Stefan Schard
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung eines Feiertags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai
Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will Ihnen sagen, was mich stört, und zwar, wenn wir dieses Datum, wenn wir diesen wichtigen Tag instrumentalisieren, so wie das heute hier getan wurde. Das hat der 8. Mai und das hat die Geschichte nicht verdient.
(Beifall CDU)
Es ist viel passiert, es sind viele Worte gefallen, die besser nicht gefallen wären – sowohl von der AfD, aber ich möchte auch sagen, Frau König-Preuss, Herr Schubert, die Linke ist nicht der Gerichtsvollzieher und für die Durchsetzung des Koalitionsvertrags einer Koalition verantwortlich, der sie nicht angehört,
(Beifall CDU, BSW)
unabhängig von der Frage, ob ich Ihre Einschätzung teile. Es ist viel von Unsäglichkeit die Rede gewesen. Ich möchte Ihnen sagen, was ich unsäglich finde, nämlich der Regierung zu unterstellen, dass nichts passiert sei. Es sind sehr würdevolle Veranstaltungen abgehalten worden.
(Beifall CDU, BSW)
Ich erinnere mich an die Veranstaltung in Buchenwald, ich erinnere mich an die Veranstaltung in Nordhausen und ich erinnere mich auch an die Rede unseres Präsidenten am gestrigen Tag. Hier so zu tun und zu suggerieren, dass dieser 8. Mai vollkommen unter die Räder gekommen sei, das ist schlichtweg falsch und das ist eine infame Unterstellung.
(Beifall CDU, BSW)
Deshalb kann ich mich auch nur Herrn Kobelt anschließen. Ja, es gibt verschiedene Arten, des 8. Mai zu gedenken. Aber wenn wir nicht damit einverstanden sind, dass der 8. Mai ein Feiertag sein soll, heißt das nicht, dass wir sämtliche geschichtliche Umstände hier leugnen würden.
