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Jonas Urbach

CDU 05.03.2025 Sitzungen 8/9

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der heute von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen, die einerseits das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Artikel 10Gesetzes und andererseits das Thüringer Verfassungsschutzgesetz betreffen. Dieser Entwurf ist eine notwendige Antwort auf strukturelle Probleme, die in der vergangenen Wahlperiode bei der Besetzung der G10-Kommission sowie bei der Parlamentarischen Kontrollkommission aufgetreten sind. Die G10-Kommission und die Parlamentarische Kontrollkommission sind zentrale Elemente der Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz im Freistaat, die sich aus Artikel 97 der Verfassung des Freistaats Thüringen ergibt. Bei der Wahrnehmung seines gesetzlichen Auftrags ist das Landesamt für Verfassungsschutz nach dem G 10-Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegende Sendungen zu öffnen und einzusehen sowie die Telekommunikation zu überwachen und auch aufzuzeichnen. Die G10-Kommission überwacht Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes. Sie kontrolliert den Verfassungsschutz mit Blick darauf, dass solche Maßnahmen nur im Rahmen der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Die sogenannte PKK wiederum ist das zentrale parlamentarische Gremium, das die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz kontrolliert. Dies beinhaltet eine Unterrichtspflicht der Landesregierung gegenüber diesem Gremium etwa mit Blick auf die beobachteten Personenzusammenschlüsse oder die Art, Anzahl und Dauer der Überwachung dieser Personenzusammenschlüsse. Dabei geht es um Gruppen aus jeglicher extremistischen Ecke. Zweifelsohne ist die Überwachung extremistischer Bestrebungen durch den Verfassungsschutz ein wichtiges Element unserer wehrhaften Demokratie. Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ist andererseits jedoch ein grundlegendes Element unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Die zuständigen Gremien gewährleisten Transparenz und rechtsstaatliche Aufsicht und müssen uneingeschränkt handlungsfähig sein. Sie gewährleisten, dass die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Verfassungsschutzes im Einklang mit der Verfassung stehen und nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Doch gerade bei der Besetzung der entsprechenden Gremien gab es in der Vergangenheit erhebliche Verzögerungen. Die bestehenden Regelungen erwiesen sich als zu starr, um eine schnelle und beständige Besetzung sicherzustellen. Insbesondere das hohe Wahlquorum erschwerte die reibungslose Besetzung dieser wichtigen Kontrollinstanzen. Mit dem vorliegenden Entwurf schlagen wir daher folgende Änderungen vor, um diesen Herausforderungen in Zukunft begegnen zu können: Zunächst wird die Mitgliederzahl des Gremiums flexibilisiert, das heißt, die G10-Kommission erhält eine variable Mitgliederzahl, die zu Beginn jeder Wahlperiode durch den Landtag festgelegt wird. Außerdem ist es bei der sensiblen und verantwortungsvollen Arbeit wichtig, dass die in die Kommission gewählten Abgeordneten neben fachlicher Expertise auch Vertrauen im Parlament genießen. Es ist daher geboten, die Besetzung des Vorsitzenden nicht ausschließlich an die Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt zu knüpfen, sondern vor allem auch an Verfassungstreue und Integrität der Person. Weiter wird die Opposition durch die angestrebte Änderung stärker eingebunden. Anstelle der festen Bestimmungen nach dem d’hondtschen Verfahren, nach dem die Zusammensetzung bisher berechnet wurde, erfolgt die Sitzverteilung nun im Verhältnis zur Fraktionsstärke. Das gibt der Opposition im Zusammenhang mit der Flexibilisierung der Mitgliederzahl die Möglichkeit, in gleicher Stärke wie die regierungstragenden Fraktionen im Gremium vertreten zu sein. Außerdem sichern wir mit den Änderungen die bruchlose Arbeitsfähigkeit der Kommission. Die Amtszeit der Kommissionsmitglieder endet laut Änderung eben nicht mehr spätestens drei Monate nach der Wahlperiode, sondern erst mit der Wahl der neuen Mitglieder. Dies verhindert Interpretationen über Vakanzen und sichert den reibungslosen Übergang in eine neue Legislaturperiode. Mit Blick auf die Parlamentarische Kontrollkommission nehmen wir mit dem Gesetz eine Änderung zum Wahlquorum vor. Statt einer qualifizierten Mehrheit reicht in Zukunft eine absolute Mehrheit zur Wahl der Kommissionsmitglieder aus. Dadurch werden Blockadesituationen verhindert und die Handlungsfähigkeit der Gremien gestärkt. Analog zur G10-Kommission wird auch hier die Zahl der Mitglieder des Gremiums flexibel gestaltet. Der Landtag bestimmt auch bei der Parlamentarischen Kontrollkommission die Anzahl der Mitglieder zu Beginn der Wahlperiode. Mit den Änderungen sorgen wir dafür, dass die parlamentarische Kontrolle der Arbeit der Verfassungsschutzbehörde in Thüringen gestärkt wird. Die Funktionsfähigkeit der G10-Kommission und der Parlamentarischen Kontrollkommission ist für unseren Rechtsstaat von essenzieller Bedeutung. Nur wenn diese Gremien arbeitsfähig sind und ihre Mitglieder ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen können, kann sichergestellt werden, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes im Einklang mit der Verfassung und den demokratischen Prinzipien steht. Verzögerungen oder Blockaden in der Besetzung dieser Gremien gefährden somit nicht nur deren Arbeit, sondern können langfristig das Vertrauen in die rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen untergraben. Mit dieser Reform beseitigen wir strukturelle Hürden, die die Besetzung der Gremien bislang erschwert haben, und stellen sicher, dass die Kontrollmechanismen reibungslos funktionieren. Eine effektive parlamentarische Arbeit über nachrichtendienstliche Maßnahmen ist unverzichtbar für eine funktionierende Demokratie. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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