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Dirk Hoffmeister

BSW 30.01.2025 Sitzungen 8/7

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, im Gesetzentwurf, der uns hier vorgestellt wurde, wurde auf das Problem hingewiesen, dass die Zahl der Schüler mit einem Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache stetig steigt und sich vor allem in größeren Städten zusammenballt. Sie verweisen auf § 41b Abs. 2 Thüringer Schulgesetz, dass Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache doppelt gezählt werden, der nach Ihrer Darstellung von Schulen unterwandert wird. In Ihrem Gesetzentwurf fordern Sie die Änderung des Thüringer Schulgesetzes, dass der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache 10 Prozent nicht übersteigen darf. Leider ist es so, dass nicht alle Bildungspolitiker hier in diesem Hohen Hause vom Fach sind. Zurück zum Gegenstand. Herr Jankowski, es sei Ihnen ans Herz gelegt, bevor Sie Gesetzentwürfe einbringen, im Vorfeld auch das Gesetz umfassend zu lesen. Ich gebe Ihnen ein bisschen fachliche Nachhilfe. § 1 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz – Recht auf schulische Bildung –: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf diskriminierungsfreie schulische Bildung und Förderung.“ In Absatz 2: „Für den Zugang zu den Schularten und den Bildungsgängen dürfen weder das Geschlecht, die Herkunft, die Sprache, die Behinderung, die religiöse oder politische Anschauung oder die sexuelle Orientierung des Schülers noch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung seiner Eltern bestimmend sein.“ § 25 Thüringer Schulgesetz: „Jeder Schüler hat das Recht, eine seiner Befähigung und Leistung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten; außergewöhnliche Begabungen werden in besonderer Weise gefördert.“ Ihr Antrag widerspricht exakt diesen Paragrafen des Schulgesetzes. Und es steht auch im Schulgesetz drin, der Paragraf wurde auch schon zitiert, § 41b. Ich verzichte darauf, das noch mal vorzulesen. Es geht ja hier um die Doppelzählung von Schülern. Wenn wir das jetzt mal mathematisch betrachten, Ihr Problem, Sie sagen, die Höchstgrenze von 10 Prozent, das wären also bei einer Klasse von 30 Schülern maximal drei Schüler mit sprachlichem Förderbedarf, denen Sie die Anwesenheit im Unterricht zugestehen. Und ja, was soll ich dazu sagen? Das ist Ausgrenzung. Und entsprechende Fördermöglichkeiten bestehen bereits. Sie hatten selbst auch darauf hingewiesen. Insofern kann es nicht angehen, dass Schüler aufgrund ihrer Herkunft ausgegrenzt werden. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der AfD ab. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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