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Maik Kowalleck

CDU 03.04.2025 Sitzungen 8/14

c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, die heutige Beratung ist ein wichtiger Abschluss monatelanger Beratung, Verhandlung und Diskussion. Auch wenn ich bereits 15 Jahre Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses bin, ist es ebenso ein besonderer Tag, hier an dieser Stelle zur Berichterstattung zu stehen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Mittlerweile bin ich sozusagen der Silberrücken im Haushalts- und Finanzausschuss. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Nicht nur dort!) Allerdings geht es bei uns nicht wie im Dschungel zu, sondern vielmehr überwiegt die sachliche und konstruktive Diskussion und dafür gilt auch meinen Ausschusskollegen an dieser Stelle ein ganz besonderer Dank. (Beifall im Hause) Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachfolgend berichte ich über den Verlauf und das Ergebnis der Beratungen im Haushalt- und Finanzausschuss zum Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 in der Drucksache 8/50, zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 8/169 sowie zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 8/170. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die diesjährigen Haushaltsberatungen standen unter besonderen Vorzeichen. So wurde am 1. September 2024 der 8. Thüringer Landtag gewählt, im Anschluss wurden Koalitionsverhandlungen geführt, die in die Wahl des Ministerpräsidenten am 12. Dezember 2024 mündeten. Sodann wurde eine neue Landesregierung gebildet und diese nahm ihre Arbeit auf. Gleichwohl hat der Haushalts- und Finanzausschuss alles rechtlich und praktisch Mögliche unternommen, um dem Plenum des Landtags so frühzeitig wie möglich eine Beschlussempfehlung bezüglich des Haushaltsgesetzes 2025 samt Haushaltsplan zu unterbreiten. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat seinen Ende letzten Jahres beschlossenen Terminplan ohne wesentliche Änderungen eingehalten und konnte Ihnen fristgerecht die Beschlussempfehlung als Grundlage für die heutige zweite Beratung des Haushaltsgesetzes vorlegen – ein, wie ich meine, durchaus zu würdigender Erfolg der Ausschussmitglieder und der Arbeit des Ausschusses. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Meine Damen und Herren, dieser Erfolg war indes nur möglich, weil alle am Verfahren Beteiligten sachlich und konstruktiv an einem Strang gezogen haben, seien es die Mitglieder des Ausschusses, die Fraktionen oder die Landesregierung, allen voran die Finanzministerin und ihre Staatssekretäre, bis hin zu den kommunalen Spitzenverbänden. Allen Beteiligten war an dieser Stelle ihre Verantwortung für das Gelingen bewusst, daher bereits mein Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich möchte Ihnen nun in der gebotenen Kürze einen Überblick über das Verfahren der diesjährigen Haushaltsberatung im Haushalts- und Finanzausschuss geben. Nachdem die seinerzeit noch geschäftsführend im Amt befindliche Landesregierung den Entwurf des Haushaltsgesetzes Mitte Oktober 2024 eingebracht hatte, diskutierte der Haushalts- und Finanzausschuss bereits in seiner 4. Sitzung am 8. November 2024 und damit noch vor der ersten Beratung des Haushaltsentwurfs hier im Plenum, wie er seine Beratung im Sinne eines möglichst zügigen Gesetzgebungsverfahrens gestalten könnte. Im Ergebnis dieser Erörterung wurde der Gesetzentwurf den kommunalen Spitzenverbänden umgehend als Vorabinformation übersandt, nachdem er am Schluss der ersten Beratung, die am 14. November 2024 stattfand, vom Plenum an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurde. In seiner Sitzung am 6. Dezember des vorigen Jahres verständigte sich der Haushalts- und Finanzausschuss sodann auf den Terminplan für die Haushaltsberatungen, die unmittelbar nach dem Ende der Weihnachtsferien am 9. Januar dieses Jahres mit der Grundsatzaussprache und der mündlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände starteten. Die Haushaltsberatungen neben der obligatorischen Grundsatzaussprache mit der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zu beginnen, dafür entschied sich der Ausschuss bewusst. Hiermit sollte von vornherein verdeutlicht werden, welch hohen Stellenwert der Haushalts- und Finanzausschuss den kommunalen Belangen gerade auch im Haushaltsverfahren zuschreibt. Nach diesem Auftakt folgten acht weitere Sitzungen in hoher Taktung, in denen der Haushaltsund Finanzausschuss den Entwurf des Haushaltsgesetzes nebst Haushaltsplan intensiv beraten hat. Bei diesen Beratungen war insbesondere dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Haushaltsentwurf noch – wie eingangs erwähnt – von der Vorgängerregierung aufgestellt und eingebracht worden war und sich infolge des Neuzuschnitts von Ressorts durch die neue Landesregierung haushaltswirksame Änderungen ergaben. So musste eine Reihe von Haushaltstiteln anderen Ministerien zugeordnet werden, als im ursprünglichen Entwurf des Haushaltsplans vorgesehen war. Der Mittelfristige Finanzplan und der Finanzbericht wurden zusammen mit dem Haushaltsentwurf beraten. Diese beiden Unterlagen wurden dem Landtag von der Landesregierung jeweils mit Schreiben vom 10. Dezember des vorigen Jahres zugeleitet. Auf Bitte der Landesregierung überwies der Präsident zwecks Beschleunigung des Verfahrens beide Vorlagen mit dem vorab eingeholten Einverständnis der Fraktionen gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung ohne erste Plenarberatung direkt an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich habe bereits erwähnt, dass die kommunalen Spitzenverbände zu Beginn der Haushaltsberatung mündlich angehört wurden, und zwar zu dem Kapitel 17 20 des Haushaltsentwurfs der Landesregierung – dieses Kapitel betrifft, wie Sie wissen, den Kommunalen Finanzausgleich – sowie zu den sonstigen Titeln mit Kommunalrelevanz und zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025. In Vorbereitung der mündlichen Anhörung reichten die beiden Spitzenverbände schriftliche Stellungnahmen ein. Ich verweise hier auf die Zuschriften 8/1 und 8/2. Es schlossen sich im Laufe der Haushaltsberatungen zwei weitere Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände an, die schriftlich erfolgten und die bis dato eingereichten kommunalrelevanten Änderungsanträge der Fraktionen zum Gegenstand hatten. Die im Rahmen der zweiten Anhörungsrunde abgegebenen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände wurden als Zuschriften 8/3 und 8/4 verteilt. Die Zuschriften 8/17 und 8/18 beinhalten die Stellungnahmen der dritten Anhörungsrunde. Die kommunalen Spitzenverbände waren auch bei den diesjährigen Beratungen zum Landeshaushalt von Beginn an im gemeinsamen Interesse an einer schnellstmöglichen Verabschiedung des Haushalts zu größtmöglicher Kooperation bereit. Ich danke den beiden Spitzenverbänden mit ihren Präsidenten Herrn Christian Herrgott und Herrn Dr. Steffen Kania hierfür im Namen des Ausschusses ausdrücklich. Sämtliche den Spitzenverbänden im Rahmen der zweiten und dritten Anhörungsrunde zugeleiteten Änderungsanträge wurden den Mitgliedern des Ausschusses wie auch den Fraktionen als Kenntnisnahmen 8/30 und 8/44 zur Verfügung gestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss ermöglichten den Mitgliedern des Ausschusses, aber auch allen anderen Abgeordneten, denen der Haushalts- und Finanzausschuss ein generelles Rederecht eingeräumt hatte, die Landesregierung vollumfänglich zu dem vorgelegten Haushaltsentwurf zu befragen und von ihr Hintergrundinformationen einzuholen. Hierbei wurde wiederum das mittlerweile etablierte Verfahren praktiziert, schon im Vorfeld der Einzelplanberatungen schriftliche Fragen einreichen zu können, die von der Landesregierung sodann bis drei Arbeitstage vor der jeweiligen Einzelplanberatung schriftlich beantwortet wurden. Dies trug erheblich zur Effizienz der Beratung bei und entlastete die Beratungssitzung in zeitlicher Hinsicht spürbar. Die Abgeordneten, die schon länger dabei sind, kennen noch die Nachtsitzungen, die mittlerweile schon legendär sind. Das ist durch das neue Verfahren nicht mehr notwendig. Darüber hinaus beantwortete die Landesregierung ergänzende Fragen der Abgeordneten, die in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses gestellt wurden, und lieferte im Bedarfsfall noch umfangreiche Informationen nach. Das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten konnte hierdurch in vollumfänglicher Weise gewährleistet werden. Für diese zeit- und personalintensiven Zuarbeiten sei der Landesregierung und ihren Bediensteten ausdrücklich an dieser Stelle gedankt. In dem Zusammenhang der Bereitstellung von Informationen verweise ich zudem darauf, dass die Haushaltsberatungen wörtlich protokolliert wurden und die entsprechenden Wortprotokolle innerhalb einer Woche nach den jeweiligen Sitzungen als Vorabprotokoll erstellt wurden. Darüber hinaus wurde innerhalb von jeweils drei Arbeitstagen nach jeder Sitzung ein Beschlussprotokoll erstellt. Das letzte Protokoll wurde Ihnen vorgestern zur Verfügung gestellt. Damit bestand für alle Mitglieder des Hohen Hauses jederzeit die Möglichkeit, sich über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss fortlaufend zu informieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beratungen und Anhörungen im Haushalts- und Finanzausschuss mündeten in zahlreiche Änderungsanträge der Fraktionen, was gerade angesichts der eingangs geschilderten besonderen Historie dieses Gesetzentwurfs nicht überraschend war. So lagen dem Ausschuss in seiner abschließenden Sitzung am 27. März über 600 Änderungsanträge zur Abstimmung vor. Im Ergebnis wurden die rund 380 Anträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Ebenso wurden die rund 90 Anträge der Fraktion Die Linke angenommen. Auch die Fraktion der AfD brachte rund 150 Änderungsanträge zum Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 ein, die im Ausschuss abgelehnt wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 mit den in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/770 enthaltenen Änderungen anzunehmen. Im Ergebnis dieser Änderungen wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der vormaligen Landesregierung erhöhtes Gesamthaushaltsvolumen von rund 13,996 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2025 vorgeschlagen. Die Erhöhung des Ansatzes gegenüber dem Entwurf der vormaligen Landesregierung in Höhe von ca. 13,75 Milliarden Euro beläuft sich demnach auf etwa 246 Millionen Euro. Bezüglich des Haushaltsgesetzes 2025 ist neben der Anpassung des Haushaltsvolumens noch auf die empfohlenen Einfügungen eines neuen Absatzes 1 in § 2 hinzuweisen. Auf der Grundlage eines auch auf Bundesebene in Bezug auf die sogenannte Schuldenbremse verwendeten Berechnungsverfahrens soll die Landesregierung im laufenden Haushaltsjahr ermächtigt werden, eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von bis zu 313.787.700 Euro einzugehen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt weiterhin, dem Gesamtplan – bestehend aus der Haushaltsübersicht über Einnahmen und Ausgaben, der Haushaltsübersicht über die Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne sowie der Finanzierungsübersicht und dem Kreditfinanzierungsplan – in der aus der Anlage 1 zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zur Beschlussempfehlung empfohlenen Änderungen der Einzelpläne die Zustimmung zu geben. Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt wie üblich weiterhin vor, die Thüringer Finanzministerin zu ermächtigen, aufgrund des Ergebnisses der Beratungen des Landtags das Zahlenwerk und den Text des Landeshaushaltsplans 2025 zu berichtigen, Folgeänderungen vorzunehmen sowie Schreib-, Rechen- und sonstige Fehler zu bereinigen und Erläuterungen so zu ändern, wie sie sich aus den Beratungen ergeben haben. Ferner soll der Präsident des Landtags ermächtigt werden, bei der Ausfertigung und Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 etwaige Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen und Folgeänderungen vorzunehmen, die sich nach Maßgabe der Ergebnisse der Beratungen des Landtags ergeben. Außerdem wird vorgeschlagen, dem Haushaltsund Finanzausschuss die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Haushaltsplan zu übertragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuletzt empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Landtag, sowohl den Mittelfristigen Finanzplan als auch den Finanzbericht zur Kenntnis zu nehmen. Diesbezüglich verweise ich auf die Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 8/771 und 8/772. Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die sachorientierte Zusammenarbeit danken. Dank gebührt zunächst meinen Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss, namentlich den Abgeordneten Brunhilde Nauer, Jens Cotta, Dieter Laudenbach und Jan Abicht von der Fraktion der AfD. (Beifall AfD, CDU, BSW) Ebenso gilt ein Dank Ulrike Jary und Dr. Wolfgang Weißkopf von der Fraktion der CDU, (Beifall AfD, CDU, BSW) Sigrid Hupach und Alexander Kästner von der Fraktion des BSW, (Beifall im Hause) Ulrike Große-Röthig und Ronald Hande von der Fraktion Die Linke und Janine Merz von der Fraktion der SPD. (Beifall im Hause) Der Landesregierung, allen voran Finanzministerin Frau Katja Wolf sowie den Staatssekretären, sei gedankt für die Begleitung der Beratungen und für die ergänzenden Zuarbeiten. Dafür gilt mein Dank ausdrücklich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und der Staatskanzlei. (Beifall AfD, CDU, BSW, SPD) Besonders möchte ich mich in diesem Zusammenhang für die freundliche Unterstützung seitens des Finanzministeriums bei der Erstellung der Beschlussempfehlung zum Haushalt bedanken, die zügig und sorgfältig war und ebenso zum Gelingen beigetragen hat. Bei beiden kommunalen Spitzenverbänden bedanke ich mich nochmals für die engagierte und konstruktive Kooperation, die angesichts der notwendigen engen zeitlichen Vorgaben nicht selbstverständlich war. Den Mitgliedern und Bediensteten des Rechnungshofs, stellvertretend seiner Präsidentin Frau Kirsten Butzke, sage ich Danke für die kompetente Begleitung der Haushaltsberatungen. Danke schön. (Beifall im Hause) Einen besonderen Dank möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen für ihre Verdienste bei den Haushaltsberatungen und dem Erstellen der Änderungsanträge aussprechen. Namentlich seien die für den Haushalts- und Finanzausschuss zuständigen Referentinnen und Referenten genannt: Frau Katja Schreiber, Frau Ramona Fischer, Herr Robert Schöne, Herr Erik Thierolf, Herr Andreas Schuster sowie Herr Stefan Schuhmacher. Herzlichen Dank an dieser Stelle. (Beifall im Hause) Mein Dank gilt ebenso den Mitarbeitern der im Referat A1 der Landtagsverwaltung angesiedelten Geschäftsstelle des Ausschusses für die fachliche, rechtliche und organisatorische Begleitung der Beratungen, namentlich Herrn Ricardo Hausdörfer und Frau Charlotte Aßmus. (Beifall AfD, CDU, BSW, Die Linke) Aber auch den anderen Bediensteten der Landtagsverwaltung sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsverlauf gedankt, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Druckerei, der Poststelle, des IT- und Kommunikationsreferats und des Inneren Diensts. Besonders möchte ich an dieser Stelle die Mitarbeiterinnen des Sachgebiets Protokollierung, namentlich und stellvertretend Frau Marlene Ruft, für die ebenso rasche wie sorgfältige Erstellung der umfangreichen Protokolle der Ausschusssitzungen dankend an dieser Stelle erwähnen. (Beifall AfD, CDU, BSW, SPD) Und nicht zuletzt danke ich dem Referatsleiter des Geschäftsbereichs Haushalts- und Finanzausschuss Herrn Volker Bieler und seinem Team für die große Unterstützung und gute Zusammenarbeit im Ausschuss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, den abschließenden Beratungen und Abstimmungen hier im Plenum wünsche ich einen guten Verlauf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall im Hause)

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