sind.“ Das sind alle Statusgruppen der Universität, von den Professoren über die Beschäftigten bis hin zu den Studenten. Gemeinsam sollen sie über die Geschicke der Universität beraten. Das Recht der Studenten daran hat also in Thüringen Verfassungsrang. Es ist Ausfluss der Wissenschaftsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz. Es ist damit festzuhalten: Die Studenten haben ein durch die Verfassung verbrieftes Recht, an der Selbstverwaltung ihrer Universitäten mitzuwirken. Um dieses Recht wahrzunehmen, entsenden Sie gewählte Mitglieder in Senate und Fakultätsräte und regeln studentische Angelegenheiten in Studierenden- und Fachschaftsräten. Die Basis der Legitimation dieser Gremien ist die verfasste Studierendenschaft im Thüringer Hochschulgesetz. Diese will die AfD mit ihrem Gesetzentwurf abschaffen. In der Beschreibung des Regelungsbedürfnisses werden dabei ganz wenige, teils auch nachvollziehbare Argumente vorgebracht. Die Kritik des Rechnungshofs an der Haushaltsführung muss man durchaus ernst nehmen. Der Skandal um die Veruntreuung von Studiengeldern – auch in meiner Studienzeit – beim StuRa an der Uni Jena hat in und außerhalb der Universität für Unruhe gesorgt. Und ja, man kann aus genannten Gründen Studenten oftmals auch verstehen, die sagen: Warum soll man das überhaupt alles bezahlen? Warum soll man eine Gebühr zahlen, von der Partys finanziert werden, auf die man nicht geht, und Fahrten zu Demonstrationen für Anliegen, die man nicht teilt, obwohl sicherlich auch eine Party durchaus mal eine Bereicherung sein kann – habe ich zumindest gehört. Die Liste ließe sich fortsetzen. Klar ist: Das derzeitige Konstrukt und sicherlich auch die Räte sind sicherlich nicht frei von Fehlern. Über ein Nachsteuern könnte man hier nachdenken. Zustimmen werden wir Ihrem Gesetzentwurf natürlich nicht, denn mit diesem Gesetzentwurf zeigen Sie mal wieder, was Sie tun, wenn Sie vermeintlich kleine Konstruktionsfehler erkennen: Sie schwingen gleich die große Abrissbirne und wollen nur Trümmer hinterlassen, aber klar ist: Die Politik muss auch eine kritische Studentenschaft aushalten können. Vielleicht ist auch das eher die Motivation für Ihren Antrag heute. Was als Reform daherkommt, ist in Wahrheit ein Kahlschlag. Wenn man die verfasste Studierendenschaft abschaffen will, muss man gleichzeitig für einen adäquaten Ersatz sorgen. Dazu ist in Ihrem Antrag jedoch kein einziges Wort zu lesen. Wir müssen uns klarmachen, dass es in Ihrem Entwurf nicht darum geht, ob in einzelnen Vertretungen etwas falsch läuft und wie man etwas ändern kann, sondern es geht um die Abschaffung der Institution an sich. Diese ist aber die Basis für den Einfluss der Studenten und spielt damit eine wichtige Rolle im Gefüge der Thüringer Universitäten. Würde Ihr Gesetzentwurf Realität, wäre nicht einmal mehr sichergestellt, dass die Gruppe der Studenten überhaupt noch effektiv an der Selbstverwaltung teilnehmen könnte. Wir sagen, es braucht eine starke studentische Interessenvertretung. Dies kann nicht allein über studentische Vertreter in den gemeinsamen Gremien wie Senat und Fakultätsrat geleistet werden. Eine Reform sollte den verantwortungsvollen Umgang mit Geldern und Aufgaben in diesen Gremien überprüfen und gegebenenfalls verbessern, statt – wie Sie es wollen – diese Gremien radikal abzuschaffen. Das ignoriert Ihr Entwurf völlig. Er ist damit leider kein konstruktiver Lösungsansatz. Das möchte ich Ihnen aber auch mal sagen: Ich war sicherlich nicht immer einverstanden mit dem, was StuRa und FSR an der Uni gemacht haben, gerade – so ehrlich kann man sein – wenn man vom RCDS oder von der Jungen Union kommt, ist man da sicherlich schlicht in der Minderheit, aber ich habe es immer als Bereicherung empfunden, dort auch mit eher linksgesinnten Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren. Genau das wollen Sie damit abschaffen, denn dort in diesen Gremien lernen wir auch miteinander Demokratie. Und ich sage auch, es ist für mich eine Bereicherung, heute hier zu stehen, und von den Erfahrungen zehre ich. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. Danke schön. (Beifall CDU, BSW)

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