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Lena Saniye Güngör

15.05.2025 Sitzungen 8/17

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai

Dann tritt nun der Ältestenrat im regulären Raum – davon gehe ich, Stand jetzt, aus – in der 101 zusammen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, soeben hat der Ältestenrat getagt. Wir fahren nun mit der Plenarsitzung fort. Ich bitte mit Blick auf die teilweise noch recht geringe Teilnahme in den Fraktionen, darum zu werben, uns wieder hier im Saal zu begleiten. Thema im soeben stattgefundenen Ältestenrat war der Umgang mit der benannten Dringlichkeitsanfrage. Es wurde noch mal festgehalten, dass die Beantwortung schriftlich erfolgen muss, und zwar innerhalb einer Frist von zehn Tagen. Diese läuft heute bei der konkret benannten Dringlichkeitsfrage ab. Minister Tischner hat natürlich die Möglichkeit, Inhalte der Zuarbeit dieser Anfrage in seinem Redebeitrag zu nutzen, aber eben nicht mit Bezug auf die noch nicht vorliegende schriftliche Beantwortung der Dringlichkeitsanfrage. Es wird einen entsprechenden Hinweis an die Landesregierung geben. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Kopfno- te!) Des Weiteren wurde festgehalten, dass Zwischenrufe seitens der Regierungsbank nicht gestattet sind, die Mitglieder der Landesregierung aber selbstverständlich die Möglichkeit haben, sich jederzeit zu melden und noch mal das Wort zu ergreifen, falls diese Notwendigkeit besteht. Das war jetzt die Zusammenfassung. Ich würde zurückgehen zur Aussprache in TOP 4. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortbeiträge vor. Ich habe den Antrag auf eine Ausschussüberweisung vernommen, und zwar an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir das nun ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zustimmt, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Fraktionen von SPD, BSW, CDU und AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Da es sich um eine erste Beratung handelt, schließe ich diesen TOP und rufe vereinbarungsgemäß nun die Mittagspause auf. Die reguläre Sitzung wird hier um 14.05 Uhr fortgeführt. Bitte noch einen Moment Geduld: Im Anschluss, 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Plenarsitzung findet außerplanmäßig die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie im Raum F 101 statt. Vereinbarungsgemäß setze ich die Sitzung nach einer halben Stunde Mittagspause nun fort. Wir rufen, wie besprochen, nach der Mittagspause die Wahlen auf und beginnen hier mit TagesordnungsWahlvorschläge der Fraktion Die Linke, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD - Drucksachen 8/585/597/1085 Als Hinweis möchte ich benennen, dass sich das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter nach Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes richtet. Nach diesen Vorschriften besteht der Richterwahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Bisher hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten, wobei Herr Stefan Möller, der damals als Mitglied gewählt wurde, aufgrund seines Mandatsverzichts aus dem Richterwahlausschuss ausgeschieden ist. Die Vorberatung der Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und Die Linke in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 13. Sitzung des Ältestenrats am 6. Mai 2025 stattgefunden. Für eine zweite Wahlwiederholung werden vorgeschlagen durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeordneter Niklas Waßmann, Herr Abgeordneter Christoph Zippel sowie Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterin bzw. Vertreter Herr Abgeordneter Stefan Schard, Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf sowie Frau Abgeordnete Marion Rosin, durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf und als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig. Die Fraktion der SPD schlägt als Mitglied Frau Abgeordnete Dorothea Marx, als Vertreterin Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Urban vor. Ich eröffne formal die Aussprache. Gibt es den Wunsch, hier Stellung zu beziehen? Das kann ich nicht erkennen. Dann erläutere ich zum Stimmzettel, dass Sie drei Stimmzettel erhalten, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Herr Abgeordneter Geibert, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Steinbrück. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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