Lena Saniye Güngör
Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags
Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Da sehe ich keinen Widerspruch. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Ich gebe nun das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 84, gültige Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel entsprechend 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 47 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht hat, frage ich die vorschlagende Fraktion, ob sie eine Wiederholung der Wahl mit demselben Wahlvorschlag wünscht? Diese Frage wird für heute verneint und ich schließe diesen TOP. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 25 auf Wahlvorschläge der Fraktion der AfD, der Fraktion Die Linke sowie der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/593/1035/1089/1090 Gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes besteht die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten neben dem Präsidenten des Landtags aus vier weiteren Mitgliedern, die weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören dürfen. Diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Sie sollen aus der bzw. dem Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und einer ehemaligen Richterin bzw. einem ehemaligen Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof bestehen. Die Fraktion Die Linke schlägt den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Herrn Dr. Peter Wurschi, vor. Für den Bereich der Thüringer Betroffenenverbände liegen zwei konkurrierende Wahlvorschläge vor. Die Fraktion der AfD schlägt Frau Corinna Herold vor. Die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD schlagen Frau Marie-Luise Tröbs vor. Für den Bereich der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen schlagen die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD Herrn Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller vor. Für den Bereich einer ehemaligen Richterin bzw. eines ehemaligen Richters am Thüringer Verfassungsgerichtshofs schlagen die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD Frau Prof. Dr. Johanna Hübscher vor. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Die Wahl vollzieht sich in ihren Teilakten. Die Reihenfolge des Aufrufs der Teilwahlakte orientiert sich an der gesetzlichen Grundlage. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit hat der Wahlvorschlag die Zweidrittelmehrheit erreicht und ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Dr. Wurschi als weiteres Mitglied der Abgeordnetenüberprüfungskommission gewählt …
