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Lena Saniye Güngör

15.05.2025 Sitzungen 8/17

Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte um Auszählung. Hiermit möchte ich auf der Besuchertribüne im Namen des Hohen Hauses ganz herzlich Seine Exzellenz Dr. Faruk Ajeti begrüßen, Botschafter der Republik Kosovo in Berlin, sowie Afrim Nura, Generalkonsul der Republik Kosovo in München und Doyen des Thüringer Konsularkorps. Herr Botschafter begeht heute seinen Antrittsbesuch hier im Thüringer Landtag. Wir heißen ihn und Herrn Generalkonsul ganz herzlich willkommen. Und jetzt bemühe ich mich, das auch auf Albanisch korrekt zu tun: Mirë se vini – herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Außerdem freue ich mich, dass ich eine Besuchergruppe aus Neuhaus-Schierschnitz begrüßen darf. Ich denke, auf Deutsch ist das hoffentlich verständlich. Auch für Sie natürlich herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen die Wahlergebnisse bekannt geben. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU wurden 83 Stimmen abgegeben, gültige Stimmen 83, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 46 Jastimmen, 36 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Auch hier wurden 83 Stimmen abgegeben, es waren 83 Stimmen gültig, 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 46 Jastimmen, 36 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: ebenfalls 83 abgegebene und gültige Stimmen, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der SPD entfallen 46 Jastimmen, 36 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke auch in einer zweiten Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht hat, stelle ich die Frage, ob eine Wahlwiederholung durchgeführt werden soll. Diese Frage wird für heute verneint. Damit schließe ich diesen TOP. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1045 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen im Vorstand des Landtags vertreten sein. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Fraktion der AfD schlägt Herrn Abgeordneten Jens Cotta vor. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Herr Abgeordneter Geibert, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Steinbrück eingeteilt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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