Lutz Liebscher
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, bei dem AfD-Gesetzentwurf handelt es sich um einen Wiedergänger aus der letzten Legislaturperiode. Der Novellierungstext entspricht wortwörtlich der Vorlage aus dem Jahr 2023, während das Deckblatt des Entwurfs umgeschrieben worden ist. Während die AfD 2023 auf dem Deckblatt noch formaljuristisch argumentierte, lässt sie nun die Maske fallen und agiert offen ideologisch. Die verfassten Studierendenschaften, die Sie gern abschaffen möchten, seien, so wird da behauptet, überhaupt keine „authentische Vertretung der Studenten“ – Zitat –, sondern bloße Interessenvertreter „einer kleinen Minderheit politischer Aktivisten“. Die gewählten Vertreter der Studierendenschaft betreiben daher laut der AfD lediglich „Klientelpolitik“, „missbrauchen ihr […] Mandat zur Durchsetzung allgemeinpolitischer Agenden und Machtansprüche“ und sorgen für die „Ausstattung linksextremistischer Strukturen mit Geld, Räumlichkeiten und Personal“. Meine Damen und Herren, eine solche Diffamierung der Studierendenschaften und ihrer gewählten Vertreter ist ungeheuerlich.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Sie zeigt, worum es der AfD mit ihrer Vorlage geht: nicht um den angeblichen Schutz der verfassungsrechtlich garantierten, hier aber gar nicht negativ berührten Vereinigungsfreiheit, sondern um den Kampf gegen jegliche Institutionen und Gremien, die sich offen für Demokratie, eine plurale Gesellschaft, Meinungsfreiheit und damit zwangsläufig natürlich auch gegen Rechtsextremismus einsetzen. So etwas ist Ihnen von der AfD nun einmal ein Dorn im Auge und deshalb beschimpfen Sie die verfasste Studierendenschaft in Ihrem Gesetzentwurf auf widerwärtige Weise und arbeiten mit Unterstellungen der übelsten Art. Um das gleich vorwegzunehmen: Mit der SPD ist so etwas natürlich nicht zu machen. Wir stehen zu unseren demokratisch verfassten Hochschulen und damit selbstverständlich auch zur verfassten Studierendenschaft als öffentlich-rechtliche Teilkörperschaft dieser Hochschulen. Was macht die verfasste Studierendenschaft aus? Gemäß Thüringer Hochschulgesetz sind alle Studierenden durch Immatrikulation an einer Hochschule im Freistaat Mitglieder der verfassten Studierendenschaft. Als öffentlich-rechtliche Teilkörperschaft der Hochschulen verfügen die verfassten Studierendenschaften über Satzungs- und Finanzhoheit, dürfen Rechtsgeschäfte tätigen und nehmen alle hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden wahr. Die verfasste Studierendenschaft ist damit sowohl der Rahmen als auch die Voraussetzung demokratischer studentischer Mitbestimmung. Aus ihrer Mitte wählen die Studierenden ihre Vertreterinnen und Vertreter, die Studierendenräte. Diese Studierendenräte sichern als demokratisch gewähltes Organ der Studierenden deren Mitsprache und Mitentscheidungsrecht in den Gremien der jeweiligen Hochschule gegenüber der Hochschulleitung, aber auch nach außen gegenüber Dritten. Eine weitere zentrale Aufgabe der Studierendenräte ist die Beratung von Studierenden bei verschiedensten Anliegen. In Referaten und Arbeitsgruppen widmen sich die ehrenamtlich tätigen Mitglieder zudem einer Vielzahl von Themen aus studentischer Perspektive. Die Bandbreite reicht dabei von Mobilität, Sport, Kultur, Umwelt über politische Bildung, Gleichstellung und Diversität bis hin zu ganz aktuellen Fragen der Digitalisierung und des Einsatzes von KI in der Lehramtsausbildung. In der Konferenz Thüringer Studierendenschaften, kurz KTS, arbeiten die Studierendenvertretungen der einzelnen Thüringer Hochschulen wiederum übergreifend zusammen und machen ihre Interessen insbesondere auch gegenüber der Landespolitik deutlich. Das alles ist unverzichtbare Arbeit und sie wird zu 99 Prozent ehrenamtlich geleistet. All das wollen Sie von der AfD gern abschaffen. An die Stelle der Pflichtmitgliedschaft aller Studierenden in der verfassten Studierendenschaft soll eine Vielzahl freiwilliger privatrechtlich organisierter Zusammenschlüsse treten. Diese müssten dann allerdings auch privat finanziert werden und würden dadurch mit Sicherheit nicht mehr die Interessen aller Studierenden, sondern die ihrer finanzstarken Mäzene vertreten. Wer da sofort an Burschenschaften und ihre Altherrenvereine denkt, dürfte nicht völlig falsch liegen. Das ist nicht nur Hochschulpolitik aus der Mottenkiste, sondern ein ganz bewusster Angriff auf die demokratisch verfasste Hochschule als solche.
(Beifall Die Linke)
Auch der vorgeblich allein verfassungsrechtlich motivierte Rekurs auf die Pflichtmitgliedschaft der Studierenden in der verfassten Studierendenschaft ist von der AfD natürlich ideologisch gemeint. Zur Frage der von der AfD so genannten Zwangsmitgliedschaft ist die Rechtslage seitens des Bundesverfassungsgerichts nämlich längst eindeutig geklärt. Die verfassten Studierendenschaften übernehmen demnach Aufgaben als öffentlich-rechtliche Körperschaften, die eine Pflichtmitgliedschaft rechtfertigen, weil diese Aufgaben eben nicht ohne Weiteres mit freiwilliger Mitgliedschaft erfüllt werden könnten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist wie bei den Kammern!) Die von der AfD angeführte Vereinigungsfreiheit greift hier also überhaupt nicht. Das ist im Übrigen bei der Pflichtmitgliedschaft in den IHKs und den Handwerkskammern ebenfalls so, deren Verfassungskonformität hier ja auch niemand infrage stellt. Oder vielleicht doch?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Au-
ßer der AfD!) Kurz und gut: Die SPD-Fraktion lehnt den AfD-Entwurf rundheraus ab. Wir stehen ohne Wenn und Aber zur demokratisch verfassten Hochschule und zur verfassten Studierendenschaft als deren unverzichtbarer Bestandteil. Und wir stehen an der Seite der Studierenden in ihrem Einsatz für Demokratie und Pluralismus und damit natürlich auch gegen jede rechtsextreme Hetze. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke, SPD)
