Lena Saniye Güngör
Wahl von vom Landtag zu berufenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das wird gerade verneint. Ich bräuchte dann jetzt ein Handzeichen oder eine Wortmeldung von Abgeordneten, die nicht die Gelegenheit hatten, ihre Stimmen abzugeben. Ich frage erneut, ob alle Abgeordneten die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. Ich sehe jetzt keinen Widerspruch. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde Sie um Aufmerksamkeit bitten und vorschlagen, dass Sie gern auch Ihre Plätze wieder einnehmen. Ich gebe die Wahlergebnisse bekannt. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU wurden 84 Stimmen abgegeben, gültige Stimmen ebenfalls 84, damit ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 46 Jastimmen, 36 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: ebenfalls 84 abgegebene und gültige Stimmen, damit 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 48 Jastimmen, 36 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: ebenfalls 84 abgegebene und gültige Stimmen, damit 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 49 Jastimmen, 34 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU sowie der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke auch in einer zweiten Wahlwiederholung die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht hat, stelle ich die Frage, ob eine Wahlwiederholung durchgeführt werden soll.
(Zuruf Abg. Merz, SPD: Nein!)
Diese Frage wird für heute verneint und damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 27 Wahlvorschläge der Fraktion Die Linke, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD - Drucksachen 8/587/598/1086 Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 und § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesen Vorschriften besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Bisher hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten, wobei Herr Stefan Möller, der damals als Mitglied gewählt wurde, aufgrund seines Mandatsverzichts aus dem Staatsanwaltswahlausschuss ausgeschieden ist. Die Vorberatung der Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und Die Linke in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 13. Sitzung des Ältestenrats am 6. Mai 2025 stattgefunden. Für eine zweite Wahlwiederholung werden heute vorgeschlagen durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Niklas Waßmann, Herr Abgeordneter Christoph Zippel und Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterinnen bzw. Vertreter Herr Abgeordneter Stefan Schard, Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf sowie Frau Abgeordnete Marion Rosin, durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Groß-Röthig. Die Fraktion der SPD schlägt als Mitglied Frau Abgeordnete Dorothea Marx, als Vertreterin Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Urban vor. Ich eröffne auch hier formal die Aussprache. Ich kann keine Wortmeldung erkennen. Sie erhalten nun im Folgenden drei Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen dabei zu Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind erneut Herr Abgeordneter Geibert, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Steinbrück eingeteilt. Ich eröffne nun die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
