Dr. Jens Dietrich
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen
Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste nah und fern, mit dem vorliegenden Antrag nehmen wir erneut Anlauf, das Thüringer Hochschulgesetz anzupassen. Ja, wir scheuen uns nicht, dicke Bretter zu bohren. Unterschätzen Sie also nicht unsere Hartnäckigkeit. Grundsätzlich sollte die Freiheit einen breiten Raum an den Hochschulen einnehmen, vor allem natürlich die Freiheit in der Forschung und die Freiheit in der Lehre. Speziell geht es bei der Änderung um die Vereinigungsfreiheit der Studenten. Zurzeit sind alle Studenten an den Hochschulen in Thüringen per Gesetz zwangsweise Mitglied in der sogenannten verfassten Studentenschaft. Die verpflichtende Mitgliedschaft ist die eine Seite der Medaille, die andere Seite der Medaille ist die damit verbundene finanzielle Verpflichtung und Umverteilung. Verpflichtende Mitgliedschaften und damit verbunden eine Pflicht zur Zahlung könnten einen Sinn ergeben, wenn es eine Verknüpfung mit notwendigen Aufgaben gäbe, welche durch die Vereinigung wahrgenommen werden. Das gibt es zum Beispiel im Handwerk, im Gewerbe, bei Ärzten oder bei Anwälten, aber auch hier gibt es durchaus berechtigte Kritik an dieser Pflichtmitgliedschaft.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie
wollen die abschaffen?) Doch von dieser Art der Aufgaben sind die Studentenräte in Thüringen weit entfernt. Wir sehen auch keine Aufgabe oder Elemente der Mitbestimmung, welche in dieser Form auf den sogenannten Studentenrat übertragen werden müssen. Bayern und bis 2012 auch Baden-Württemberg haben gezeigt, dass eine Universität auch ohne die genannten verfassten Studentenschaften auskommt, ohne dass es für das Studium oder die Universität negative Auswirkung hätte – im Gegenteil. Das ist sicher ein Punkt, den Thüringen vom Freistaat Bayern übernehmen könnte. Es gibt da ja auch gewisse gemeinsame Absichten, nicht in dem Punkt, aber den könnte man ja ergänzen.
(Beifall AfD)
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Unterbindung der Vereinigungsfreiheit an den Universitäten in dem Punkt, denn ein Student kann sich nicht aussuchen, ob er der Vereinigung beitreten möchte oder nicht. Er wird per Gesetz dazu verpflichtet und diese Mitgliedschaft ist auch noch an eine Beitragspflicht gekoppelt. Hier liegt also eine negative Vereinigungsfreiheit mit der Pflicht zur Zahlung von Aufgaben vor, die nicht zwingend und unmittelbar für den studentischen Betrieb erforderlich sind. Was die überwiegende Mehrheit der Studenten von dieser Pflicht hält, zeigt sich deutlich an der Wahlbeteiligung zu den Studentenräten. In fast allen Fällen liegt die Beteiligung an der Abstimmung unterhalb von zwei Dritteln der eingeschriebenen Studenten. Das ist kein neues Phänomen, das war auch schon zu meiner Zeit in den 80er-Jahren der Fall. Darauf, dass die Beiträge dazu genutzt wurden, hauptsächlich das linke und linksextreme politische Vorfeld zu finanzieren, möchte ich an dieser Stelle erst mal nicht eingehen. Vielmehr möchte ich darauf eingehen, dass wir die Studenten von diesem Zwang befreien. Wer neben seinem Studium gemeinsame Interessen im studentischen Bereich bündeln möchte, sollte das gern tun, aber bitte freiwillig und auf eigene Kosten.
(Beifall AfD)
In diesem Sinne: Mehr Freiheit wagen, auch an den Hochschulen in Thüringen! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
