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Alexander Kästner

BSW 03.04.2025 Sitzungen 8/14

c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Ich übernehme mal ganz spontan. Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Teilnehmer im Plenum, werte Gäste, zum Einzelplan 05, das ist ein relativ kleiner, aber wichtiger Haushalt, 461 Millionen Euro. Warum ist er wichtig? Er bildet eine der drei Gewalten ab, zumindest im Justizteil. Die dritte Gewalt ist die Gewalt, die alles überwacht. Dafür braucht es eine gute Personalpolitik, weil die Justiz ohne das richtige Personal nicht funktionieren kann, demzufolge die dritte Gewalt nicht und der Rechtsstaat nicht. Und wenn das nicht mehr funktioniert, dann kommen wir – das haben Sie selbst erwähnt, Sie wollen ja auch einen starken Rechtsstaat – eigentlich in eine Situation, die wir nicht haben wollen. Deshalb ist es hier ganz wichtig, darauf zu schauen, wie die Personalpolitik in den nächsten Jahren aussehen soll. Für den 2025er-Haushalt kann ich sagen: Zwischen dem, was finanziell und im Hinblick auf die notwendige Konsolidierung machbar ist, und dem, was für die Funktionsfähigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften erforderlich ist, haben wir für dieses Jahr einen ausgewogenen Kompromiss hinbekommen. Noch funktioniert die Justiz mit dem Personal, das wir jetzt haben, gut. Allerdings müssen wir gleichzeitig jetzt am Beginn der Legislatur perspektivisch darüber nachdenken, wie wir mit der Personalpolitik, was Richter und Staatsanwälte und später auch noch den Justizvollzug angeht, arbeiten können. Wir müssen daran denken, dass wir in den nächsten Jahren aufgrund der Altersstruktur sehr viele ausscheidende Personen in diesen Positionen haben werden, insbesondere bei der Richterschaft. Da müssen wir natürlich auch Perspektiven und Modelle entwickeln, wie wir die Leute nachbesetzen. Und wir sollten dabei auch gleich darauf aufpassen, dass wir nicht unnötige Einsparungen vornehmen, wir perspektivisch die ganzen kw-Stellen, die dann teilweise vorhanden sind, auch durchlassen. Da müssen wir darauf achten, dass wir die kwStellen, die da jetzt eingeplant sind, beim nächsten Haushalt, beim Doppelhaushalt noch mal neu diskutieren und darauf achten, dass wir diese Stellen für eine Funktionsfähigkeit der Rechtsordnung nicht streichen. Begrüßen möchte ich in dem Zusammenhang, dass wir aber für den Bereich der Migrationsbearbeitung vor den Verwaltungsgerichten auf Drängen des BSW auch mit der CDU fünf neue Richterstellen durchsetzen konnten. Das begrüße ich sehr. Das ist richtig und wichtig für eine schnelle Bearbeitung dieser Verfahren und auch für eine schnelle Schaffung von Ordnung im Sinne des Verständnisses der Bevölkerung in diesem Themenbereich. Das ist der Punkt 1. (Beifall BSW) Punkt 2: Der Verbraucherschutz ist immer so ein ungeliebtes kleines Kind. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Der Verbraucherschutz hat eine sehr essenzielle Bedeutung. Daher freue ich mich, dass wir auch auf Betreiben des BSW und auch der CDU die Position der Verbraucherzentrale und auch der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in der Mittelförderung sogar anheben konnten und ein Budget von 3,8 Millionen Euro hierfür lockergemacht haben. Das entspricht auch der Bedeutung. Gerade die Verbraucherzentrale braucht wieder ein landesweites Erscheinungsbild, auch bis in die Regionen, damit auch die Bürger, die sich nicht unbedingt eine teure Rechtsberatung leisten können – ich bin selbst Anwalt und ich kenne diese Fälle –, dort für relativ kleine, aber häufige Fälle einen Ansprechpartner finden.

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